Drogen und Alkohol am Steuer

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Worum geht's?

Don't Drink and Drive – jeder Autofahrer weiß, dass er unter Einfluss von Alkohol und Drogen am Steuer nichts verloren hat. Dennoch passieren jedes Jahr unzählige Unfälle durch Trunkenheit im Verkehr. Werden Sie erwischt, müssen Sie mit empfindlichen Strafen rechnen, vom Bußgeld bis zum Führerscheinentzug.

Wissenswertes zu Drogen und Alkohol am Steuer:

 

» Promillegrenze für Verkehrsteilnehmer im Auto

» Bußgeld für Alkohol im Straßenverkehr

» Punkte in Flensburg bei Alkoholdelikten

» Strafen bei Drogen am Steuer

» Alkohol und Drogen in der Probezeit

» Sperrfristverkürzung: Strafe verringern

» Alkohol am Steuer in Österreich

Auswirkungen von Alkohol und Drogen im Straßenverkehr

Wer im Straßenverkehr betrunken ist oder unter Einfluss von Drogen steht, stellt eine Gefahr für die Allgemeinheit dar. Je nach Promillewert ist sind typische Folgen von Alkohol im Straßenverkehr:

  • gestörter Gleichgewichtssinn
  • gestörte Bewegungsabläufe
  • Tunnelblick (eingeengtes Blickfeld)
  • Einschränkung des dreidimensionalen Sehens und bei der räumlichen Wahrnehmung
  • stärkere Lichtempfindlichkeit
  • schlechtere Wahrnehmung von Rotlichtern
  • unscharfes Sichtfeld, langsamer Wechsel zwischen Nah- und Fernsicht
  • verlängerte Reaktionszeiten

Auch durch Drogen am Steuer wird die Fahrtüchtigkeit eingeschränkt. Gerade bei weniger harten Drogen ähneln die Ausfallerscheinungen denen von Trunkenheitsfahrten. Bei harten Drogen können sich Orientierungslosigkeit, Schwindel und sogar Halluzinationen dazu gesellen. Drogen und Alkohol am Steuer machen sich beispielsweise durch Fahrfehler wie Rotlichtverletzungen, Fahren in Schlangenlinien oder versehentliches Aufblenden bei Gegenverkehr bemerkbar. Wird die Polizei darauf aufmerksam oder passiert gar ein Unfall, können Alkohol und Drogen im Straßenverkehr schwerwiegende Folgen haben.

 

Alkohol am Steuer: Promillegrenze für Verkehrsteilnehmer im Auto

Wenn Sie mit Alkohol am Steuer erwischt werden, müssen Sie bereits ab 0,3 Promille mit einer Strafe rechnen. Entscheidend ist die Situation des Einzelfalls. Aktuell gelten im deutschen Bußgeldkatalog die folgenden Promillegrenzen:

  • 0 Promille-Grenze: Die 0 Promille-Grenze gilt ausschließlich für Fahranfänger innerhalb der ersten zwei Jahre ab Erwerb des Führerscheins und bis Vollendung des 21. Lebensjahres.
  • 0,5 Promille-Grenze: Bis zur Promillegrenze von 0,5 gehen Sie straffrei aus. Dies gilt aber nur, wenn Sie weder alkoholbedingte Fahrfehler begehen noch einen Unfall verursachen.
  • 0,3 bis 1,09 Promille: Mit einer Blutalkoholkonzentration in diesem Bereich gelten Sie als relativ fahruntüchtig und begehen ab 0,5 Promille eine Ordnungswidrigkeit. Verursachen Sie einen Unfall oder bestehen Ausfallerscheinungen, machen Sie sich strafbar.
  • Ab 1,10 Promille: Man geht von der absoluten Fahruntüchtigkeit aus, selbst wenn Sie keine Ausfallerscheinungen aufweisen und auch keinen Unfall verursachen. Das Überschreiten dieser Promillegrenze ist eine Straftat.

