Weiterbildung: Künstliche Intelligenz (KI)

Unternehmen aufgepasst: Ab Februar 2025 gilt die KI-Schulungspflicht

Fachlich geprüft von: Rechtsanwalt Sören Siebert Rechtsanwalt Sören Siebert
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die KI-Verordnung tritt in Kraft, daher sollten Sie sich jetzt fragen: Setzen Sie oder Ihre Mitarbeiter KI bei der Arbeit ein?
  • Ab dem 2. Februar 2025 müssen Sie die KI-Kompetenz in Ihrem Unternehmen sicherstellen.
  • Jeder, der KI in Ihrem Unternehmen einsetzt, muss nun eine KI-Schulung durchlaufen.

Worum geht's?

Am 1. August 2024 trat die KI-Verordnung der EU in Kraft - das erste KI-Gesetz der Welt. Durch die KI-Verordnung stehen Unternehmen nicht nur vor technologischen, sondern auch vor rechtlichen Neuerungen.

Eine dieser Neuerungen ist, dass Sie bereits ab dem 2. Februar 2025 durch Maßnahmen sicherstellen müssen, dass Sie und Ihre Mitarbeiter KI-Kenntnisse haben. Das bedeutet mit anderen Worten, dass Sie sich und Ihre Mitarbeiter in Sachen KI schulen müssen.

In diesem Beitrag bekommen Sie einen Überblick über diese neue Pflicht, erfahren, wer geschult werden muss und welche Schritte Unternehmen jetzt einleiten sollten.

 

1. Die neue KI-Verordnung

Künstliche Intelligenz (KI) ist weit mehr als ein technologisches Schlagwort. Sie kann eine Schlüsseltechnologie für Ihr Unternehmen sein und beschreibt maschinengestützte Systeme, die in der Lage sind, autonom zu arbeiten und sich anzupassen. Mithilfe von Machine Learning, einem zentralen Bestandteil der Künstlichen Intelligenz, können diese Systeme aus eingegebenen Daten Muster erkennen, lernen und eigenständig Verbesserungen vornehmen.

Die neue EU-KI-Verordnung soll den Einsatz von KI besser regulieren. Wichtig: Die KI-Verordnung richtet sich nicht nur an die Hersteller von KI-Anwendungen (z.B. OpenAI). Sie enthält rechtliche Pflichten für alle Unternehmen und Organisationen, die KI einsetzen.

Verwenden Sie beispielsweise ChatGPT für Marketingzwecke, Chatbots im Online-Shop, KI-gestützte Qualitätskontrollen oder Anwendungen im Human Resources müssen Sie die Vorgaben der KI-Verordnung kennen und einhalten. Eine der Pflichten aus der KI-Verordnung ist die Pflicht zur Sicherstellung der KI-Kenntnisse in Ihrem Unternehmen. Das bedeutet eine faktische Schulungspflicht für Mitarbeiter in Sachen KI.

Sören Siebert
Sören SiebertRechtsanwalt

2. Bin ich betroffen von der Schulungspflicht?

ART 4 KI-VERORDNUNG

“Die Anbieter und Betreiber von KI-Systemen ergreifen Maßnahmen, um nach bestem Wissen und Gewissen sicherzustellen, dass ihr Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind, über ausreichende KI-Kenntnisse verfügen, wobei ihre technischen Kenntnisse, ihre Erfahrung, ihre Aus- und Weiterbildung und der Kontext, in dem die KI-Systeme eingesetzt werden sollen, sowie die Personen oder Personengruppen, bei denen die KI-Systeme eingesetzt werden sollen, berücksichtigt werden.”

Als “Betreiber” gelten dabei alle Unternehmen und Organisationen, die KI verwenden, sodass Sie schon dann unter den Anwendungsbereich der KI-Verordnung fallen, wenn Sie beispielsweise ChatGPT einsetzen. Ziel der Verordnung ist es, den sicheren und verantwortungsvollen Einsatz von KI zu gewährleisten. Unternehmen müssen also Maßnahmen ergreifen, um bestmöglich sicherzustellen, dass ihr Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind, über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen.

Durch fundierte KI-Weiterbildungen können Sie diese Anforderung erfüllen und sich und Ihre Mitarbeiter umfassend auf den Umgang mit KI vorbereiten. Dabei kommt es nicht auf den Umfang des KI-Einsatzes an. Unternehmen, die ChatGPT nutzen, müssen ebenso schulen wie Unternehmen, die mehrere KI-Systeme für verschiedene Abteilungen verwenden. Auch auf die Unternehmensgröße kommt es nicht an.

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MEHR LESEN 

Lesen Sie in unsere Artikel zum Thema “Was Unternehmen über den AI-Act der EU wissen müssen” mehr zu den Pflichten der KI-Verordnung.

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3. In welchen Bereichen müssen Mitarbeiter sich in KI schulen lassen?

Mitarbeitende, die KI bei der Arbeit einsetzen, sollten wissen, wie sie diese rechtlich korrekt einsetzen. Eine KI-Schulung sollte sich jedoch nicht auf die rechtlichen Anforderungen beschränken.

Nach Art. 4 KI-Verordnung ist es ausdrücklich erforderlich, dass Mitarbeiter auch die technischen Grundlagen von KI verstehen. Somit dürfen Inhalte zur Funktionsweise von KI und zu künstlichen neuronalen Netzwerken bei einer KI-Schulung nicht fehlen.

