So erkennen Sie die Fake-Abmahnungen
Die Kanzlei APW Rechtsanwälte & Notar sitzt aktuell in der Berlinerstr. 56 in 44143 Dortmund besteht aus Rechtsanwalt Stefan Auffenberg, Rechtsanwalt und Notar Rüdiger Petzold sowie Rechtsanwalt Stefan Witte. Zahlreiche gefälschte Filesharing-Abmahnungen, die im Namen des seinerzeit noch als Einzelanwalt tätigen Rechtanwalt Auffenberg verschickt wurden, erreichten die Abgemahnten per Email. Dies ist aber vollkommen unüblich, da die Abmahnungen regelmäßig per Post versendet werden. Hinzu kommt, dass in den per Email und auch in später postalisch versendeten Abmahnungen nur Beträge bis zu 100 bzw. 89 Euro gefordert wurden. Diese Beträge sollten bei den Abmahnungen per Email auf einem anonymen Zahlungsweg per UKASK bzw. paysafecard und später bei den postalischen Abmahnungen an einen von den Abmahnanwälten abweichenden Kontoinhaber (Dr. Marco Petrovski) gezahlt werden.
Bei Filesharing-Abmahnungen per Email, aus dem Ausland, mit unvollständigen Angaben wie etwa nur eine Telefonnummer oder mit unüblich geringen Beträgen, dubiosen Zahlungswegen oder abweichenden Kontoinhabern sollten Sie daher äußerst misstrauisch sein.
Darum müssen Sie die „echten“ Abmahnungen unbedingt ernst nehmen
Handelt es sich dagegen tatsächlich um eine Filesharing-Abmahnung der APW Rechtsanwälte & Notar, sollten Sie diese keinesfalls ignorieren. Denn reagieren Sie nicht innerhalb der wenigen Tage, in der Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung unterzeichnet an die Abmahnanwälte zurücksenden sollen, müssen Sie einer teure einstweilige Verfügung befürchten, die die der APW Rechtsanwälte & Notar gegen Sie bei Gericht beantragen können. Zudem droht ein Mahnbescheid mit weitaus höheren Kosten als die 450 bis 650 Euro, die in der Abmahnung als Vergleichsbetrag angeboten werden.
Auch wenn Sie für die Unterzeichnung und Rücksendung der strafbewehrten Unterlassungserklärung an die Rechtsanwälte Sasse & Partner nur wenige Tage Zeit haben, sollten Sie unbedingt reagieren. Geschieht dies nicht, müssen Sie mit rechnen, die die Rechtsanwälte vor Gericht gegen Sie erwirken können.
Wie Sie auf keinen Fall auf die Abmahnung reagieren sollten
Wichtig ist in erster Linie, dass Sie Ruhe bewahren. Spontane Anrufe bei den APW Rechtsanwälten & Notar sollten Sie unterlassen, da der Inhalt dieser Telefonate später gegen Sie genutzt werden kann. Eine falsche Reaktion wäre es aber auch, die Unterlassungserklärung sofort zu unterschreiben und an die Abmahnanwälte zu schicken. Zwar stellt eine solche Erklärung nach neuerer Rechtsprechung keine Art Schuldeingeständnis mehr dar (Bundesgerichtshof (BGH), Urteil vom 24.09.2013, Az.: I ZR 219/12). Aber die Unterlassungserklärungen sind regelmäßig einseitig zugunsten des Rechteinhabers gefasst und grenzen Sie mehr ein als es erforderlich wäre.
Hüten sollten Sie sich vor der Behauptung, sie hätten die mit einfacher Briefpost versandte Filesharing-Abmahnung nicht erhalten. Eine der Besonderheiten des Abmahnrechts ist es, dass die die Urheberrechtsverletzung beanstandenden Anwälte nicht den Zugang der Abmahnung an Sie nachweisen müssen. Vielmehr braucht nur der Versendung der Abmahnung belegt zu werden. Ebenfalls braucht dem Abmahnschreiben keine Vollmacht des Rechteinhabers anliegen.
Auch sollten Sie die Filesharing-Abmahnung nicht als reine „Abzocke“ bewerten. Denn diese hat einen ernst zu nehmenden Hintergrund.
Welchen Hintergrund die Abmahnung hat – und wieso gerade Sie abgemahnt werden
Wenn Sie Dateien aus Filesharing-Netzwerken (Peer-to-Peer-Netzwerken, P2PNetzwerken, Internet-Tauschbörsen) illegal herunterladen, sollten Sie Folgendes wissen: Dieser Download ist nur möglich, wenn Sie zuvor eine spezielle Filesharing-Software auf Ihrem Rechner installiert haben. Mit dieser Software laden Sie aber nicht nur Dateien auf Ihren PC herunter, sondern laden gleichzeitig die bereits auf Ihrem Rechner befindlichen Bruchteile von den Dateien hoch (Upload). Diese werden wiederum von anderen Usern in der Tauschbörse herunter geladen. Der Zweck besteht darin, den Download erheblich zu beschleunigen. In dem kaum zu vermeidenden Upload liegt aber zugleich eine Urheberrechtsverletzung, weil Sie die Dateien der Filmwerke im Internet unerlaubt öffentlich verbreiten.
Dabei machen sich sogenannte Anti-Piracy-Unternehmen den Umstand zunutze, dass im Moment des Uploads die IP-Adresse von Ihnen als Anschlussinhaber sichtbar wird. Diese von den Rechteinhabern beauftragten Unternehmen sichern Ihre IP-Adresse sowie andere Angaben im Zeitpunkt des Down- bzw. Uploads. Diese Angaben werden anschließend an die APW Rechtsanwälten & Notar weitergeleitet, womit diese einen zivilrechtliches Auskunftsverfahren gegen den Provider von Ihnen als Anschlussinhaber (etwa Arcor, Deutsche Telekom) in die Wege leiten. Dadurch erfahren die Anwälte Ihren Namen und Ihre Anschrift, so dass Sie darauf die Filesharing-Abmahnung erhalten. Wenden Sie dagegen ein, dass die in der Abmahnung genannte IP-Adresse falsch sei, trifft dies regelmäßig nicht zu. Denn ermittelt wurde nicht Ihre auf dem Rechner befindliche feste IP-Adresse, sondern die dynamische, die Ihnen von Ihrem Provider zugewiesen wird und sich spätesten alle 24 Stunden ändert.
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