SEPA-Lastschrift im Onlineshop anbieten

Was müssen Sie beachten, wenn Ihr Online-Shop Zahlungen per SEPA-Lastschrift anbieten möchte?

Fachlich geprüft von: Rechtsanwalt Sören Siebert Rechtsanwalt Sören Siebert
(24 Bewertungen, 3.42 von 5)

Das Wichtigste in Kürze

  • Als Onlineshopbetreiber sollten Sie Ihren Kunden möglichst viele Zahlungsoptionen bereitstellen, um Warenkorbabbrüche zu reduzieren.
  • Neben PayPal, Kreditkarte und dem Kauf auf Rechnung gehört das SEPA-Lastschriftverfahren zu den beliebtesten Bezahlmethoden.
  • Entscheiden Sie sich für SEPA, muss es allen Kunden offenstehen. Begrenzen Sie die Option beispielsweise auf inländische Kunden, können Sie abgemahnt werden.

Worum geht's?

Unzureichende Zahlungsoptionen sind im E-Commerce einer der häufigsten Gründe, aus denen Kunden kurz vor Abgabe der Bestellung doch noch einen Rückzieher machen. Um Warenkorbabbrüche zu vermeiden, sollten Shopbetreiber möglichst viele Bezahlarten anbieten – darunter natürlich diejenigen, die die Kunden bevorzugt nutzen. Neben PayPal, dem Kauf auf Rechnung, Kreditkartenzahlung und Vorkasse gehört das SEPA-Lastschriftverfahren zu den beliebtesten Zahlungsmethoden. Wir erklären, was Sie darüber wissen sollten.

 

1. Was ist das SEPA-Verfahren?

SEPA ist die Abkürzung für “Single Euro Payments Area” und meint einen einheitlichen Zahlungsraum, der sich auf die 27 EU-Staaten sowie auf Island, Liechtenstein, Norwegen, die Schweiz, Monaco, San Marino, Andorra, Vatikan und das Vereinigte Königreich erstreckt. 

Die Idee hinter dem SEPA-Raum:

  • Vereinfachung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen)
  • Vereinheitlichung grenzüberschreitender Zahlungen durch EU-weiten Standard
  • Abwicklung der Zahlungsaufträge ausschließlich in Euro 

Damit Geld von einem Konto mittels SEPA-Verfahren eingezogen werden darf, muss der Kontoinhaber sein ausdrückliches Einverständnis in den Bankeinzug in Form eines Lastschriftmandats erteilen. Das SEPA-Mandat kann in Papierform oder elektronisch vorliegen. In der elektronischen Form gilt es auch ohne Unterschrift des Kunden. Ohne Lastschriftmandat funktioniert SEPA-Lastschrift in Onlineshops und anderen Unternehmen hingegen nicht.

Welche Arten des SEPA-Verfahrens gibt es?

Es gibt zwei Arten des SEPA-Verfahrens. Für Sie als Onlinehändler können beide relevant sein – je nachdem, an wen sich Ihre Angebote richten (B2C- oder B2B-Kunden) und wie Sie die Verträge mit Ihren Lieferanten abwickeln.

  • SEPA-Basislastschrift (B2C): Die Basislastschrift verwenden Sie im Zahlungsverkehr mit Privatkunden (Verbrauchern). Sobald Ihr Kunde Ihnen über IBAN und ggf. BIC ein Abbuchungsmandat erteilt hat, können Sie die entsprechenden Beträge für seine Online-Bestellung einziehen.

SEPA-Firmenlastschrift: Die Firmenlastschrift spielt nur im Zahlungsverkehr mit anderen Unternehmen wie z. B. Geschäftskunden oder Lieferanten eine Rolle. Der wichtige Unterschied: Im Gegensatz zur Basislastschrift hat der Vertragspartner bei der Firmenlastschrift kein Widerspruchsrecht.

