Big Tech contra EU-Datenschutz
Mehr als 15 US-Bundesstaaten, allen voran Texas, haben jede Menge konfliktgeladenes Material zusammengetragen. So zitiert die Klageschrift beispielsweise ein internes Dokument aus dem Jahr 2019, das bei Google für ein Treffen mit Vertretern von Facebook, Apple und Microsoft erstellt worden war. Darin rühmt sich der Konzern, es sei gelungen, die EU-Verhandlungen zur ePrivacy-Verordnung zu behindern und zu verzögern. Und zwar, indem man hinter den Kulissen mit anderen Unternehmen zusammengearbeitet habe.
Unternehmen „Blauer Jedi“
Die Kläger liefern auch neue Details über wettbewerbswidrige Manipulationen auf dem Online-Werbemarkt. So soll Google mit den Verantwortlichen des Zuckerberg-Konzerns zusammengearbeitet haben. Das Ziel: Den Werbemarkt unter sich aufteilen und gegen die Konkurrenz abschotten, beispielsweise gegen die Datenschutz-Verfechter von Apple. In Anlehnung an George Lucas’ Star-Wars-Imperium soll die Vereinbarung der beiden Tech-Riesen den Geheimnamen „Jedi Blue“ erhalten haben. Darin ist sogar festgelegt, wie eine Seite die andere decken kann, falls in der Öffentlichkeit Vorwürfe laut werden sollten.
Gewinne mit zielgruppenorientierter Werbung
Dank seiner Monopolmacht auf dem Werbemarkt könne Google außerdem unverhältnismäßig hohe Preise diktieren, heißt es in der Klageschrift weiter. Über seine AdX-Börse stelle der Alphabet-Konzern jeden Tag elf Milliarden Anzeigenplätze zur Verfügung. Damit verwalte er den größten elektronischen Marktplatz der Welt. Das nutze man aus: Der Konzern kassiere bis zu 42 Prozent des Geldes, das für Online-Anzeigen gezahlt werde. Das sei das Zwei- bis Vierfache von dem, was bei Mitbewerbern üblich ist. Dabei gehen die Kläger davon aus, dass die Unternehmen die hohen Werbekosten auf die Verbraucher abwälzen.
Formales Bekenntnis zu Datenschutz
In einer offiziellen Stellungnahme machte Google bisher keine klaren Angaben zu den Vorwürfen. In einer Erklärung gegenüber der New York Times heißt es lediglich: Nur weil der Generalstaatsanwalt von Texas eine Aussage treffe, entspreche diese nicht automatisch der Wahrheit. Darüber hinaus habe der Konzern deutlich gemacht, dass man weltweit einheitliche Datenschutzregeln unterstütze.
Fazit
Einige der Vorwürfe aus der Klageschrift der Bundesstaaten waren schon länger bekannt. Nachdem der Schriftsatz nun weitgehend ohne Schwärzungen veröffentlicht wurde, sind noch zahlreiche zusätzliche Details, Screenshots und Dokumente einsehbar. Wie das New Yorker Gericht die Vorwürfe einstufen wird, bleibt abzuwarten. Allein die öffentliche Diskussion in den kommenden Monaten allerdings könnte zumindest dem Image des Suchmaschinen-Konzerns weiteren Schaden zufügen.
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