Worum geht's?
Für das Tutorial, die Blogpage, den Podcast oder Instagram-Post - Sie nutzen KI-Tools zur Erstellung Ihrer Inhalte? Warum KI-Inhalte in Ihrem Business zum Problem werden können und welche rechtlichen Fallstricke Sie unbedingt umgehen sollten, erfahren Sie in diesem Artikel.
1. KI-Content
KI (Künstliche Intelligenz) kann Sie in unzähligen Bereichen unterstützen und viele bauen Ihr Business inzwischen sogar komplett darauf auf. Insbesondere durch KI-Content können Sie Prozesse optimieren und effizienter arbeiten, wie das nachfolgende Beispiel zeigt.
- Blog-Artikel: Sie können sich Artikel zum Thema Fitness, Workouts oder Rezepte von KI erstellen lassen.
- Workout-Pläne: Sie können KI-Systeme dazu nutzen, individuelle Trainingspläne und Beschreibungen von Übungen zu erhalten.
- Ernährungspläne: KI kann für Ihre Kunden personalisierte Ernährungspläne erstellen und dabei Allergien und Trainingsziele berücksichtigen.
- Fotos, Videos und Tutorials: KI kann Ihnen Fotos von Übungen, Workout-Videos, Erklärvideos und Kochanleitungen generieren.
- Social Media Content: Sie können sich von KI bei der Erstellung von Beiträgen für Instagram, Facebook, TikTok und Co. unter die Arme greifen lassen.
- Newsletter: KI kann Ihnen weiterhin die Inhalte für Newsletter mit Updates und Trainingstipps erstellen.
- Chatbot: Sie können in Ihre App einen Chatbot einbinden, der Nutzern erste Fragen zur App, zum Training oder zum Ernährungsplan beantwortet.
2. Gibt es ein Urheberrecht bei KI-generierten Inhalten?
KI-Content ist also schnell erstellt und macht Ihr Business effizienter, doch beim urheberrechtlichen Schutz gibt es einen Haken. KI-Bilder, -Videos oder -Texte haben keinen Urheber. Weder der Programmierer noch die KI selbst kommen als Urheber in Betracht. Auch Sie als Nutzer werden durch die bloße Eingabe eines Prompts nicht zum Urheber.
Der fehlende urheberrechtliche Schutz von KI-Inhalten hat den Vorteil, dass Sie keinen Urheber benennen müssen, Inhalte beliebig bearbeiten können und auch keine Lizenzgebühr für die Verwendung der KI-Inhalte zahlen müssen. Auf der anderen Seite können andere Nutzer durch Eingabe eines Prompts dieselben Bilder, Texte oder Videos erhalten. Außerdem: Wenn andere Personen wissen, dass Ihre Inhalte KI-generiert sind, könnten Sie diese kopieren und für eigene Zwecke nutzen.
UNSER TIPP
Möchten Sie also Urheber der KI-generierten Werke werden, sollten Sie Folgendes tun:
- Wandeln Sie Inhalte ab.
- Ändern Sie mehr als ein paar Worte oder die Farben.
- Dokumentieren Sie Ihre vorgenommene Abwandlung der Inhalte.
- Alternativ können Sie KI nur als Inspirationsquelle nutzen.
Des Weiteren riskieren Sie durch die Verwendung von KI-generierten Inhalten, dass Sie fremde Urheberrechte verletzen und Abmahnungen erhalten. Wenn Ihr generierter Text, das Bild oder Video einem bestehenden Werk zu ähnlich sieht, kann der Urheber Sie abmahnen und Schadensersatz verlangen. Um Abmahnungen zu verhindern, sollten Sie:
- Ihre KI-Inhalte vor der Verwendung überprüfen.
- Recherchen durchführen und einen Plagiats-Scanner nutzen oder die KI-Inhalte verändern.
