EuGH-Urteile aus Luxemburg erklären Datenübertragung als unrechtmäßig
Bereits 2020 hat der EuGH in zwei wichtigen Urteilen festgestellt, dass die Weitergabe von personenbezogenen Daten aus EU-Mitgliedstaaten in die USA ein Verstoß gegen die DSGVO und somit illegal ist. Die höchstrichterliche Rechtsprechung ist für Google allerdings bis jetzt kein Hindernis, an der Praxis festzuhalten: So gibt das Unternehmen auch weiter Userdaten in die USA weiter.
Der österreichische Datenschutzverein noyb hat dazu schon entsprechende Beschwerden formuliert, die sich gegen Google und auch Facebook richten. Beide Unternehmen haben es aber bisher umgangen, die Praxis der Datenübermittlung zu beenden.
Datenschutzbehörde bildet Task Force
In einer ersten Konsequenz haben die Europäischen Datenschutzbehörden im September eine Task Force gebildet. Die betroffenen Unternehmen könnten in konsequenter Anwendung der DSGVO schon bald zur Rechenschaft gezogen werden. Zwar führt Google als Argumentation an, dass von Unternehmensseite selbst Maßnahmen getroffen wurden, die eine Überwachung durch die staatliche NSA verhindern sollen – faktisch bestehen diese Maßnahmen aber lediglich aus Schildern und Zäunen sowie einer einfachen HTTPS-Verschlüsselung.
Google gibt Datenschutzverstöße zu
In der Stellungnahme von Google wird auch deutlich, dass dem Unternehmen die datenschutzrechtlichen Verstöße durchaus bewusst sind. So hat die Unternehmensführung offenkundig auch keine Schwierigkeiten, die Verstöße zuzugeben – allerdings fehlt bisher eine Sanktionierung in Form von Bußgeldern auf europäischer Ebene. Der Verein noybfordert nun Konsequenzen und hat daher die österreichische Datenschutzbehörde angerufen.
Bußgeld in Höhe von mehr als 6 Milliarden Euro möglich
Der Fall könnte Google teuer zu stehen kommen – immerhin sieht die DSGVO in Artikel 84 der Verordnung einen Strafrahmen von bis zu 4 Prozent des weltweiten Umsatzes eines Unternehmens vor. Das wäre im Fall von Google eine stattliche Summe: Mehr als 6 Milliarden Euro wären bei konsequenter Anwendung der DSGVO dann fällig.
Fazit
Die DSGVO ist eng mit dem Schutz der Grundrechte verknüpft. Ganz eindeutig hat der EuGH in Luxemburg entschieden, dass Daten aus Europa nicht in den USA gespeichert werden dürfen, wenn die jeweiligen Unternehmen unter die US-Überwachungsgesetze fallen. Rechtlich wäre eine Sanktionierung von Google also im Rahmen des Möglichen – es bleibt abzuwarten, ob hier die zuständigen Behörden "Nägel mit Köpfen" machen.
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Senden eines Kommentars ist nur mit google coockies möglich, und dann nennt sich diese Seite auch noch "e-recht24" ??? Unglaublich, kann leider kein Foto anfügen.
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