60 Prozent regelkonform?
Diese Praxis verstoße gegen den Datenschutz, die deutsche Verfassung und europäisches Recht. Mit dieser Auffassung begründet YouTube-Managerin Sabine Frank in einem aktuellen Blogeintrag das Einreichen von Klage und Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht Köln (Az.: 6 L 1277/21 und 6 K 3769/21). Denn: Erst nach der Überprüfung durch das BKA stehe fest, ob es sich bei den weitergeleiteten Inhalten tatsächlich um Straftaten handele. Möglicherweise kämen gerade mal 40 Prozent für weitere Ermittlungen in Betracht. Zu dieser Einschätzung sei der Gesetzgeber selbst im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens gekommen.
Betroffene erfahren nichts
Für YouTube stellt sich die Frage: Was wird aus den personenbezogenen Daten der 60 Prozent, die sich gesetzeskonform verhalten haben? Nach Meinung der Managerin muss die YouTube-Nutzerschaft befürchten, dass alle übermittelten Informationen in einer Polizei-Datenbank gespeichert bleiben. Ohnehin würden die Rechte der Betroffenen ausgehebelt. Sie sollten nämlich laut Gesetz zunächst nicht über die Weitergabe ihrer Daten informiert werden. Diese Aufklärung finde erst nachträglich statt: entweder durch das soziale Medium selbst oder gleich durch das BKA.
Verletzung von Nutzerrechten
Grundsätzlich soll das NetzDG dafür sorgen, dass Hatespeech schneller aus dem Internet gelöscht wird. Die von YouTube kritisierte neu hinzugefügte Meldepflicht geht noch darüber hinaus. Ihr Ziel ist es, entsprechende Straftaten schnell und effektiv strafrechtlich zu verfolgen. Erfasst werden unter anderem Volksverhetzung und das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, schwere Bedrohungen für Leib und Leben sowie die Verbreitung von Kinderpornos. In Kraft getreten ist die Regelung schon im April; die Meldepflicht gilt ab 1. Februar 2022.
Fazit
Beim Kampf gegen Hatespeech sei man dabei, so die Beteuerung seitens der Video-Plattform YouTube. Gerade im Vorfeld der Bundestagswahl sei hier besonderes Augenmerk gefordert. Die anstehenden Änderungen beim Netzwerk-Durchsetzungsgesetz allerdings gingen zu weit. Das Verwaltungsgericht Köln solle nun prüfen, ob die Weiterleitung von Daten in großem Stil mit dem Gesetz vereinbar sei.
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