3. Recht am eigenen Bild und Haftung
Außerdem besteht die Gefahr, dass z.B. ein KI-erzeugtes Foto eine Person abbildet, die einer realen Person ähnlich sieht. Abgebildete Personen haben das Recht am eigenen Bild und dürfen selbst darüber entscheiden, ob ein Foto, Video oder Gemälde, auf dem sie zu sehen sind, verbreitet oder veröffentlicht werden soll.
Da Sie nie 100%ig sicher sein können, ob die KI-erzeugte Person auch real existiert, können Sie das Risiko nicht ausschließen, gegen das Recht am eigenen Bild zu verstoßen. Sicherer ist es, ein Foto einer Person, an dem Sie die Rechte und die Einwilligung der abgebildeten Person haben, zu nutzen bzw. im Nachgang mithilfe von KI zu bearbeiten.
Vergessen Sie außerdem nicht: Sie haften für KI-generierte Inhalte, die Sie verwenden. Das bedeutet, dass Sie nicht nur für Urheberrechtsverletzungen verantwortlich sind, sondern auch für Fehler der KI. Wenn Ihr Chatbot dem Nutzer eine falsche Auskunft gibt und z.B. verspricht, dass er 20% Rabatt auf die Ernährungspläne bekommt, müssen Sie dafür voraussichtlich gerade stehen.
Ein kanadisches Gericht hat dies zumindest in einem Urteil (Civil Resolution Tribunal, Urt. v. 14.02.2024 - Az.: SC-2023-005609) schon bestätigt und entschied, dass das Unternehmen für falsche oder irreführende Aussagen des Chatbots haftet. Die Gerichte in Deutschland würden das vermutlich ähnlich sehen. Seien Sie sich daher dessen bewusst, dass der Einsatz eines Chatbots zu Problemen führen kann.
Nutzen Sie also einen Chatbot, der Ihre Kunden bei kritischen bzw. sensiblen Fragen an einen Support-Mitarbeiter weitergeleitet und sorgen Sie dafür, dass Ihr Chatbot korrekt trainiert wurde.
4. Gilt für KI-Content eine KI-Kennzeichnungspflicht?
Inzwischen gibt es tausende realistisch wirkende Fotos und Videos im Netz. Selbst für Experten wird es immer schwieriger, KI-Inhalte von menschengemachten Inhalten zu unterscheiden. Die Lösung für dieses Problem kann eine Kennzeichnungspflicht sein.
Die am 1. August 2024 in Kraft getretene KI-Verordnung der EU ist das weltweit erste KI-Gesetz und setzt genau an dieser Stelle an. KI-generierte Audio-, Bild-, Video- oder Textinhalte müssen nach Artikel 50 KI-Verordnung vom Anbieter des KI-Systems im maschinenlesbaren Format gekennzeichnet und als künstlich erzeugt erkennbar sein.
Als Nutzer von KI-Systemen sind Sie also nicht direkt in der Pflicht, jene KI-generierten Inhalte als solche zu kennzeichnen. Aktuell ist jedoch noch nicht klar, inwieweit Sie eine vorhandene Kennzeichnung von KI-Inhalten übernehmen müssen oder ob Sie diese löschen dürfen. Kennzeichnungen könnten beispielsweise sein: Wasserzeichen, Disclaimer oder Hinweise in den Metadaten.
PRAXIS-TIPP
Das Ziel dieser Regelung ist es, dass Nutzer KI-generierte Inhalte von menschengemachten Inhalten unterscheiden können. Daher ist es denkbar, dass Kennzeichnungen nicht einfach gelöscht werden dürfen. Wir empfehlen Ihnen, bestehende Hinweise auf KI-generierte Inhalte nicht zu entfernen. Die Regelung des Artikel 50 KI-Verordnung wird im Übrigen erst ab dem 2. August 2026 gelten. Bis dahin wird es hoffentlich mehr Klarheit geben.
Seien Sie sich außerdem bewusst, dass durch eine Kennzeichnung in maschienenlesbarer Form für Sie ggf. gar nicht erkennbar ist, ob Ihr KI-Inhalt schon als solcher gekennzeichnet ist. Gegenüber Ihren Kunden sollten Sie aus diesem Grund transparent in Bezug auf den Einsatz von KI sein.
