Worum geht's?
Unzureichende Zahlungsoptionen sind im E-Commerce einer der häufigsten Gründe, aus denen Kunden kurz vor Abgabe der Bestellung doch noch einen Rückzieher machen. Um Warenkorbabbrüche zu vermeiden, sollten Shopbetreiber möglichst viele Bezahlarten anbieten – darunter natürlich diejenigen, die die Kunden bevorzugt nutzen. Neben PayPal, dem Kauf auf Rechnung, Kreditkartenzahlung und Vorkasse gehört das SEPA-Lastschriftverfahren zu den beliebtesten Zahlungsmethoden. Wir erklären, was Sie darüber wissen sollten.
1. Was ist das SEPA-Verfahren?
SEPA ist die Abkürzung für “Single Euro Payments Area” und meint einen einheitlichen Zahlungsraum, der sich auf die 27 EU-Staaten sowie auf Island, Liechtenstein, Norwegen, die Schweiz, Monaco, San Marino, Andorra, Vatikan und das Vereinigte Königreich erstreckt.
Die Idee hinter dem SEPA-Raum:
- Vereinfachung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen)
- Vereinheitlichung grenzüberschreitender Zahlungen durch EU-weiten Standard
- Abwicklung der Zahlungsaufträge ausschließlich in Euro
Damit Geld von einem Konto mittels SEPA-Verfahren eingezogen werden darf, muss der Kontoinhaber sein ausdrückliches Einverständnis in den Bankeinzug in Form eines Lastschriftmandats erteilen. Das SEPA-Mandat kann in Papierform oder elektronisch vorliegen. In der elektronischen Form gilt es auch ohne Unterschrift des Kunden. Ohne Lastschriftmandat funktioniert SEPA-Lastschrift in Onlineshops und anderen Unternehmen hingegen nicht.
Welche Arten des SEPA-Verfahrens gibt es?
Es gibt zwei Arten des SEPA-Verfahrens. Für Sie als Onlinehändler können beide relevant sein – je nachdem, an wen sich Ihre Angebote richten (B2C- oder B2B-Kunden) und wie Sie die Verträge mit Ihren Lieferanten abwickeln.
- SEPA-Basislastschrift (B2C): Die Basislastschrift verwenden Sie im Zahlungsverkehr mit Privatkunden (Verbrauchern). Sobald Ihr Kunde Ihnen über IBAN und ggf. BIC ein Abbuchungsmandat erteilt hat, können Sie die entsprechenden Beträge für seine Online-Bestellung einziehen.
SEPA-Firmenlastschrift: Die Firmenlastschrift spielt nur im Zahlungsverkehr mit anderen Unternehmen wie z. B. Geschäftskunden oder Lieferanten eine Rolle. Der wichtige Unterschied: Im Gegensatz zur Basislastschrift hat der Vertragspartner bei der Firmenlastschrift kein Widerspruchsrecht.
GUT ZU WISSEN
Eine Basislastschrift können Verbraucherkunden innerhalb von acht Wochen nach der Kontobelastung ohne Angabe von Gründen zurückziehen. Bei einer unzulässigen Abbuchung verlängert sich die Frist auf 13 Monate. Bei Firmenlastschriften ist eine solche Rückbuchung nicht möglich, es sei denn, es handelt sich um eine unautorisierte Lastschrift.
2. Wie funktioniert eine SEPA-Lastschrift online?
Eine SEPA-Lastschrift funktioniert online eigentlich ganz einfach: Das Wichtigste, das Sie als Online-Händler brauchen, ist eine Einzugsermächtigung des Kunden – das bekannte SEPA-Lastschriftmandat. Ohne das dürfen Sie kein Geld vom Kundenkonto abbuchen.
Erteilt ist die Einzugsermächtigung schnell: Stellen Sie Ihren Kunden im Bezahlvorgang Ihres Shops einfach online ein entsprechendes Formular zur Verfügung, in das diese persönliche Daten und Bankverbindung eintragen können. Da das Mandat in elektronischer Form vorliegt, ist es auch ohne Kundenunterschrift gültig. Achtung: In der Papierform ist das nicht so – hier ist eine Unterschrift zwingend erforderlich.
