Vorratsdatenspeicherung: Bundesverwaltungsgericht fragt EuGH

(2 Bewertungen, 3.00 von 5)

Worum geht's?

Seit Jahren streiten Aktivisten und Politiker darüber, ob Telekommunikationsanbieter alle Kundendaten anlasslos für einen bestimmten Zeitraum speichern müssen. Jetzt sollte das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig über die Vorratsdatenspeicherung entscheiden. Dies fällte jedoch vorerst kein Urteil, sondern legte den Fall dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vor. Ist ein Ende des Streits absehbar?

Das ist die Vorratsdatenspeicherung

Die Vorratsdatenspeicherung verpflichtet Internetprovider, Mobilfunkanbieter und Kommunikationsunternehmen, alle Verbindungsdaten ihrer Kunden 10 Wochen sowie alle Standortdaten 4 Wochen lang zu speichern – ohne Anlass. Strafverfolgungsbehörden können diese bei Bedarf anfordern. Eingeführt wurde die Vorratsdatenspeicherung als Reaktion auf die Terroranschläge in Europa. Eigentlich sollte sie am 1. Juli 2017 in Kraft treten.

Datenschützer sagen jedoch: Die Vorratsdatenspeicherung ermöglicht eine Massenüberwachung und schränkt die Grundrechte ein. Die Speicherung liegt daher derzeit auf Eis.

Worüber sollte das BVerwG entscheiden?

Im aktuellen Fall hatten die Telekom und der Münchener Internet-Service-Provider SpaceNet gegen die Pflicht zur Datenspeicherung geklagt. Sebastian von Bomhard, Vorstand von SpaceNet, sieht die Pflicht als einen massiven Eingriff in bürgerliche Grundrechte. In zwei mündlichen Verhandlungen kam das BVerwG zu keinem Urteil (BVerwG 6 C 12.18 und BVerwG 6 C 13.18). Es legt den Fall daher jetzt dem EuGH vor. Dieser muss entscheiden, ob die Vorratsdatenspeicherung mit deutschem Recht sowie der EU-Grundrechte-Charta vereinbar ist.

EuGH und die Vorratsdatenspeicherung

Für den EuGH ist die Vorratsdatenspeicherung altbekannt. Aktuell verhandelt das Gericht drei weitere Fälle aus Frankreich, Belgien und Großbritannien. Bereits im Dezember 2016 hatte es zudem zur schwedischen und englischen Vorratsdatenspeicherung entschieden, dass eine allgemeine und anlasslose Speicherung von Daten nicht erlaubt ist. Länder dürfen nur Ausnahmen nutzen, wie zum Beispiel zur Bekämpfung schwerer Straftaten. Daher dürfen Telekommunikationsanbieter ausschließlich das absolut Notwendige speichern. In Deutschland sind die von der Speicherpflicht erfassten Kommunikationsmittel und die Speicherdauer jedoch – anders als in Schweden und England – reduziert. Deshalb gab das BVerwG den aktuellen Fall an den EuGH weiter.

Bisherige Urteile

In Deutschland entschied das Oberverwaltungsgericht Münster im Sommer 2017: SpaceNet muss keine Daten speichern. In 2018 urteilte dann das Verwaltungsgericht Köln: Die deutsche Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen Europarecht. Geklagt hatte die Telekom.

Fazit

Sollte der EuGH entscheiden, dass die Vorratsdatenspeicherung zulässig ist, ist das noch immer keine finale Entscheidung. Derzeit laufen 11 Verfassungsbeschwerden gegen das Gesetz.

eRecht24 Praxis Guide
Rechtssichere Webseiten:
Alles, was Sie wissen müssen
In unserem Guide erklären wir Ihnen in 12 Schritten, wie Sie eine Website rechtssicher erstellen - von der Wahl des Domainnamens über Impressum und Datenschutzerklärung bis hin zu E-Mail- und Newslettermarketing.
Guide jetzt kostenfrei herunterladen!

Name: Bitte Name angeben.

E-Mail-Adresse: Bitte korrekte E-Mail-Adresse angeben.

Ja, bitte senden Sie mir den kostenfreien Guide zu. Ich bin damit einverstanden, dass eRecht24 mir regelmäßig aktuelle Rechts-Updates, Praxistipps und Angebote aus den Bereichen Datenschutz und Internetrecht per E-Mail zusendet. Ich kann jederzeit form- und kostenlos widersprechen. Näheres entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.
Vielen Dank!
Wir nehmen es mit dem Schutz Ihrer Daten genau und halten uns an die rechtlichen Vorgaben des Double-Opt-In. Bitte bestätigen Sie zuerst Ihre E-Mail-Adresse. Dann stellen wir Ihnen den Guide kostenfrei zur Verfügung.
Tipp: In unseren Premium-Paketen stehen Ihnen mehr als 10 praktische Guides mit Handlungsempfehlungen und passenden Generatoren und Tools zu verschiedenen Themen (Datenschutz, Urheberrecht, Marketing & Co.) kostenfrei zur Verfügung. Die Premium Praxis Guides werden sie regelmäßig aktualisiert, damit Sie stets auf dem neuesten Stand sind.
Jan Schäfer
Jan Schäfer
Copywriter

Jan Schäfer hat Germanistik, Anglistik und Zivilrecht in Münster und Perth (Australien) studiert. Er schreibt seit mehr als 14 Jahren in den Bereichen Recht, Finanzen und Software. Mit seinem Detailwissen bereichert Jan Schäfer bereits seit 2016 das Redaktionsteam von eRecht24.


Ich möchte mit eRecht24 chatten!
Datenschutzhinweis: Ihre Daten und Ihre Chateingaben werden in unserem Chat-Tool Brevo verarbeitet, sobald Sie zustimmen, den Chat mit uns zu beginnen. Sie können Ihre Zustimmung jederzeit zurücknehmen. Details hierzu entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.
eRecht24 - Unsere praktischen Tools und hilfreichen Tutorials

mitgliederbereich teaser

Exklusiv für unsere Mitglieder

Alles was Webseitenbetreiber, Agenturen und Selbständige wirklich brauchen: Tools, Wissen, Musterverträge, Erstberatung und Live-Webinare.

Mehr Informationen

dsgvo teaser

Jetzt eRecht24 Premium Affiliate werden

Als eRecht24 Premium Affiliate Partner empfehlen Sie eine Lösung, mit der bereits mehr als 370.000 Webseiten erfolgreich rechtlich abgesichert wurden und erhalten dafür eine 25% Lifetime Provision!

Jetzt Affiliate werden

webinar teaser

Online Schulung mit RA Siebert

Die 7 häufigsten Abmahnfallen auf Webseiten und wie Sie diese einfach und ohne teuren Anwalt vermeiden. So haben Abmahner keine Chance!

Mehr Details