Verbraucherschutz: EU-Sammelklagen bald erlaubt?

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Worum geht's?

Wenn sich mehrere Verbraucher gegen einen großen Konzern rechtlich wehren wollen, hat jeder einzelne von ihnen nur eine geringe Chance. Denn: Großunternehmen verfügen über Ressourcen, die dem Verbraucher fehlen. Das Europaparlament und die 27 EU-Staaten haben daher jetzt beschlossen: Verbraucher sollen sich europaweit für eine Sammelklage zusammenschließen können. Wie sollen Verbraucher davon profitieren? Und wer soll sie vor Gericht vertreten können?

So sollen Verbraucher von Sammelklagen profitieren

Für Verbraucher soll es einfacher werden, ihre Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz, Minderung oder Ersatzlieferung geltend zu machen. Dafür sollen sie in allen 27 EU-Staaten bei Fragen zum allgemeinen Verbraucherschutz, Datenschutz, zu Finanzdienstleistungen, Energie, Umwelt und Gesundheit sowie zu Flug- und Zuggastrechten eine Sammelklage nutzen können. Auf diese Weise will die EU ein Gleichgewicht zwischen Verbraucherschutz und juristischer Sicherheit für Unternehmen schaffen.

Ein Verbraucherverband pro Land mit Klagerecht

Qualifizierte Verbraucherverbände sollen die Geschädigten vertreten. Dabei soll in jedem EU-Land mindestens eine Organisation dazu berechtigt sein. Für grenzüberschreitende Klagen müssen diese bestimmte Kriterien erfüllen. So müssen sie sich bereits ein Jahr lang für Verbraucherrechte eingesetzt haben. Und: Sie müssen unabhängig und gemeinnützig sein. Die Bedingungen für nationale Verfahren können davon abweichen.

Damit Organisationen die neuen Regeln nicht missbrauchen und Unternehmen geschützt sind, muss der Verlierer des Prozesses die Kosten tragen. Zudem können Behörden und Gerichte früh entscheiden, einen unbegründeten Fall fallenzulassen.

Diese Klagemöglichkeiten haben Verbraucher in Deutschland bisher

In Deutschland können Verbraucher seit November 2018 eine Musterfeststellungsklage nutzen, um sich mit anderen Klägern gegen ein Unternehmen zusammenzuschließen. Erhalten Verbraucher Recht, müssen sie ihre Schadensersatzansprüche jedoch noch individuell vor Gericht geltend machen. Die neuen Regeln sollen es ihnen direkt ermöglichen, Schadensersatz EU-weit mit einer Sammelklage zu erstreiten.

Fazit

Die EU-Staaten und das Europaparlament müssen jetzt nur noch formell abstimmen. Die Länder haben dann 2 Jahre Zeit, die neuen Regeln in nationales Recht umzusetzen.

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Jan Schäfer
Jan Schäfer
Copywriter

Jan Schäfer hat Germanistik, Anglistik und Zivilrecht in Münster und Perth (Australien) studiert. Er schreibt seit mehr als 14 Jahren in den Bereichen Recht, Finanzen und Software. Mit seinem Detailwissen bereichert Jan Schäfer bereits seit 2016 das Redaktionsteam von eRecht24.


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