Mit diesen Strafen müssen Sie bei Alkohol am Steuer rechnen

Auf den ersten Blick ist es etwas schwierig zu durchschauen, welche Strafen das Fahren mit Alkohol gemäß Bußgeldkatalog nach sich zieht. Je nach Schwere des Vergehens kommen diese Folgen in unterschiedlich starker Ausprägung in Betracht:

  • Bußgeld gemäß dem Bußgeldkatalog für Alkohol am Steuer
  • Freiheitsstrafe
  • Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg
  • Fahrverbot
  • Führerscheinentzug (mit Sperrfrist)
  • Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung, MPU

Der Bußgeldkatalog in Deutschland für Alkohol im Straßenverkehr unterscheidet dabei drei Fälle: Das alkoholisierte Fahren ohne Ausfallerscheinungen wird weniger hart bestraft als die Alkoholisierung mit Anzeichen auf Fahruntüchtigkeit oder bei Verursachen eines Unfalls.

Bußgeld für Alkohol im Straßenverkehr

Der Bußgeldkatalog für Alkohol sieht je nach Vergehen sehr unterschiedliche Strafen vor. Dabei hängt die tatsächliche Höhe des Bußgelds bei Alkohol am Steuer einerseits davon ab, wie stark alkoholisiert Sie waren, andererseits aber auch davon, ob Sie Erst- oder Wiederholungstäter sind und ob Sie in einen Unfall verwickelt waren oder Fahrfehler begangen haben.

Promillewert Situation Bußgeld
0,3-0,49 Promille keine Ausfallerscheinungen oder Unfall kein Bußgeld
Unfallverursacher oder Anzeichen von Fahruntüchtigkeit Straftat, Bußgeld mindestens 500 Euro oder Freiheitsstrafe bis 5 Jahre
0,5 – 1,09 Promille keine Ausfallerscheinungen oder Unfall

Ordnungswidrigkeit, Bußgeld für Fahren mit Alkohol:

  • Ersttäter: 500 Euro
  • 2. Vergehen: 1.000 Euro
  • 3. Vergehen: 1.500 Euro

Abweichungen im Einzelfall möglich

Anzeichen von Fahruntüchtigkeit oder Unfall Straftat, Geld- oder Freiheitsstrafe bis 5 Jahre
ab 1,10 Promille keine Anzeichen von Fahrunsicherheit Straftat, Geldstrafe, ca. 1 – 3 Monatsgehälter oder Freiheitsstrafe (besonders bei Wiederholungstätern)
mit Fahruntüchtigkeit oder Unfall Straftat, Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 5 Jahre

 

Beachten Sie: Sobald es sich um eine Straftat handelt, legt der Richter in Abhängigkeit von der Situation ein Bußgeld fest, das auch unter- oder oberhalb der genannten Richtwerte liegen kann.

Strafe für Alkohol am Steuer: Punkte in Flensburg

Besonders wenn der Eintrag im Verkehrszentralregister in Flensburg bereits einige Punkte aufweist, können auch die für den Regelverstoß verhängten Punkte zum Problem werden. Mit wie vielen Punkten Sie rechnen müssen, hängt wiederum von der Schwere des Verstoßes ab:

  • Fahren mit 0,3 – 0,49 Promille: keine Punkte
  • Fahren mit 0,5 – 1,09 Promille: 2 Punkte
  • Fahren mit 1,10 Promille und mehr: 3 Punkte
  • Gefährdung des Straßenverkehrs (ab 0,3 Promille): 3 Punkte
  • Verurteilung in Folge einer Straftat: 7 Punkte

Fahrverbot bei Alkoholdelikten

Bei schwereren Vergehen sieht der Strafenkatalog für Alkohol am Steuer auch ein Fahrverbot vor. Dabei geben Sie Ihren Führerschein ab und erhalten ihn nach der jeweiligen Zeitspanne ohne weitere Formalitäten wieder zurück. Ein Fahrverbot wird ausgesprochen, wenn Sie mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 bis 1,09 Promille im Auto erwischt worden sind. Sind Sie zum ersten Mal auffällig geworden, müssen Sie den Führerschein nur für einen Monat abgeben. Im Wiederholungsfalle wird als Strafe allerdings ein Fahrverbot von drei Monaten ausgesprochen.