GUT ZU WISSEN

Eine Basislastschrift können Verbraucherkunden innerhalb von acht Wochen nach der Kontobelastung ohne Angabe von Gründen zurückziehen. Bei einer unzulässigen Abbuchung verlängert sich die Frist auf 13 Monate. Bei Firmenlastschriften ist eine solche Rückbuchung nicht möglich, es sei denn, es handelt sich um eine unautorisierte Lastschrift.

2. Wie funktioniert eine SEPA-Lastschrift online?

Eine SEPA-Lastschrift funktioniert online eigentlich ganz einfach: Das Wichtigste, das Sie als Online-Händler brauchen, ist eine Einzugsermächtigung des Kunden – das bekannte SEPA-Lastschriftmandat. Ohne das dürfen Sie kein Geld vom Kundenkonto abbuchen. 

Erteilt ist die Einzugsermächtigung schnell: Stellen Sie Ihren Kunden im Bezahlvorgang Ihres Shops einfach online ein entsprechendes Formular zur Verfügung, in das diese persönliche Daten und Bankverbindung eintragen können. Da das Mandat in elektronischer Form vorliegt, ist es auch ohne Kundenunterschrift gültig. Achtung: In der Papierform ist das nicht so – hier ist eine Unterschrift zwingend erforderlich.

Das Lastschriftmandat 

  • kann für einmalige oder wiederkehrende Zahlungen erteilt werden.
  • lässt sich durch Mandatsreferenz und Gläubiger-Identifikationsnummer eindeutig im Online Banking des Kunden Ihrem Shop zuordnen. 
  • verfällt 36 Monate nach dem letzten Einzug automatisch – dann müssen Sie bei Ihrem Kunden eine neue Einzugsermächtigung einholen.

Hat Ihnen der Kunde das Mandat für die SEPA-Lastschrift Ihres Onlineshops ausgestellt, teilen Sie Ihrer Bank dessen Kontoverbindung bestehend aus IBAN und (falls nötig) BIC mit. Die Bank setzt sich anschließend mit der Bank des Kunden in Verbindung, die Abbuchung der Zahlung wird autorisiert und Sie erhalten das Geld für die Bestellung. 

Geht es um eine Firmenlastschrift, weil sich Ihr Shop beispielsweise an Gewerbekunden richtet, muss der Kunde die Lastschrift vor dem ersten Einzug bei seiner Bank bestätigen.

3. Was sind die Vorteile, wenn ich Kunden SEPA-Lastschrift anbiete?

Das SEPA-Lastschriftverfahren ist bei Kunden im E-Commerce sehr beliebt. Als Zahlungsmethode bietet es aber nicht nur Online-Shoppern, sondern auch Shopbetreibern verschiedene Vorteile.

Weniger Kaufabbrüche

SEPA-Lastschrift als Zahlungsart in Ihrem Shop kann zur Verringerung von Kaufabbrüchen beitragen. Grundsätzlich gilt: Je mehr Zahlungsmittel Sie als Shopbetreiber Ihren Kunden zur Verfügung stellen, desto besser – denn die Zahlungsoptionen haben einen nicht zu unterschätzenden Einfluss auf den erfolgreichen Abschluss von Online-Bestellungen.

WUSSTEN SIE SCHON?

Einer der häufigsten Gründe für eine hohe Absprungrate in Check-Out-Bereichen von Onlineshops ist ein zu geringes Angebot an Bezahlmöglichkeiten. Wer seine bevorzugte Zahlart nicht findet, bricht die Bestellung ab und kauft stattdessen bei einem anderen Anbieter. Im hart umkämpften E-Commerce, in dem jeder neue Shop nur einen Klick entfernt ist, kann das schnell zum echten Wettbewerbsnachteil werden.

Um die Anzahl an Warenkorbabbrüchen zu verringern, kann es helfen, wenn Sie in Ihrem Onlineshop SEPA-Lastschrift als Zahlungsmethode anbieten. Verzichten Sie darauf, müssen Sie damit rechnen, dass Besucher und potenzielle Käufer Ihren Shop als unseriös einstufen und lieber woanders einkaufen.

