Einfluss auf verschiedene Sektoren
Im Fall Apple liegen der Behörde zahlreiche Anhaltspunkte für eine marktübergreifende Bedeutung vor. So könnte der Konzern mit seinem Betriebssystem iOS ein digitales Ökosystem errichtet haben, das sich über mehrere Märkte erstreckt: Es wird nicht allein für iPhones, sondern auch auf Tablets, Computern und Wearables genutzt. Außerdem bietet Apple längst nicht mehr nur Hardware an. App Store, iCloud, der Support-Dienst Apple Care sowie die Dienste Apple Music, Arcade und TV+ gehören ebenfalls zum Geschäftsbereich des Unternehmens. Gerade über den App Store werden Geschäftsbedingungen Dritter in hohem Maß beeinflusst, nämlich die von App-Entwicklern und -Betreibern. Nicht zuletzt geht es bei den Ermittlungen des Kartellamts auch um den weitreichenden Zugang zu Nutzerdaten.
Frühes Eingreifen durch Gesetzesnovelle
Bei dem Verfahren stützt sich die Behörde auf § 19a Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (kurz: GWB). Diese neue Vorschrift des GWB ist erst seit Januar in Kraft. Ziel der Regelung ist es, die Macht der großen Digitalkonzerne zu beschränken. Denn haben sie erst einmal eine marktübergreifende Vormachtstellung erlangt, kommen andere Unternehmen kaum noch dagegen an. Sollte eine solche Position in der jetzt eingeleiteten Untersuchung festgestellt werden, würden deshalb weitere Schritte eingeleitet.
Eigene Produkte bevorzugt?
Zu diesem Zweck könnte dann ein zweites Verfahren notwendig werden. So müsste man ermitteln, ob Apple schon jetzt Geschäftspraktiken anwendet, die den Wettbewerb gefährden könnten. Entsprechende offizielle Beschwerden liegen dem Kartellamt bereits vor, beispielsweise von verschiedenen Medien- und Werbeverbänden. Ihr Vorwurf: Mit den Tracking-Beschränkungen im neuen iOS-Betriebssystem bevorzuge Apple eigene Anwendungen. Auch die 30-Prozent-Provision bei In-App-Käufen anderer Anbieter wird als Nachteil für Mitbewerber angesehen.
Fazit
Google, Amazon, Facebook, Apple. Das Kartellamt ermittelt jetzt gegen alle vier US-Digital-Riesen. Genau das war das Ziel der Neuregelung des GWB-Gesetzes: Übermächtige Player rechtzeitig zu identifizieren, um so eine Einschränkung des Wettbewerbs vorbeugend zu verhindern.
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