Streitpunkt Rückkehrpflicht: Wo gehen die Aufträge ein?
Wieder einmal hatte ein Taxi-Unternehmer gegen die Konkurrenz von Uber geklagt. Diesmal gegen den Dienst UberX, der Mietwagen mit lizenzierten Fahrern vermittelt. Kunden müssen dafür lediglich die App herunterladen und sich einmalig registrieren. Mit der Smartphone-Anwendung kann dann schnell und unkompliziert ein freies Fahrzeug herbeigerufen werden. Der Preis liegt unter dem der örtlichen Taxi-Unternehmen. Die nämlich haben strenge behördliche Auflagen zu erfüllen und müssen sich an festgelegte Beförderungsentgelte halten. Damit sie trotzdem wettbewerbsfähig bleiben, genießen sie ein besonderes Vorrecht: Taxifahrer dürfen jederzeit und überall neue Kunden einsteigen lassen. Für Mietwagendienste gilt hingegen die sogenannte Rückkehrpflicht: Sie müssen nach jeder Tour zu ihrem Betriebssitz oder ihrer Wohnung zurückfahren, um dort neue Aufträge entgegenzunehmen.
Landgericht: UberX ist wettbewerbswidrig
So aber funktioniert UberX nicht. Hier reagieren die Mietwagenchauffeure selbst auf die Kundenanfragen über App. Und zwar überall im Stadtgebiet – so, wie es eigentlich den Taxis vorbehalten ist. Das Unternehmen Uber will für das Verhalten seiner Fahrer keine Verantwortung übernehmen und sieht sich lediglich als Anbieter einer Smartphone-App. Das Landgericht Köln (Az. 81 O 74/19) allerdings sah nun in UberX einen Verstoß gegen das Personenbeförderungsgesetz und verbot das Angebot per einstweiliger Verfügung. Das heißt: Eigentlich dürften über die App längst keine Fahrten mehr vermittelt werden.
Sprachprobleme bei Urteilszustellung
Trotzdem sind in einigen deutschen Städten nach wie vor UberX-Fahrer unterwegs. Das liegt daran, dass der Gerichtsbeschluss der europäischen Konzernzentrale in Amsterdam noch nicht zugestellt werden konnte. Juristisch gesehen zumindest. Denn natürlich wurde die Verfügung längst von Köln in die Niederlande geschickt. Allerdings nur in der Originalfassung des Landgerichts Köln. Deren Annahme hat das Unternehmen schlicht verweigert, weil keine niederländische Übersetzung beigefügt war.
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