PayPal: Käuferschutz wird auf 180 Tage verlängert, Händler haben das Nachsehen

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Worum geht's?

Im kommenden Jahr wird PayPal seinen Käuferschutz verstärken. Die Frist wird gravierend verlängert und Kunden wird der Zeitdruck bei Problemen mit der Lieferung genommen. Händler hingegen befürchten einen Anstieg von Betrugsfällen.

Änderung der AGB bringt längere Fristen

Für den 29. Januar 2015 wird PayPal den Schutz der Käufer massiv verstärken. Während die Käufer mehr in den Mittelpunkt rücken, werden jedoch die Rechte der Verkäufer nicht verändert. Die Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sieht ursprünglich vor, dass Kunden 20 Tage nach der Einleitung einer Konfliktlösung den Antrag auf den PayPal-Käuferschutz stellen können.

Ursprünglich kann der PayPal-Käuferschutz bis zu 45 Tage nach dem Vertragsabschluss beantragt werden. In der neuen Fassung der AGB von PayPal wird die Frist auf 180 Tage verlängert. Im Klartext bedeutet die Änderung, dass Kunden bei Beanstandungen ihrer Waren ein halbes Jahr die Möglichkeit haben, durch den PayPal-Käuferschutz ihr Geld zurück zu bekommen. Ist ein Kunde unzufrieden mit dem Produkt oder die Ware ist gar nicht erst angekommen, kann dieser auf den PayPal-Käuferschutz zurückgreifen.

Für den PayPal-Käuferschutz werden Gebühren fällig, die vom Online-Shop oder vom Verkäufer selbst getragen werden müssen. 

Gut für Kunden, schlecht für Händler

6 Monate PayPal-Käuferschutz bedeuten für beide Seiten gravierende Änderungen. So wird dem Kunden den Druck genommen, das Problem schnell zu erkennen und bei Waren, die zum Beispiel nicht der Beschreibung entsprechen, sofort zu reagieren. Gibt es Probleme mit dem Artikel, kann der Käufer den Kaufpreis sowie die Versandkosten vom Zahlungsdienstleister PayPal zurück erstattet bekommen.

Bei Paketen mit langer Lieferzeit kann bei den ursprünglichen 45 Tagen nach dem Kauf die Zeit knapp werden, um Probleme mit der Lieferung zu klären. Die Verlängerung auf 180 Tage bringt also mehr Sicherheiten für den Kunden. Von Seiten des Verkäufers ist dies jedoch ein Problem, denn hierdurch könnten sich die Beanstandungen häufen, und möglicherweise auch Betrüger auf den Plan rufen. So ist es möglich dass ein Produkt erst kurz vor Ende der Frist beanstandet wird während er dieses jedoch in der ganzen Zeit nutzen konnte.

Ein anderes Szenario ist, dass erst sehr spät behauptet wird, ein Paket sei nicht angekommen. Nach einen halben Jahr wird es schwer für den Händler und dem Lieferdienst, nachzuvollziehen, ob ein Paket tatsächlich nicht den Empfänger erreicht hat. Etwaige Nachforschungen können über längeren Zeitraum nach dem ursprünglichen Liefertermin aus verschiedenen Gründen zu keinem genauen Ergebnis mehr führen. Eine genauere Überwachung und Protokollierung der Auftragsbearbeitung wird so zu einem Muss und kann bei manchen Unternehmen einen nicht unerheblichen Mehraufwand durch den PayPal-Käuferschutz bedeuten.

Zahlung per PayPal Freunde und Familie: Käuferschutz möglich?

Die Funktion Geld zu senden ist nicht nur über PayPal Waren und Dienstleistungen sondern auch über PayPal Freunde und Familie möglich. PayPal Freunde und Familie ist allerdings nicht für Käufe von Waren und Dienstleistungen beim Online-Shopping gedacht. In diesem Fall haben Sie keinen Anspruch auf den PayPal-Käuferschutz, denn es handelt sich um persönliche Zahlungen wie das Teilen von Rechnungen im Restaurant, Geldgeschenke zum Geburtstag oder Ähnliches. Sie können daher auch keinen Antrag auf Käuferschutz stellen.

Fazit:

Objektiv betrachtet ist die Verlängerung der Frist für den PayPal-Käuferschutz zu begrüßen. Beim zunehmenden Online-Kauf von Waren erhöht sich auch die Wahrscheinlichkeit, dass Pakete ihr Ziel nicht erreichen oder die Ware beanstandet werden muss. Beim Kunden wird Druck abgebaut, beim Händler jedoch aufgebaut, denn dieser muss nun noch akribischer protokollieren, wie die Waren seinen Handel verlassen haben und möglichst genaue Belege dafür anfertigen. Innerhalb von 6 Monaten könnten sich beteiligte Mitarbeiter nicht mehr Erinnern oder gar das Unternehmen verlassen haben.

Auch die Lieferdienste können nach 180 Tagen nur schwer nachverfolgen, ob ein Paket nicht zugestellt werden konnte oder durch einen Fehler nie ausgeliefert wurde. Ob sich durch die Verlängerung tatsächlich die Betrugsfälle häufen, bleibt abzuwarten und wird erst im Laufe des kommenden Jahres eindeutig festzustellen sein.

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