Datentransfer an Facebook befürchtet
In erster Linie ist Johannes Caspar für die deutsche Facebook-Niederlassung zuständig. Aber: Artikel 66 der DSGVO ermöglicht es ihm, auch gegen die Europazentrale in Irland vorzugehen. Das gilt dann, wenn außergewöhnliche Umstände ein sofortiges Handeln erfordern, um die Rechte und Freiheiten deutscher Nutzer zu schützen. Genau diese außergewöhnlichen Umstände sind laut Caspar derzeit gegeben. Dennum auch weiterhin über den vertrauten Dienst chatten zu können, sähen sich viele Nutzer zur Zustimmung gezwungen. Es sei zu befürchten, dass auf diesem Wegein eigentlich unzulässiger Datenaustausch zwischen Facebook und WhatsApp durchgesetzt werden solle.
60 Millionen Nutzer
Die neuen WhatsApp-Bestimmungen enthalten laut Caspar umfangreiche Passagen, die eine Weitergabe zulassen. Der Datenschutz-Beauftragte verweist darauf, dass er einen solchen Transfer schon vor vier Jahren untersagt habe. Nach Facebooks Widerspruch hätten zwei weitere Instanzen seine Anordnung bestätigt. Allerdings habe seitdem keine Behörde überprüft, welche Informationen tatsächlich innerhalb des Facebook-Konzerns ausgetauscht würden. Es sei nicht auszuschließen, dass künftig noch mehr Material ausgewertet werden solle, beispielsweise für Marketing und Direktwerbung. Facebook hat eine derartige Verarbeitung bisher verneint.
WhatsApp-Deadline: 15. Mai
Schon Anfang des Jahres hatte WhatsApps Kommunikation anlässlich der neuen Richtlinien für Kritik gesorgt. Damals war Nutzern mitgeteilt worden, dass ohne eine Zustimmung ihr Account im Februar gelöscht werden sollte. In den folgenden Tagen hatten alternative Anbieter wie Signal, Telegram und Threema Millionen neue Anmeldungen erhalten. WhatsApp sah sich gezwungen, zu reagieren: Man verschob die Zustimmungsfrist um drei Monate und kündigte gleichzeitig eine Informationskampagne an. Auch die Account-Löschung wurde zurückgenommen. Seit einigen Wochen allerdings werden deutsche User wieder auf die neuen Regeln hingewiesen. Ab dem 15. Mai soll die Nutzung des Accounts ohne eine Zustimmung nicht mehr möglich sein.
Fazit
Mit einem Dringlichkeitsverfahren im Rahmen der DSGVO will der Hamburgische Datenschutz-Beauftragte WhatsApp die Weitergabe von Daten untersagen. Die Maßnahmen, die er in diesem Zusammenhang ergreifen kann, sind auf drei Monate begrenzt. Sie könnten aber auch durch einen Beschluss des Europäischen Datenschutz-Ausschusses verlängert werden. Zunächst allerdings ist eine Anhörung mit Vertretern des Facebook-Konzerns geplant.
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