SONDERFALL: DEEPFAKES & TEXTE VON ÖFFENTLICHEM INTERESSE
Wenn Sie KI für Ihre Inhalte einsetzen, müssen Sie diese selbst als KI-generiert kennzeichnen, wenn Sie Deepfakes erstellen oder Texte generieren, die die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren.
5. Gilt eine KI-Kennzeichnungspflicht in sozialen Netzwerken?
Auch auf einigen Social Media ist die Kennzeichnung von KI-Content bereits Pflicht. Noch bevor sich über die europäische KI-Verordnung geeinigt wurde, führten verschiedene Soziale Netzwerke Kennzeichnungspflichten ein.
KI-Content auf Social Media kennzeichnen:
YouTube: Wenn Sie Videos hochladen, müssen Sie angeben, ob es sich bei Inhalten im Video (Ton, Video, Bilder) um “veränderte Inhalte” handelt. Wenn Sie also Inhalte, die echt wirken, stark verändert oder synthetisch generiert haben, müssen Sie dies bei YouTube Studio angeben. Mehr dazu können Sie bei YouTube lesen: KI-generierte Inhalte bei YouTube.
So sieht es aus, wenn Sie Ihr Video auf YouTube hochladen wollen:
Facebook & Instagram: Auch auf Facebook und Instagram gibt es mittlerweile sowohl eine automatische als auch eine manuelle Funktion, KI-generierte Inhalte als “Mit KI generiert” zu kennzeichnen. Mehr dazu können Sie bei Meta selbst lesen: KI-generierte Inhalte bei Meta.
So können Beiträge bei Facebook (links) und Instagram (rechts) als KI-generiert gekennzeichnet werden:
TikTok: Sie müssen alle Inhalte, die vollständig oder teilweise durch KI erstellt wurden, mit dem „AI-generated“-Label versehen. Darüber hinaus markiert TikTok selbst Inhalte automatisiert als KI-generiert. Lesen Sie mehr dazu bei TikTok: KI-Generierte Inhalte bei TikTok.
So sieht es aus, wenn Sie ein Video bei TikTok als KI-generiert kennzeichnen:
6. Fazit: Risiken & KI-Praxisanleitung für Unternehmer
Insgesamt sind die Risiken bei der Verwendung von KI-Content überschaubar. Dennoch sollten Sie insbesondere urheberrechtliche Risiken reduzieren und die in Zukunft geltende Kennzeichnungspflicht im Blick haben.
- 1. Wenn Sie Urheber des KI-Inhalts werden wollen, sollten Sie die Inhalte deutlich abwandeln und die Abwandlung auch dokumentieren.
- 2. Vermeiden Sie Urheberrechtsverletzungen bei der Verwendung von KI-Inhalten, indem Sie Inhalte prüfen und verändern. 100% sicher können Sie jedoch nie sein.
- 3. Wenn Sie KI-Inhalte mit abgebildeten Personen nutzen, sollten Sie das Recht am eigenen Bild nicht vergessen und ggf. lieber auf Fotos zurückgreifen, an denen Sie entsprechende Rechte und Einwilligungen der abgebildeten Personen haben.
- 4. Nutzen Sie einen korrekt trainierten Chatbot, der Ihre Kunden bei kritischen Fragen an einen Support-Mitarbeiter weiterleitet.
- 5. Vorhandene KI-Kennzeichnungen auf Ihren KI-generierten Inhalten sollten Sie sicherheitshalber beibehalten und nicht entfernen.
- 6. Deepfakes & Texte von öffentlichem Interesse müssen Sie künftig selbst als KI-generiert kennzeichnen.
- 7. Viele soziale Netzwerke haben Kennzeichnungspflichten eingeführt. Kennzeichnen Sie KI-generierte Erzeugnisse als solche auf Social Media.
7. FAQ