Musterfeststellungsklage: Die Europäische Union plant Reformen
Die Europäische Union leitete jüngst Reformen ein, die den europäischen Verbraucherschutz stärken sollen. Sammelklagen sind unter strengen Voraussetzungen schon bald zulässig. Bei einer Sammelklage schließen sich mehrere Verbraucher zusammen, um eine Musterklage durchzuführen. Die EU plant außerdem, den Handel mit nicht-greifbaren Produkten an die herkömmlichen Regelungen anzugleichen. Bisher galten die Regelungen für das Online-Geschäft beispielsweise nicht für den Daten.
Sammelklagen in Deutschland: Schon ab November möglich
Die EU möchte Verbänden und Verbraucherschutzorganisationen das Recht einräumen, für geschädigte Verbraucher eine Sammelklage vorzubereiten. Diese Art der Rechtsdurchsetzung kennen wir normalerweise nur aus den USA. Durch den Diesel Abgasskandal kam die Sammelklage nun auf die Agenda der EU-Kommission. Die Sammelklagen sind aber nicht ganz so wie in Amerika: Klageberechtigte Institutionen dürfen nicht gewinnorientiert arbeiten. Eine „Klageindustrie“, die Online-Unternehmen ins Visier nimmt, ist deshalb nicht zu befürchten.
Sammelklage: Gesetzesentwurf des Deutschen Bundestags
Der Deutsche Bundestag beratschlagt aktuell einen Gesetzesentwurf zu Sammelklagen. Dieser soll bereits am 1. November 2018 in Kraft treten. Die Gerichte sollen auf Antrag von Verbänden Register eröffnen, in denen sich geschädigte Kunden als Kläger anschließen. Datenschützer fordern eine solche Sammelklage schon lange: Sie möchten Großkonzernen wie Google und Facebook entgegentreten.
Sammelklagen: Welche Vorteile bieten sie?
Die Musterfeststellungsklage bietet verschiedene Vorteile. Bisher war eine Klage ein Kampf wie bei „David gegen Goliath“. Der einzelne Verbraucher musste sich unter einem hohen finanziellen und zeitlichen Aufwand allein gegen Großkonzerne wie Banken, Energieversorger & Co. wenden. Das Prozessrisiko führte dazu, dass Verbraucher die Rechtsdurchsetzung nur selten betrieben. Die Sammelklage ist ein effektives Instrument, um Geschädigten zu ihrem Recht zu verhelfen. Die Sammelklage hemmt die Verjährungsfristen: Deshalb ist sie auch für geschädigte Käufer im Rahmen des Abgasskandals interessant.
Veränderungen im Onlinehandel: Für Verbraucher und Unternehmer
Die EU-Kommission führt die Sammelklage auch ein, um Verbraucher im Internet zu schützen. Internetgiganten wie Google und Amazon müssen bald darlegen, wie sie die Position eines Artikels in den Suchergebnissen festlegen. Bezahlte Positionen sind zukünftig unmissverständlich zu kennzeichnen. Unternehmen profitieren von einem gelockerten Rückgaberecht. Sollten Kunden ein Produkt benutzt haben, ist der Verkäufer nicht mehr zur Kaufpreiserstattung verpflichtet. De Kaufpreis ist zukünftig erst zu erstatten, wenn die Ware bei ihm ankommt. Parallel zum 14-tägigen Widerrufsrecht im Onlinehandel sollen Verbraucher ein Widerrufsrecht für digitale Leistungen erhalten.
Fazit
Die EU-Reformen haben ein geteiltes Echo hervorgerufen. Onlinehändler und Verbraucherschützer begrüßen die Reformen jedoch weitestgehend.
- Ab November sind Sammelklagen auch in Deutschland möglich.
- Das Rückgaberecht im Onlinehandel wird bald gelockert.
- Verbraucher erhalten ein 14-tägiges Widerrufsrecht für digitale Leistungen.
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