Fahrdienst-App: LG Köln verbietet Taxi-Konkurrenz UberX

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Worum geht's?

Schon im Juli hat das Landgericht Köln den Beförderungsdienst UberX deutschlandweit verboten. Die Vermittlung von Fahrern über App verstoße gegen das Personenbeförderungsgesetz. Trotzdem kann die Anwendung weiterhin heruntergeladen und zum Bestellen eines Wagens genutzt werden. Der Grund: Bisher ist es der Justiz nicht gelungen, der Uber-Zentrale in Amsterdam die Verfügung zuzustellen.

 

Streitpunkt Rückkehrpflicht: Wo gehen die Aufträge ein?

Wieder einmal hatte ein Taxi-Unternehmer gegen die Konkurrenz von Uber geklagt. Diesmal gegen den Dienst UberX, der Mietwagen mit lizenzierten Fahrern vermittelt. Kunden müssen dafür lediglich die App herunterladen und sich einmalig registrieren. Mit der Smartphone-Anwendung kann dann schnell und unkompliziert ein freies Fahrzeug herbeigerufen werden. Der Preis liegt unter dem der örtlichen Taxi-Unternehmen. Die nämlich haben strenge behördliche Auflagen zu erfüllen und müssen sich an festgelegte Beförderungsentgelte halten. Damit sie trotzdem wettbewerbsfähig bleiben, genießen sie ein besonderes Vorrecht: Taxifahrer dürfen jederzeit und überall neue Kunden einsteigen lassen. Für Mietwagendienste gilt hingegen die sogenannte Rückkehrpflicht: Sie müssen nach jeder Tour zu ihrem Betriebssitz oder ihrer Wohnung zurückfahren, um dort neue Aufträge entgegenzunehmen.

Landgericht: UberX ist wettbewerbswidrig

So aber funktioniert UberX nicht. Hier reagieren die Mietwagenchauffeure selbst auf die Kundenanfragen über App. Und zwar überall im Stadtgebiet – so, wie es eigentlich den Taxis vorbehalten ist. Das Unternehmen Uber will für das Verhalten seiner Fahrer keine Verantwortung übernehmen und sieht sich lediglich als Anbieter einer Smartphone-App. Das Landgericht Köln (Az. 81 O 74/19) allerdings sah nun in UberX einen Verstoß gegen das Personenbeförderungsgesetz und verbot das Angebot per einstweiliger Verfügung. Das heißt: Eigentlich dürften über die App längst keine Fahrten mehr vermittelt werden.

Sprachprobleme bei Urteilszustellung

Trotzdem sind in einigen deutschen Städten nach wie vor UberX-Fahrer unterwegs. Das liegt daran, dass der Gerichtsbeschluss der europäischen Konzernzentrale in Amsterdam noch nicht zugestellt werden konnte. Juristisch gesehen zumindest. Denn natürlich wurde die Verfügung längst von Köln in die Niederlande geschickt. Allerdings nur in der Originalfassung des Landgerichts Köln. Deren Annahme hat das Unternehmen schlicht verweigert, weil keine niederländische Übersetzung beigefügt war.

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Anke Evers
Journalistin und Texterin, freiberuflich

Anke Evers absolvierte ihr Studium in Sozial- und Kommunikationswissenschaft und hat als Redakteurin für verschiedene Radio- und Fernsehsender gearbeitet. Seit mehr als zwei Jahrzehnten arbeitet Anke Evers als freiberufliche Journalistin im Online-Bereich. Ihre umfassende Fachkenntnis bringt sie seit 2015 in das Redaktionsteam von eRecht24 ein, wo sie insbesondere für die Erstellung von News-Beiträgen verantwortlich ist.


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