Mehr Schutz durch Anbieter
Wird ihr Angebot von Kindern und Jugendlichen genutzt, müssen Webseiten-Betreiber künftig den Zugang kontrollieren. Nach der Vorstellung des Familienministeriums sind hier beispielsweise Mechanismen zur Alterskontrolle gefragt. Sie sollen verhindern, dass Minderjährige mit Gewalt oder verängstigenden Darstellungen konfrontiert werden. Außerdem müssen Hilfs- und Beschwerdesysteme etabliert werden, die Jungen und Mädchen im Notfall nutzen können. Auch vor In-Game-Käufen und ähnliche Kostenfallen soll das Gesetz Schutz bieten.
Einheitliche Kennzeichnung
Was beim Kauf im stationären Handel schon lange gilt, wird nun auch in die virtuelle Welt übertragen: Filme und Games sollen eine einheitliche Abstufung hinsichtlich ihrer Eignung für bestimmte Altersstufen bekommen. Dabei sind die Anbieter dafür verantwortlich, dass Minderjährige keine Programme für Erwachsene nutzen können. Die Kennzeichnung dient auch als Orientierung: Eltern, Lehrer und die Jugendlichen selbst sollen mit einem Blick auf die Altersvorgabe entscheiden können, ob ein Game oder Video für sie infrage kommen.
Kontrolle durch Bundeszentrale
Das Bundesfamilienministerium betont, dass das Gesetz auch für ausländische Anbieter auf dem deutschen Markt gilt. Für die Einhaltung wird die sogenannte „Bundeszentrale für Kinder- und Jugend-Medienschutz“ verantwortlich sein. Dabei handelt es sich um die bisherige Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, die bis Anfang April erweitert und modernisiert werden soll. Laut Gesetz kann diese Instanz gegenüber den Betreibern „konkrete Maßnahmen bis hin zu einem Bußgeld“ anordnen.
Fazit
Das nun vom Bundestag verabschiedete Gesetz stößt nicht nur auf Zustimmung. Der Branchenverband Bitkom spricht von einer Enttäuschung. Man habe die Chance verpasst, den Jugendschutz an das digitale Zeitalter anzupassen. Langfristig brauche es ohnehin einen internationalen Ansatz, um ein rechtssicheren und effektiven Jugendschutz zu garantieren.
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