Beliebtheit und Sicherheit

Das SEPA-Verfahren ist sicher, unkompliziert und wird von Verbrauchern im Internet gern genutzt. Als Unternehmer benötigen Sie lediglich eine einmalige Einzugsermächtigung, die Sie anschließend für wiederkehrende Zahlungen nutzen können. Mit der Vereinfachung des SEPA-Mandats in elektronischer Form ist eine Unterschrift Ihrer Kunden nicht notwendig.

Einheitlicher Zahlungsverkehr

Das SEPA-Verfahren gilt für eine Vielzahl an Ländern: Für die Mitgliedstaaten der EU, die EWR-Länder Island, Norwegen und Liechtenstein, für die Schweiz, San Marino, Andorra, Monaco, den Vatikan und das Vereinigte Königreich. 

Für Sie als Shopbetreiber hat der dadurch ermöglichte einheitliche Zahlungsverkehr den großen Vorteil, dass Sie europaweit Kunden ansprechen und Ihre Waren über Ländergrenzen hinaus anbieten können. Dank des SEPA-Zahlungsraums werden alle Zahlungen in Euro abgewickelt.

Zum Beitrag

LESE-TIPP

Möchten Sie neben SEPA-Lastschrift im Onlineshop weitere Bezahlmethoden einbinden, funktioniert das beispielsweise über einen Zahlungsanbieter wie Mollie oder Stripe Payments. Worauf Sie bei der Integration achten sollten, lesen Sie im Artikel “DSGVO-Konformität, Sicherheit & Kundenvertrauen: Welcher Zahlungsanbieter ist der richtige für meinen Online-Shop?”.

Zum Beitrag

4. Gibt es Nachteile beim SEPA-Lastschriftverfahren für Shopbetreiber?

Wie so oft ist auch beim SEPA-Verfahren nicht alles Gold, was glänzt. Denn bei der Einbindung gibt es eine wichtige Einschränkung: Möchten Sie SEPA-Lastschrift als Zahlungsart anbieten, müssen alle Kunden damit bezahlen können. Laut dem Europäischen Gerichtshof ist es nicht zulässig, das Verfahren nur inländischen Kunden zur Verfügung zu stellen (EuGH-Urteil vom 05.09.2019, Az. C-28/18).

Der Bundesgerichtshof kam 2020 (Az. I ZR 93/18) zu einem ähnlichen Schluss. So sei es aus Gründen der Gleichbehandlung aller EU-Bürger nicht erlaubt, die Zahlung per Lastschrift an ein Konto zu knüpfen, das dem des Wohnsitzes des Kunden entspricht. Das heißt also: Entscheiden Sie sich für das SEPA-Verfahren, dürfen Sie keinen Unterschied machen, wo ein Kunde wohnt und wo er sein Konto hat
Problematisch ist das aufgrund der Bonitätsprüfung, durch die sich Händler vor Zahlungsausfällen und teureren Rücklastschriften absichern – denn eine Prüfung der Kreditwürdigkeit ist zwar in Deutschland günstig, nicht aber auch in den anderen “SEPA-Ländern”. Sobald ein Käufer im Ausland wohnt bzw. dort ein Konto hat, kann es für Online-Händler teuer werden. Nach Ansicht der Gerichte spielt das aber keine Rolle.

Sobald Sie in Ihrem Shop einen Versand über Deutschland hinaus anbieten, müssen alle Kunden die Möglichkeit bekommen, per Lastschrift zu bezahlen – zumindest dann, wenn auch für deutsche Kunden diese Option besteht. Verpflichtet, das SEPA-Lastschriftverfahren überhaupt anzubieten, sind Sie aber nicht.

Sören Siebert
Sören SiebertRechtsanwalt

Da Bonitätsprüfungen ausländischer Kunden oft nur eingeschränkt und zu hohen Kosten möglich sind, sollten Sie daher im Sinne der Wirtschaftlichkeit abwägen, ob es sich lohnt, SEPA-Lastschrift als Zahlungsmethode in Ihrem Shop anzubieten. 