Das Lastschriftmandat
- kann für einmalige oder wiederkehrende Zahlungen erteilt werden.
- lässt sich durch Mandatsreferenz und Gläubiger-Identifikationsnummer eindeutig im Online Banking des Kunden Ihrem Shop zuordnen.
- verfällt 36 Monate nach dem letzten Einzug automatisch – dann müssen Sie bei Ihrem Kunden eine neue Einzugsermächtigung einholen.
Hat Ihnen der Kunde das Mandat für die SEPA-Lastschrift Ihres Onlineshops ausgestellt, teilen Sie Ihrer Bank dessen Kontoverbindung bestehend aus IBAN und (falls nötig) BIC mit. Die Bank setzt sich anschließend mit der Bank des Kunden in Verbindung, die Abbuchung der Zahlung wird autorisiert und Sie erhalten das Geld für die Bestellung.
Geht es um eine Firmenlastschrift, weil sich Ihr Shop beispielsweise an Gewerbekunden richtet, muss der Kunde die Lastschrift vor dem ersten Einzug bei seiner Bank bestätigen.
3. Was sind die Vorteile, wenn ich Kunden SEPA-Lastschrift anbiete?
Das SEPA-Lastschriftverfahren ist bei Kunden im E-Commerce sehr beliebt. Als Zahlungsmethode bietet es aber nicht nur Online-Shoppern, sondern auch Shopbetreibern verschiedene Vorteile.
Weniger Kaufabbrüche
SEPA-Lastschrift als Zahlungsart in Ihrem Shop kann zur Verringerung von Kaufabbrüchen beitragen. Grundsätzlich gilt: Je mehr Zahlungsmittel Sie als Shopbetreiber Ihren Kunden zur Verfügung stellen, desto besser – denn die Zahlungsoptionen haben einen nicht zu unterschätzenden Einfluss auf den erfolgreichen Abschluss von Online-Bestellungen.
WUSSTEN SIE SCHON?
Einer der häufigsten Gründe für eine hohe Absprungrate in Check-Out-Bereichen von Onlineshops ist ein zu geringes Angebot an Bezahlmöglichkeiten. Wer seine bevorzugte Zahlart nicht findet, bricht die Bestellung ab und kauft stattdessen bei einem anderen Anbieter. Im hart umkämpften E-Commerce, in dem jeder neue Shop nur einen Klick entfernt ist, kann das schnell zum echten Wettbewerbsnachteil werden.
Um die Anzahl an Warenkorbabbrüchen zu verringern, kann es helfen, wenn Sie in Ihrem Onlineshop SEPA-Lastschrift als Zahlungsmethode anbieten. Verzichten Sie darauf, müssen Sie damit rechnen, dass Besucher und potenzielle Käufer Ihren Shop als unseriös einstufen und lieber woanders einkaufen.
Beliebtheit und Sicherheit
Das SEPA-Verfahren ist sicher, unkompliziert und wird von Verbrauchern im Internet gern genutzt. Als Unternehmer benötigen Sie lediglich eine einmalige Einzugsermächtigung, die Sie anschließend für wiederkehrende Zahlungen nutzen können. Mit der Vereinfachung des SEPA-Mandats in elektronischer Form ist eine Unterschrift Ihrer Kunden nicht notwendig.
Einheitlicher Zahlungsverkehr
Das SEPA-Verfahren gilt für eine Vielzahl an Ländern: Für die Mitgliedstaaten der EU, die EWR-Länder Island, Norwegen und Liechtenstein, für die Schweiz, San Marino, Andorra, Monaco, den Vatikan und das Vereinigte Königreich.
Für Sie als Shopbetreiber hat der dadurch ermöglichte einheitliche Zahlungsverkehr den großen Vorteil, dass Sie europaweit Kunden ansprechen und Ihre Waren über Ländergrenzen hinaus anbieten können. Dank des SEPA-Zahlungsraums werden alle Zahlungen in Euro abgewickelt.