Unser Partner, die Legaltrust GmbH, bietet Schulungen zur KI-Kompetenz für große Unternehmen ebenso wie für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) an. Die Schulungen sind auf die Anforderungen des Artikel 4 der KI-VO zugeschnitten. Folgende sollten Teil der Schulung zur KI-Kompetenz sein:

  • Grundlagen der Künstlichen Intelligenz: Entwicklung, Funktionsweise, maschinelles Lernen und Einsatzmöglichkeiten
  • Rechtliche Rahmenbedingungen: Anforderungen nach der EU-KI-Verordnung
  • Urheberrecht: Urheberrechtsfragen und Urheberrechtsverletzungen durch KI-Einsatz
  • Datenschutzrecht: DSGVO-konformer Einsatz von KI
  • KI-Management: Organisation der KI-Anwendungen im Unternehmen
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4. An wen richten sich KI-Weiterbildungen?

Nach Art. 4 KI-VO müssen Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind, über ausreichende KI-Kenntnisse verfügen.

WICHTIG

KI-Weiterbildungen richten sich an jeden in Ihrer Firma, der KI betreibt oder nutzt.

KI-Weiterbildungen richten sich daher an eine breite Zielgruppe. Betroffen kann jede Person eines Unternehmens oder einer Organisations sein, die mit Künstlicher Intelligenz bei der Arbeit zu tun hat. Schon der Einsatz von ChatGPT kann hierzu ausreichen.

Erweiterte oder regelmäßige Schulungen können insbesondere für folgende Personen erforderlich sein:

  • Fach- und Führungskräfte
  • Compliance- und Datenschutzbeauftragte
  • KI-Verantwortliche
  • IT-Verantwortliche

5. In 3 Schritten: Wie stelle ich sicher, dass meine Mitarbeiter die notwendige KI-Kompetenz haben?

How-to: KI-Kompetenz
In 3 Schritten 
  • Schritt 1: Identifizierung der notwendigen KI-Kompetenz
    Verschaffen Sie sich einen internen Überblick darüber, welche KI-Tools im Unternehmen in den einzelnen Abteilungen eingesetzt werden. Berücksichtigen Sie dabei auch Ihre zukünftigen Anwendungen, die Sie im Rahmen Ihrer KI-Strategien einsetzen werden.

 

  • Schritt 2: Mitarbeiter identifizieren
    Identifizieren Sie im nächsten Schritt, welche Mitarbeiter über KI-Know-How verfügen müssen. Dabei sollten Sie sowohl die Mitarbeiter berücksichtigen, die KI selbst programmieren oder betreiben, als auch die Mitarbeiter, die Künstliche Intelligenz einsetzen. Vergessen Sie nicht Führungskräfte, Compliance-Beauftragte oder andere Schlüsselpersonen in Ihrer Firma.

 

  • Schritt 3: KI-Schulung
    Wählen Sie nun eine passende Schulung aus und schulen Sie alle Mitarbeiter, die im Unternehmen mit KI zu tun haben. Es kann je nach Tätigkeitsfeld Sinn machen, mehrere Schulungen für einzelne Personen durchzuführen.

6. Wann benötigen Sie eine Compliance Policy?

Um den rechtskonformen Umgang mit KI und KI-Kompetenz über die Schulung hinaus zu gewährleisten, sollten Sie eine Compliance Policy für Ihre Mitarbeiter bereitstellen. Eine solche Policy hilft, klare Richtlinien für den Umgang mit KI zu schaffen und Compliance-Risiken im Unternehmen zu minimieren.

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7. Fazit

Die Investition in die KI-Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter ist der entscheidende Faktor, wenn es um die Sicherstellung der KI-Kompetenz in Ihrem Unternehmen geht.

Von der Vermittlung technischer Grundlagen über die rechtlichen Rahmenbedingungen schaffen Sie durch Schulungen bei Ihren Mitarbeitern Sicherheit beim Umgang mit KI. Darüber hinaus sollten Sie in Ihrem Unternehmen eine KI-Compliance Policy verwenden, um den rechtssicheren Umgang mit KI sicherzustellen.

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Frauke Frotscher
Frauke Frotscher, LL.M.
Legal Writerin

Frauke Frotscher ist Wirtschaftsjuristin und hat sich im Rahmen ihres Masterstudiums im internationalen Lizenzrecht auf die Rechtsgebiete des Urheber-, Marken- und Vertragsrechts sowie das Zusammenspiel von Recht und Künstlicher Intelligenz spezialisiert. Mit diesen Schwerpunkten verstärkt sie seit 2023 das eRecht24-Redaktionsteam als Legal Writerin. Aufgrund ihrer vorherigen Tätigkeit als Juristin einer Rechtsabteilung, ist sie Expertin in der verständlichen Kommunikation juristischer Inhalte.

Rechtsanwalt Sören Siebert
Sören Siebert
Rechtsanwalt und Gründer von eRecht24

Rechtsanwalt Sören Siebert ist Gründer von eRecht24 und Inhaber der Kanzlei Siebert Lexow. Mit 20 Jahren Erfahrung im Internetrecht, Datenschutz und ECommerce sowie mit mehr als 10.000 veröffentlichten Beiträgen und Artikeln weist Rechtsanwalt Sören Siebert nicht nur hervorragende Fach-Expertise vor, sondern hat auch das richtige Gespür für seine Leser, Mandanten, Kunden und Partner, wenn es um rechtssichere Lösungen im Online-Marketing und B2B / B2C Dienstleistungen sowie Online-Shops geht. Neben den zahlreichen Beiträgen auf eRecht24.de hat Sören Siebert u.a. auch diverse Ebooks und Ratgeber zum Thema Internetrecht publiziert und weiß ganz genau, worauf es Unternehmern, Agenturen und Webdesignern im täglichen Business mit Kunden ankommt: Komplexe rechtliche Vorgaben leicht verständlich und mit praktischer Handlungsanleitung für rechtssichere Webseiten umsetzen.

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