Als Online-Händler haben Sie verschiedene Möglichkeiten:

  • Sie beschränken den Versand Ihrer Produkte auf Deutschland – dann dürfen Sie auch nur deutschen Kunden das SEPA-Verfahren als Zahlungsmethode anbieten.
  • Sie entscheiden sich gegen SEPA-Lastschrift im Onlineshop und für andere  Zahlarten.
  • Sie halten die Bestellung zurück, bis das Geld bei Ihnen eingegangen ist und versenden die Ware erst dann.
  • Sie binden einen Zahlungsanbieter ein, der die Bonitätsprüfung ausländischer Kunden für Sie übernimmt.

Wichtig ist: Sollten zusätzliche Kosten für eine Bonitätsprüfung anfallen, dürfen Sie diese nicht auf Ihre Kunden umlegen. Auch von einer unzulässigen Beschränkung der Zahlungsmethode sollten Sie absehen, denn dies kann dazu führen, dass Sie abgemahnt werden. 

Besser: Sie sichern sich und Ihr Business ab – und zwar mit passgenauen Rechtstexten für Onlineshops wie Datenschutzerklärung und Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abmahnsicher und juristisch geprüft erhalten Sie diese im eRecht24 Premium Paket für Onlineshops

 

Premium Mitglied werden

eRecht24 Premium für Websitebetreiber, Agenturen & Online-Shops

  • Generatoren, AGB, Muster & Verträge
  • Cookie Consent Tool, Premium Scanner & Projekt Planer
  • Live-Webinaren und Know-How für rechtssicheres Business
Premium Mitglied werden

5. Häufig gestellte Fragen zur SEPA-Lastschrift im Onlineshop


Was bedeutet Lastschrift bei Online-Bestellung?

SEPA-Lastschrift bedeutet, dass ein Unternehmen auf Basis einer Vereinbarung (Lastschriftmandat) mit seinem Kunden die Berechtigung erhält, Zahlungen von dessen Konto einzuziehen. Das SEPA-Lastschriftverfahren gibt es seit 2012. Es gilt für alle Mitgliedsstaaten der EU und des EWR sowie für die Schweiz, Monaco, San Marino, Andorra, den Vatikan und das Vereinigte Königreich. Die Abkürzung SEPA steht für Single Euro Payment Area (“einheitlicher Eurozahlungsverkehrsraum”).

Kann man SEPA-Lastschrift online erteilen?

Ein SEPA-Lastschriftmandat muss schriftlich vorliegen, damit es gegenüber dem Unternehmen und der Bank wirksam ist. In Papierform vorgelegt werden muss es jedoch nicht. Wenn Sie als Shopbetreiber die Zahlung per Lastschrift anbieten möchten, funktioniert das unkompliziert auch online über die Erteilung des Lastschriftmandats.

Wie lässt sich ein Lastschriftmandat widerrufen?

Ein erteiltes SEPA-Lastschriftmandat ist nicht unbegrenzt gültig, sondern läuft innerhalb von 36 Monaten bei Nichtnutzung ab. Will ein Kunde seine Einzugsermächtigung vor Ablauf der 36 Monate widerrufen, kann er dies in der Regel online, per Mail oder mit einem schriftlichen und per Post versendeten Widerruf tun.

 

 

eRecht24 Praxis Guide
Rechtssichere Webseiten:
Alles, was Sie wissen müssen
In unserem Guide erklären wir Ihnen in 12 Schritten, wie Sie eine Website rechtssicher erstellen - von der Wahl des Domainnamens über Impressum und Datenschutzerklärung bis hin zu E-Mail- und Newslettermarketing.
Guide jetzt kostenfrei herunterladen!

Name: Bitte Name angeben.

E-Mail-Adresse: Bitte korrekte E-Mail-Adresse angeben.