Führerscheinentzug als Strafe für Fahren mit Alkohol

Im Gegensatz zum Fahrverbot steht der Führerscheinentzug. Dabei wird Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen und kann erst nach Ablauf einer Sperrfrist auf Antrag neu erteilt werden. Es handelt sich somit um eine deutlich gravierendere Maßnahme. Wie lange der Führerschein konkret entzogen wird, entscheidet das zuständige Gericht. Möglich ist der Entzug der Fahrerlaubnis für sechs Monate bis fünf Jahre, aber auch ein lebenslängliches Verbot kann verhängt werden. Je schwerer das Vergehen ist, desto größer ist auch die Wahrscheinlichkeit für die Anordnung der Teilnahme an einer MPU.

Als Strafe für Alkohol am Steuer wird der Führerscheinentzug immer ab einer Trunkenheitsfahrt ab 1,1 Promille angeordnet. Auch wenn Sie mit mindestens 0,3 Promille einen Unfall verursachen oder alkoholbedingte Fahrfehler begehen, müssen Sie mit dem Führerscheinentzug rechnen. In beiden Fällen beträgt die Dauer mindestens sechs Monate. Erfahrungsgemäß steigert sich die Dauer des Führerscheinentzugs umso mehr, je höher die Blutalkoholkonzentration war. Ab 2,0 Promille sollte sich der Fahrer auf mindestens 18 Monate Führerscheinentzug einstellen. Dies liegt aber im Ermessen des Gerichts.

 

Drogen am Steuer: Strafe im verkehrsrechtlichen Bereich

Wenn Sie unter Einfluss von Drogen Auto fahren, begehen Sie nicht nur eine Straftat gemäß Betäubungsmittelgesetz, sondern auch eine verkehrsrechtliche Ordnungswidrigkeit. Mit welcher Strafe Drogen am Steuer geahndet werden, hängt ähnlich wie bei Alkoholfahrten von der Häufigkeit der Vergehen ab.

Wenn Sie sich unter Einfluss von Drogen hinters Steuer setzen und erwischt werden, müssen Sie mit diesen Strafen rechnen:

Drogen am Steuer Bußgeld Punkte Fahrverbot
1. Mal € 500 2 Punkte 1 Monat
2. Mal € 1000 2 Punkte 3 Monate
3. Mal € 1500 2 Punkte 3 Monate

 

Gefährden Sie unter Einfluss von Drogen den Straßenverkehr, handelt es sich um eine Straftat. Das Gericht wird festlegen, ob Ihnen eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe auferlegt wird. Hinzu kommen drei Punkte im Verkehrszentralregister sowie die Entziehung der Fahrerlaubnis für mindestens sechs Monate.

Hinweis: Bei Drogen am Steuer gibt es keine Grenzwerte analog zur Promillegrenze. Der Besitz von Substanzen wie Cannabis, Kokain oder LSD ist ohnehin strafbar und stellt im Verkehrsrecht stets eine Ordnungswidrigkeit dar.

Alkohol und Drogen im Auto in der Probezeit

Für Führerscheinneulinge in der Probezeit gelten besondere Regelungen. In den ersten zwei Jahren ab Führerscheinerwerb bzw. bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gilt für Autofahrer die Null-Promillegrenze. Verstoßen sie dagegen, sind für sie diese Strafen wegen Trunkenheit vorgesehen:

  • 250 Euro Bußgeld
  • 1 Punkt in Flensburg
  • verpflichtende Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger
  • Verlängerung der Probezeit um weitere zwei Jahre

Liegt der Promillewert über der 0,5 Promille-Grenze, so gelten dieselben Strafen für Alkohol am Steuer wie für alle anderen Autofahrer gemäß Bußgeldkatalog. Hinzu kommt die Anordnung eines besonderen Aufbauseminars für Autofahrer, die in Zusammenhang mit Alkohol auffällig geworden sind.

