Microsoft Office 365: Streit der Datenschutzbehörden

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Worum geht's?

Können Unternehmen und Behörden Microsoft Office 365 datenschutzkonform nutzen? Eine Untersuchung der Datenschutzkonferenz (DSK) kam zu dem Ergebnis: Das ist nicht möglich. 4 Bundesländer und deren Datenschützer sehen das jedoch anders. Was kritisieren sie an der Bewertung der DSK? Und wie sehen sie Microsoft Office 365?

Wie sieht die DSK Microsoft Office 365?

Um zu bewerten, wie datenschutzkonform Microsoft Office 365 ist, hatte die DSK ihren Arbeitskreis Verwaltung beauftragt, das Produkt zu überprüfen. Dieser untersuchte über ein halbes Jahr lang die Online Service Terms (OST) und die Datenschutzbestimmungen für Microsoft-Onlinedienste (Data Processing Addendum).

Am 15. Juli kam der Arbeitskreis zu dem Ergebnis: Office 365 ist nicht datenschutzkonform. Wer die Cloud-Variante beispielsweise von Word, Excel oder PowerPoint nutzt, handelt rechtswidrig und verstößt nach Ansicht der DSK gegen geltendes Recht. Die Abstimmung für dieses Ergebnis ging mit 9 zu 8 Stimmen jedoch knapp aus.

Das sagt Bayern zum Bericht der DSK

Die bayerischen Datenschützer, die für Microsoft zuständig sind, bezeichneten die Einschätzung des Arbeitskreises als rechtlich fragwürdig. Sie wandten sich gegen eine Veröffentlichung des Papers. Sie verlangten, dass ihre Gegenstimme gekennzeichnet werde.

Was werfen die Datenschutzbehörden der DSK vor?

Der Meinung der bayerischen Datenschützer haben sich die Datenschutzbeauftragten aus Baden-Württemberg, Hessen und dem Saarland angeschlossen. Zusammen verfassten sie eine Gegenerklärung.

Darin stellen sie klar, dass Microsoft Office 365 zwar viel datenschutzrechtliches Verbesserungspotenzial habe. Das gelte insbesondere mit Blick auf die aktuelle Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum Privacy Shield. Sie teilten jedoch nicht die Gesamtbewertung des Arbeitskreises. Diese falle zu undifferenziert aus. Und: Der Arbeitskreis habe Office 365 auf der Grundlage von Vertragsbestimmungen bewertet, die Microsoft mittlerweile zweimal überarbeitet habe. Zudem habe der Arbeitskreis die EuGH-Entscheidung nicht berücksichtigt.

Die Gegenerklärung kommt daher zu dem Schluss, dass das Paper des Arbeitskreises noch nicht entscheidungsreif gewesen sei. Und: Der Arbeitskreis hätte auch Microsoft anhören müssen. Das gehöre zu einem fairen, rechtsstaatlichen Verfahren.

Fazit

Der rheinland-pfälzische Datenschutzbeauftragte ließ wissen, dass die DSK eine Arbeitsgruppe eingerichtet habe. Diese soll Gespräche mit Microsoft aufnehmen und so zeitnah datenschutzgerechte Nachbesserungen bei Office 365 erreichen.

Bis dahin bedeutet das aber für alle Anwender von Office 365, dass es keine einheitliche Meinung der Datenschützer gibt und sie abwarten müssen.

Jan Schäfer
Jan Schäfer
Copywriter

Jan Schäfer hat Germanistik, Anglistik und Zivilrecht in Münster und Perth (Australien) studiert. Er schreibt seit mehr als 14 Jahren in den Bereichen Recht, Finanzen und Software. Mit seinem Detailwissen bereichert Jan Schäfer bereits seit 2016 das Redaktionsteam von eRecht24.

Holger Kremers
Claus Steiger sagte :
Meiner Meinung nach kann man Microsoft Office 365 datenschutzkonform benutzen, indem man die optional enthaltene Cloud einfach nicht nutzt und die bearbeiteten Dokumente ausschließlich lokal speichert und nicht in die Cloud überträgt.
Dann ist es aber nicht 365, sondern nur Office... und das sind zwei ganz verschiedene paar Schuhe.

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Claus Steiger
Meiner Meinung nach kann man Microsoft Office 365 datenschutzkonf orm benutzen, indem man die optional enthaltene Cloud einfach nicht nutzt und die bearbeiteten Dokumente ausschließlich lokal speichert und nicht in die Cloud überträgt.
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