LESE-TIPP
Möchten Sie neben SEPA-Lastschrift im Onlineshop weitere Bezahlmethoden einbinden, funktioniert das beispielsweise über einen Zahlungsanbieter wie Mollie oder Stripe Payments. Worauf Sie bei der Integration achten sollten, lesen Sie im Artikel “DSGVO-Konformität, Sicherheit & Kundenvertrauen: Welcher Zahlungsanbieter ist der richtige für meinen Online-Shop?”.
4. Gibt es Nachteile beim SEPA-Lastschriftverfahren für Shopbetreiber?
Wie so oft ist auch beim SEPA-Verfahren nicht alles Gold, was glänzt. Denn bei der Einbindung gibt es eine wichtige Einschränkung: Möchten Sie SEPA-Lastschrift als Zahlungsart anbieten, müssen alle Kunden damit bezahlen können. Laut dem Europäischen Gerichtshof ist es nicht zulässig, das Verfahren nur inländischen Kunden zur Verfügung zu stellen (EuGH-Urteil vom 05.09.2019, Az. C-28/18).
Der Bundesgerichtshof kam 2020 (Az. I ZR 93/18) zu einem ähnlichen Schluss. So sei es aus Gründen der Gleichbehandlung aller EU-Bürger nicht erlaubt, die Zahlung per Lastschrift an ein Konto zu knüpfen, das dem des Wohnsitzes des Kunden entspricht. Das heißt also: Entscheiden Sie sich für das SEPA-Verfahren, dürfen Sie keinen Unterschied machen, wo ein Kunde wohnt und wo er sein Konto hat.
Problematisch ist das aufgrund der Bonitätsprüfung, durch die sich Händler vor Zahlungsausfällen und teureren Rücklastschriften absichern – denn eine Prüfung der Kreditwürdigkeit ist zwar in Deutschland günstig, nicht aber auch in den anderen “SEPA-Ländern”. Sobald ein Käufer im Ausland wohnt bzw. dort ein Konto hat, kann es für Online-Händler teuer werden. Nach Ansicht der Gerichte spielt das aber keine Rolle.
Sobald Sie in Ihrem Shop einen Versand über Deutschland hinaus anbieten, müssen alle Kunden die Möglichkeit bekommen, per Lastschrift zu bezahlen – zumindest dann, wenn auch für deutsche Kunden diese Option besteht. Verpflichtet, das SEPA-Lastschriftverfahren überhaupt anzubieten, sind Sie aber nicht.
Da Bonitätsprüfungen ausländischer Kunden oft nur eingeschränkt und zu hohen Kosten möglich sind, sollten Sie daher im Sinne der Wirtschaftlichkeit abwägen, ob es sich lohnt, SEPA-Lastschrift als Zahlungsmethode in Ihrem Shop anzubieten.
Als Online-Händler haben Sie verschiedene Möglichkeiten:
- Sie beschränken den Versand Ihrer Produkte auf Deutschland – dann dürfen Sie auch nur deutschen Kunden das SEPA-Verfahren als Zahlungsmethode anbieten.
- Sie entscheiden sich gegen SEPA-Lastschrift im Onlineshop und für andere Zahlarten.
- Sie halten die Bestellung zurück, bis das Geld bei Ihnen eingegangen ist und versenden die Ware erst dann.
- Sie binden einen Zahlungsanbieter ein, der die Bonitätsprüfung ausländischer Kunden für Sie übernimmt.
Wichtig ist: Sollten zusätzliche Kosten für eine Bonitätsprüfung anfallen, dürfen Sie diese nicht auf Ihre Kunden umlegen. Auch von einer unzulässigen Beschränkung der Zahlungsmethode sollten Sie absehen, denn dies kann dazu führen, dass Sie abgemahnt werden.
Besser: Sie sichern sich und Ihr Business ab – und zwar mit passgenauen Rechtstexten für Onlineshops wie Datenschutzerklärung und Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abmahnsicher und juristisch geprüft erhalten Sie diese im eRecht24 Premium Paket für Onlineshops.
5. Häufig gestellte Fragen zur SEPA-Lastschrift im Onlineshop
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