Kartellrecht: Einsatzfotos gegen Aufwandsentschädigung anbieten

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Worum geht's?

Nehmen die Pressestellen der Feuerwehren sogenannten „Blaulicht-Fotografen“ die Arbeit weg? Das Münchner Landgericht verneint diese Frage. Es erlaubt der Feuerwehr auch weiterhin, den Medien über ein Internetportal Aufnahmen anzubieten. Sie verstoße damit weder gegen Kartellrecht noch gegen das Gebot der Staatsferne der Presse.

 

Konkurrenz für Bild-Journalisten

Der Markt für Blaulicht-Fotografie ist heiß umkämpft. Mit spektakulären Aufnahmen lässt sich bisweilen eine Menge Geld verdienen. Umso ärgerlicher für freie Bildjournalisten, wenn Zeitungen und Internetportale sich kostengünstig aus dem Angebot der Feuerwehren bedienen können. Die fotografieren seit jeher bei Einsätzen, um ihre Arbeit zu dokumentieren. In München können lokale und überregionale Medien solche Aufnahmen über ein Internetportal herunterladen. Pro Foto ist dafür eine Aufwandsentschädigung von 25,- Euro zu zahlen. An zusätzlichen Bildern professioneller Fotografen besteht immer seltener Bedarf.

Als Erste vor Ort

Gegen diese Praxis klagte ein Bild-Journalist vor dem Landgericht München (Az. 37 O 4665/19). Er argumentierte, die Feuerwehr nutze ihre marktbeherrschende Stellung aus. Sie träfe als Erstes am Ort des Geschehens ein und könne deshalb vor allen anderen fotografieren. Während die Feuerwehr mit den Aufnahmen Geld verdiene, werde die Existenz des Fotografen gefährdet. Zudem verließen die Beamten durch das Anbieten der Bilder ihre Kernaufgaben, die in Gefahrenabwehr und Gefahrenbekämpfung bestünden.

Kein Ersatz für Medienberichte

Das Landgericht legte Wert darauf, dass Informationsvermittlung und Öffentlichkeitsarbeit ebenfalls zu den Aufgaben der Feuerwehr gehören. Zwar träfe sie vor Berufs-Fotografen am Einsatzort ein. Trotzdem könnten diese selbst ebenfalls Aufnahmen anfertigen und damit ihre eigene Sicht des Geschehens zum Ausdruck bringen. Presseberichte und Fotos der Berufsfeuerwehr sollten die redaktionelle Arbeit der Journalisten nicht ersetzen, sondern lediglich anstoßen. Vor diesem Hintergrund entschied das Gericht, dass der Kläger nicht vom Markt für sogenannte „Blaulicht-Fotografie“ in München ausgeschlossen sei. Es bestehe daher kein kartellrechtlicher Unterlassungsanspruch.

Staatsferne nicht gefährdet

Die Richter äußerten sich auch zu der Frage, ob das Anbieten von Feuerwehr-Fotos gegen das Gebot der Staatsferne der Presse verstoße. Dieses Gebot beinhalte vor allem, dass die Publikationen der jeweiligen Kommune keine wertenden oder meinungsbildenden Elemente enthielten. Auch hier konnten die Richter kein Problem erkennen: Die Feuerwehr verzichte ja gerade auf eine boulevardmäßige Illustration, auf Meinungen oder Kommentare. Die neutrale Berichterstattung durch die Medien sei deshalb nicht gefährdet.

Fazit

Der Bayerische Journalisten-Verband hat das Urteil als schweren Schlag gegen die Pressefreiheit bezeichnet. In der Folge könnten kommunale Verwaltungen bald auch selbst über ihre Sitzungen informieren. Unabhängig und kritisch berichteten aber nur freie Medien ober das Wirken öffentlicher Stellen. Dazu müsse auch die Existenz von Hunderten freier Pressefotografen gesichert werden.

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Anke Evers
Journalistin und Texterin, freiberuflich

Anke Evers absolvierte ihr Studium in Sozial- und Kommunikationswissenschaft und hat als Redakteurin für verschiedene Radio- und Fernsehsender gearbeitet. Seit mehr als zwei Jahrzehnten arbeitet Anke Evers als freiberufliche Journalistin im Online-Bereich. Ihre umfassende Fachkenntnis bringt sie seit 2015 in das Redaktionsteam von eRecht24 ein, wo sie insbesondere für die Erstellung von News-Beiträgen verantwortlich ist.


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