Marktbeherrschende Stellung bei Online-Werbung
Google habe die Vorwürfe nie bestritten, so die französische Autorité de la concurrence. Durch seine dominante Position auf dem Markt für Anzeigenserver habe das Unternehmen Mitbewerber systematisch benachteiligen können. Mit den besonderen Konditionen für den Google Ad Manager sei es möglich gewesen, die marktbeherrschende Stellung nicht nur zu halten, sondern noch weiter auszubauen. Das Vorgehen stufte die Behörde als „besonders schwerwiegend“ ein: Unter den benachteiligten Konkurrenten befänden sich auch Zeitungsverlage, die durch den Rückgang der Print-Abonnements ohnehin in einer wirtschaftlich schwierigen Situation seien. Die Wettbewerbsbehörde weist außerdem darauf hin, dass Unternehmen wie Google eine besondere Verantwortung zukomme, den Wettbewerb nicht zu behindern.
Zweijährige Untersuchung
Ursache für das Verfahren waren Beschwerden französischer Verlage gewesen, die ihre online veröffentlichten Artikel durch Anzeigen monetarisieren. Zum Ende der zweijährigen Ermittlungen betont die Behörde deren besondere Bedeutung: Weltweit erstmals habe man komplexe algorithmische Auktionsprozesse analysiert, die bei Online-Werbung eine Rolle spielten. Dabei sei deutlich geworden, wie genau Google die eigenen Dienste auf Werbeservern und SSP-Plattformen bevorzugt habe. Das nun verhängte Bußgeld sowie die angeordneten Änderungen sollten dazu beitragen, einen fairen Wettbewerb auf dem Markt für Online-Werbung herzustellen.
Fazit
Indem Google sich für ein Vergleichsverfahren entschied, konnte der Konzern eine höhere Strafe abwenden. Gleichzeitig sagte man zu, die Bevorzugung der eigenen Dienste zu beenden. Die dafür notwendigen Veränderungen wolle man in den kommenden Monaten entwickeln, heißt es im firmeneigenen Blog. Sie sollten es Publishern leichter machen, die Tools des Google Ad Managers zusammen mit anderen Ad Servern und Werbeverkaufsplattformen zu verwenden. Die Umsetzung der Maßnahmen wird von einem unabhängigen Treuhänder überwacht.
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