Bundeskartellamt: Portale müssen mehr gegen gefälschte Bewertungen unternehmen

(14 Bewertungen, 2.14 von 5)

Worum geht's?

Im Mai 2019 begann das Bundeskartellamt, Nutzerbewertungen auf 60 großen Internet-Portalen in 16 Branchen zu untersuchen. Jetzt liegen die Ergebnisse vor. Die Behörde kommt zu dem Schluss: Bewertungen im Web sind häufig gefälscht. Anbieter müssen mehr dagegen tun. Wie entstehen gefälschte Bewertungen? Was unternehmen Portale bisher dagegen?

Dieses Problem sieht das Bundeskartellamt

Nutzerbewertungen seien eine zentrale Entscheidungshilfe beim Online-Kauf. Produkte mit vielen positiven Bewertungen verkauften sich dabei deutlich besser als solche mit wenigen oder negativen Bewertungen. Es gebe jedoch mittlerweile viele gefälschte Einschätzungen im Web. Verbraucher könnten diese nicht von echten Meinungen unterscheiden, so das Kartellamt.

So entstehen gefälschte Bewertungen

Der Bericht des Bundeskartellamtes zeigt, wie Fake-Bewertungen zustande kommen können. So gebe es spezialisierte Dienstleister, bei denen Portale positive Bewertungen kaufen könnten. Daneben setzten Anbieter Bots ein, um künstlich Bewertungen zu erzeugen. Und: Sie überließen Nutzern kostenlose Produkte, damit diese ihre Einschätzung abgeben. Andere belohnten positive Bewertungen. Das sei nur erlaubt, wenn Portale bei den Bewertungen darauf hinweisen.

Was tun Portale gegen gefälschte Bewertungen?

Bisher nutzten Portale vor allem Wortfilter, um gefälschte Bewertungen aufzudecken. Sie verließen sich darauf, dass Nutzer sie auf auffällige Meinungen hinweisen, so das Bundeskartellamt. Nur wenige Portale nutzten technische Methoden wie Machine Learning, um Fakes aufzudecken. Nur einige Portale prüften vor Veröffentlichung, ob eine Bewertung gefälscht sein könnte.

Was fordert das Bundeskartellamt von Portalen?

Das Bundeskartellamt fordert, dass Portale mehr Verantwortung übernehmen müssen, wenn es um die Richtigkeit von veröffentlichten Bewertungen geht. Verkaufs-, Buchungs- und Bewertungsportale sowie Suchmaschinen müssten alle Filter- und Analysemethoden ausschöpfen, um gefälschte Reviews aufzuspüren.

Fazit

Beim Verbraucherschutz kann das Bundeskartellamt selbst nicht eingreifen. Die Behörde appellierte daher auch an Verbraucher, Produktbewertungen kritisch zu hinterfragen. Sie sollten beispielsweise auf übertriebene Sprache und wiederkehrende Muster achten. Und: Sie sollten möglichst viele verschiedene Bewertungen lesen, um sich ein Bild von einem Produkt zu machen.

eRecht24 Praxis Guide
Rechtssichere Webseiten:
Alles, was Sie wissen müssen
In unserem Guide erklären wir Ihnen in 12 Schritten, wie Sie eine Website rechtssicher erstellen - von der Wahl des Domainnamens über Impressum und Datenschutzerklärung bis hin zu E-Mail- und Newslettermarketing.
Guide jetzt kostenfrei herunterladen!

Name: Bitte Name angeben.

E-Mail-Adresse: Bitte korrekte E-Mail-Adresse angeben.

Ja, bitte senden Sie mir den kostenfreien Guide zu. Ich bin damit einverstanden, dass eRecht24 mir regelmäßig aktuelle Rechts-Updates, Praxistipps und Angebote aus den Bereichen Datenschutz und Internetrecht per E-Mail zusendet. Ich kann jederzeit form- und kostenlos widersprechen. Näheres entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.
Vielen Dank!
Wir nehmen es mit dem Schutz Ihrer Daten genau und halten uns an die rechtlichen Vorgaben des Double-Opt-In. Bitte bestätigen Sie zuerst Ihre E-Mail-Adresse. Dann stellen wir Ihnen den Guide kostenfrei zur Verfügung.
Tipp: In unseren Premium-Paketen stehen Ihnen mehr als 10 praktische Guides mit Handlungsempfehlungen und passenden Generatoren und Tools zu verschiedenen Themen (Datenschutz, Urheberrecht, Marketing & Co.) kostenfrei zur Verfügung. Die Premium Praxis Guides werden sie regelmäßig aktualisiert, damit Sie stets auf dem neuesten Stand sind.
Jan Schäfer
Jan Schäfer
Copywriter

Jan Schäfer hat Germanistik, Anglistik und Zivilrecht in Münster und Perth (Australien) studiert. Er schreibt seit mehr als 14 Jahren in den Bereichen Recht, Finanzen und Software. Mit seinem Detailwissen bereichert Jan Schäfer bereits seit 2016 das Redaktionsteam von eRecht24.