Bei einem Verstoß in Zusammenhang mit Drogen beim Autofahren gelten dieselben Strafen wie für andere Autofahrer. Allerdings kommen für Führerscheinneulinge weitere Bestrafungen hinzu:

  • Erster Verstoß: Probezeitverlängerung um zwei Jahre, Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger
  • Zweiter Verstoß: kostenpflichtige Verwarnung, Empfehlung zu einer verkehrspsychologischen Beratung (freiwillig)
  • Dritter Verstoß: Entzug der Fahrerlaubnis

Sperrfristverkürzung: Strafe für Alkohol im Auto verringern

Wurde Ihnen aufgrund eines Alkoholdelikts der Führerschein entzogen, verhängt das Gericht stets eine Sperrfrist, vor deren Ablauf sie ihn nicht neu beantragen dürfen. Diese kann mitunter sogar mehrere Jahre andauern. Je nach Situation können Sie Ihre Strafe für Alkohol im Straßenverkehr senken, indem Sie bestimmte Maßnahmen ergreifen. Geeignet sind dafür unter anderem:

  • Nachschulungskurse
  • Verkehrstherapien
  • andere Schulungs- und Behandlungsangebote

Wichtig ist, dass die entsprechenden Maßnahmen dazu geeignet sind, bei Ihnen eine Verhaltensänderung herbeizuführen. Sie müssen also nachweisen, dass die charakterlichen Eignungsmängel beseitigt wurden, die zur Verhängung der Sperrfrist geführt haben. Je nach Maßnahme ist eine Sperrfristverkürzung um etwa zwei Monate durchaus realistisch. Dies ändert allerdings nichts daran, dass in vielen Fällen zusätzlich eine MPU zu absolvieren ist.

Alkohol am Steuer in Österreich: Strafen und Führerscheinentzug

Auch bei Ihrem Ausflug in das österreichische Nachbarland sollten Sie Ihren Alkoholkonsum im Blick behalten. Verglichen mit Deutschland werden hier nämlich deutlich schwerwiegendere Strafen bei Alkohol am Steuer fällig:

Promille Bestrafung
0,5 – 0,79 Promille

Verwaltungsstrafe zwischen 300 und 3.700 Euro

  1. Auffälligkeit: Vormerkung im Führerscheinregister
  2. Auffälligkeit: Nachschulung durch Psychologen
  3. Auffälligkeit: Fahrverbot für mindestens drei Monate
0,8 – 1,19 Promille

Bußgeld mindestens 800 Euro, höchstens 3.700 Euro

  1. Auffälligkeit: 1 Monat Fahrverbot
  2. Auffälligkeit: mind. 3 Monate Fahrverbot + Pflicht zur Teilnahme an einem Verkehrscoaching
1,2 – 1,59 Promille
  • Bußgeld zwischen 1.200 Euro und 4.400 Euro
  • Fahrverbot für mindestens 4 Monate
  • Nachschulung
ab 1,6 Promille
  • Strafen bei Alkohol am Steuer in Österreich von mindestens 1.600 Euro, maximal 5.900 Euro
  • Führerscheinentzug von mindestens 6 Monaten
  • Nachschulung
  • verkehrspsychologische Untersuchung

 

Wenn Sie den Führerscheinentzug wegen Alkohol in Österreich nicht riskieren wollen, fahren Sie deshalb besser nüchtern. Übrigens: In Österreich gilt nicht nur für Führerscheinneulinge in der Probezeit die 0,1 Promille-Grenze, sondern auch für Lkw- und Busfahrer.

 

Josefine Weyand

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