Mitgliedsdaten rechtswidrig weitergegeben
Ein ungewöhnliches Verfahren sei das für seine Behörde gewesen, teilt der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (kurz: LfDI) Stefan Brink mit. Die Untersuchung beim Fußball-Bundesligisten sei von Medien und Öffentlichkeit mit besonderem Interesse verfolgt worden. Im Mittelpunkt standen dabei vor allem datenschutzrechtlich relevante Vorgänge rund um eine Mitgliederversammlung im Jahr 2017, bei der es um die Ausgliederung der Profi-Fußball-Abteilung ging. Der LfDI verhängte nun ein Bußgeld in Höhe von 300.000 Euro wegen fahrlässiger Verletzung der datenschutz-rechtlichen Rechenschaftspflicht gemäß Art. 5 Abs. 2 DSGVO.
Unklarheiten bleiben
Aufgrund der Verjährungsfristen habe der LfDI nicht allen Fragen nachgehen können. Aber: Der börsennotierte Fußballclub habe ein großes Interesse an der Aufklärung der Sache und eine hohe Kooperationsbereitschaft gezeigt. Auch sei in die Verbesserung und Umstrukturierung des Datenmanagements investiert worden, so Brink. Darüber hinaus werde der Verein sich künftig selbst für Aufklärung zum Thema einsetzen: Mit Videos und regionalen Vor-Ort-Aktionen solle das Projekt „Datenschutz geht zur Schule“ unterstützt werden. Für die Nachwuchs-Mannschaften U10 bis U21 wolle man eigene Schulungen entwickeln, um ein Bewusstsein für datenschutzrechtliche Fragen zu wecken. Dazu kommt das laut Brink „spürbare“ Bußgeld in Höhe von 300.000 Euro.
Fazit
Die VfB Stuttgart 1893 AG hat das Bußgeld bereits akzeptiert. Man verzichte auf weitere Rechtsmittel und werde alle behördlich vorgegebenen Maßnahmen zur Verbesserung des Datenschutzes umsetzen. Mitglieder und Fans bat man um Entschuldigung für den rechtswidrigen Umgang mit persönlichen Daten. Welche Konsequenzen innerhalb des Vereins noch aus dem Vorfall gezogen werden sollen, werde man in den kommenden Tagen bekannt geben.
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