Heiko Müller
Umgekehrt sollte auch was getan werden. So habe ich eine negative Bewertung von einem, der NOCH NIE(!) Kunde bei mir war, nichteinmal genau weiß, was ich anbiete aber an anderer Stelle wohl nen Hals gegen mich hegt und daher bei google einfach mal so negativ bewertet.Das ist extrem geschäftsschädigend.
15
Andreas.HH
Fake-Bewertungen gibt es ja nicht nur auf Verkaufsplattfo rmen. Ebenso häufig fallen insbesondere Google-Bewertungen auf, wo im Auftrag von Dritten Sterne verteilt werden, ohne dass der Bewertende jemals Kontakt zum Unternehmen/Dienstleister gehabt hätte.
10
Bernd Rudolf
Eine Besserung des Problems wäre für alle Verbraucher ein Vorteil.Früher waren die Amazon Bewertungen noch ein gutes Kriterium für den Kauf bzw. Nichtkauf.Mittlerweile ist es wirklich schwer geworden, eine Fake-Bewertung als solche zu erkennen. Alleine der Schreibstil bzw. die Hervorhebung von Eigenschaften kann zur Erkennung herangezogen werden. Selbst dann ist es noch nicht einfach.Inwieweit die Portale diese Aufgabe maschinell erledigen können, bleibt fraglich.Natürlich gibt es immer noch genügend Bewertungen, die zwar echt, aber trotzdem nicht hilfreich sind. "[...] das Drecksding taugt nix [...]"
9
Dr. Peter Gorenflos
Das Problem sind nicht nur gefakte, gekaufte Bewertungen. Das Problem sind auch gefakte, manipulierte Bewertungs-DURCHSCHNITTE, also Noten. Warum sollte ein Portal Interesse an dieser Manipulation haben? Zum Beispiel dann, wenn es zahlende Kunden und nicht-zahlende Zwangsteilnehme r hat. Denn dann werden die Kunden belohnt, die Zwangsteilnehme r aber unter Druck gesetzt „überzulaufe n“. Welches „Bewertung s“-Portal unterscheidet wettbewerbswidr ig zwischen zahlenden Kunden und – unter dem Vorwand der Informationsfre iheit – nicht-zahlenden Zwangsteilnehme rn? Jameda ist ein solches Portal. Wie manipuliert man Bewertungs-DURCHSCHNITTE? Indem man zweierlei Maß anlegt bei der Zulassung von Negativbewertun gen. Bei Kunden ist man eher restriktiv, bei Nichtkunden eher permissiv. Denn was unzulässige Schmähkritiken oder Tatsachenbehaup tungen sind, unterliegt erheblichem Ermessensspielr aum und der liegt beim Portal. Durch die Optimierung des Web-auftritts seiner Kunden nimmt Jameda selbst am Wettbewerb teil und müsste deshalb – laut Ex-BGH-Vorsitzendem Wolfgang Büscher – auf die Zwangslistung von Ärzten verzichten. Hier hat die informationelle Selbstbestimmun g der Portalteilnehme r Vorrang. Das Lauterkeitsrech t erlaubt nur Verbandsklagen, keine Individualklage n. Weshalb gehen die Ärztekammer n nicht gegen Jameda vor auf der Grundlage des Lauterkeitsrech ts? Das ist die entscheidende Frage. Vielleicht gibt es einen Interessenkonfl ikt im Aufsichtsrat der apoBank. Dort sitzen Spitzenvertrete r des Gesundheitswese ns. Die Bank bekommt lukrative Top-Rankings von Focus Money, einer Burda-Tochter. Auch Jameda ist eine Burda-Tochter. Wäscht hier eine Hand die andere? Ein Zweiklassenport al korrumpiert jedenfalls seine Teilnehmer!
10

Ich möchte mit eRecht24 chatten!
Datenschutzhinweis: Ihre Daten und Ihre Chateingaben werden in unserem Chat-Tool Brevo verarbeitet, sobald Sie zustimmen, den Chat mit uns zu beginnen. Sie können Ihre Zustimmung jederzeit zurücknehmen. Details hierzu entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.
eRecht24 - Unsere praktischen Tools und hilfreichen Tutorials

mitgliederbereich teaser

Exklusiv für unsere Mitglieder

Alles was Webseitenbetreiber, Agenturen und Selbständige wirklich brauchen: Tools, Wissen, Musterverträge, Erstberatung und Live-Webinare.

Mehr Informationen

dsgvo teaser

Jetzt eRecht24 Premium Affiliate werden

Als eRecht24 Premium Affiliate Partner empfehlen Sie eine Lösung, mit der bereits mehr als 370.000 Webseiten erfolgreich rechtlich abgesichert wurden und erhalten dafür eine 25% Lifetime Provision!

Jetzt Affiliate werden

webinar teaser

Online Schulung mit RA Siebert

Die 7 häufigsten Abmahnfallen auf Webseiten und wie Sie diese einfach und ohne teuren Anwalt vermeiden. So haben Abmahner keine Chance!

Mehr Details