Ja, bitte senden Sie mir den kostenfreien Guide zu. Ich bin damit einverstanden, dass eRecht24 mir regelmäßig aktuelle Rechts-Updates, Praxistipps und Angebote aus den Bereichen Datenschutz und Internetrecht per E-Mail zusendet. Ich kann jederzeit form- und kostenlos widersprechen. Näheres entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.
Vielen Dank!
Wir nehmen es mit dem Schutz Ihrer Daten genau und halten uns an die rechtlichen Vorgaben des Double-Opt-In. Bitte bestätigen Sie zuerst Ihre E-Mail-Adresse. Dann stellen wir Ihnen den Guide kostenfrei zur Verfügung.
Tipp: In unseren Premium-Paketen stehen Ihnen mehr als 10 praktische Guides mit Handlungsempfehlungen und passenden Generatoren und Tools zu verschiedenen Themen (Datenschutz, Urheberrecht, Marketing & Co.) kostenfrei zur Verfügung. Die Premium Praxis Guides werden sie regelmäßig aktualisiert, damit Sie stets auf dem neuesten Stand sind.
Sophie Suske
Sophie Suske, M.A.
Legal Writerin, freiberuflich

Sophie Suske hat einen Masterabschluss in Sprach- und Kommunikationswissenschaften. Angefangen in der juristischen Redaktion eines Legal Tech Start Ups bereichert sie seit 2022 mit ihrer Expertise das Redaktionsteam von eRecht24 als freie Legal Writerin. Ihre inhaltlichen Schwerpunkte liegen dabei im Datenschutz, E-Commerce- und Markenrecht.

Rechtsanwalt Sören Siebert
Sören Siebert
Rechtsanwalt und Gründer von eRecht24

Rechtsanwalt Sören Siebert ist Gründer von eRecht24 und Inhaber der Kanzlei Siebert Lexow. Mit 20 Jahren Erfahrung im Internetrecht, Datenschutz und ECommerce sowie mit mehr als 10.000 veröffentlichten Beiträgen und Artikeln weist Rechtsanwalt Sören Siebert nicht nur hervorragende Fach-Expertise vor, sondern hat auch das richtige Gespür für seine Leser, Mandanten, Kunden und Partner, wenn es um rechtssichere Lösungen im Online-Marketing und B2B / B2C Dienstleistungen sowie Online-Shops geht. Neben den zahlreichen Beiträgen auf eRecht24.de hat Sören Siebert u.a. auch diverse Ebooks und Ratgeber zum Thema Internetrecht publiziert und weiß ganz genau, worauf es Unternehmern, Agenturen und Webdesignern im täglichen Business mit Kunden ankommt: Komplexe rechtliche Vorgaben leicht verständlich und mit praktischer Handlungsanleitung für rechtssichere Webseiten umsetzen.


Ich möchte mit eRecht24 chatten!
Datenschutzhinweis: Ihre Daten und Ihre Chateingaben werden in unserem Chat-Tool Brevo verarbeitet, sobald Sie zustimmen, den Chat mit uns zu beginnen. Sie können Ihre Zustimmung jederzeit zurücknehmen. Details hierzu entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.
eRecht24 - Unsere praktischen Tools und hilfreichen Tutorials

mitgliederbereich teaser

Exklusiv für unsere Mitglieder

Alles was Webseitenbetreiber, Agenturen und Selbständige wirklich brauchen: Tools, Wissen, Musterverträge, Erstberatung und Live-Webinare.

Mehr Informationen

dsgvo teaser

Jetzt eRecht24 Premium Affiliate werden

Als eRecht24 Premium Affiliate Partner empfehlen Sie eine Lösung, mit der bereits mehr als 370.000 Webseiten erfolgreich rechtlich abgesichert wurden und erhalten dafür eine 25% Lifetime Provision!

Jetzt Affiliate werden

webinar teaser

Online Schulung mit RA Siebert

Die 7 häufigsten Abmahnfallen auf Webseiten und wie Sie diese einfach und ohne teuren Anwalt vermeiden. So haben Abmahner keine Chance!

Mehr Details