So erkennen Unternehmen den Phishing-Versuch
Die EU-Kommission gibt an, dass die Phishing-Mails den Absender „Reinhard Hönighaus, Sprecher der Europäischen Kommission in Deutschland“ aufweist. Die Mail stammt jedoch weder von der EU-Kommission noch vom Sprecher der Vertretung in Deutschland. Und: Die Mails wurden nicht vom E-Mail-Konto des vermeintlichen Absenders verschickt. Die EU-Behörde geht daher davon aus, dass keine ihrer E-Mail-Konten gehackt wurden.
Die Mail weist einen Anhang auf, der ein gefälschtes Antragsformular für Corona-Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen, die angeblich vom Europäischen Rat und vom Bund gemeinsam angeboten werden, führt. Die EU-Kommission hat die Mails bereits der Polizei und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik gemeldet (BSI).
So sollten Unternehmen auf die Phishing-Mail reagieren
Die EU-Kommission bitte Unternehmen, nicht auf die Phishing-Mail zu reagieren. Sie sollten den Anhang nicht öffnen. Die Kommission vermutet einen versuchten Datenklau.
Diese weitere Phishing-Versuche gab es
Bereits im April tauchten erste Betrugsmaschen im Zusammenhang mit Coronahilfen auf. So warnte die Bundesagentur für Arbeit vor betrügerischen Mails zum Kurzarbeitergeld. Diese forderten Unternehmen dazu auf, Informationen zum Business wie die Steuer-ID und den Inhabern sowie Mitarbeitern bereitzustellen, um das Kurzarbeitergeld zu beantragen. Das LKA Baden-Württemberg und das Land NRW warnten zudem vor gefälschten Webseiten, die finanzielle Hilfen versprachen.
Fazit
Erst vor wenigen Tagen tauchte im Netz eine Webseite auf, die angeblich die Homepage des Bundesamtes für Krisenschutz und Wirtschaftshilfe sein sollte. Dieses Amt gibt es in Deutschland jedoch nicht. Das BSI ging daher davon aus, dass es sich dabei um mögliche Vorbereitungshandlungen für Straftaten wie Betrug oder Phishing handelte.
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