Datenschutz: Ist die Steuer-ID als Bürgernummer verfassungswidrig?

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Worum geht's?

Die Bundesregierung legte kürzlich einen Gesetzesentwurf vor, der die Steuer-ID in eine Bürgernummer verwandeln soll. Dafür soll die ID mit mehr als 50 anderen Datenbanken zusammengelegt werden. Das ist verfassungswidrig, warnt jetzt die Konferenz der Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK). Was bemängelt die DSK an dem Gesetzesentwurf? Und warum will die Regierung die Steuer-ID zur Bürgernummer machen?

Das will die Regierung mit der Steuer-ID machen

Die Bundesregierung will eine einzige Nummer für jeden Bürger. Nur so könne sie verwaltungsübergreifend, medienbruchfrei und nutzerfreundlich kommunizieren. Und: Die Regierung will auf diese Weise das Prinzip „Once only“ erfüllen. Das gibt vor, dass Bürger ihre Daten der Verwaltung nur einmal geben müssen. Das entspreche dem Gebot der Datenminimierung.

Warum könnte die Steuer-ID als Bürgernummer verfassungswidrig sein?

Die Datenschützer werfen der Regierung vor: Indem die Steuer-ID mit anderen Datenbanken zusammengeführt wird, löst sie sich von ihrem ursprünglichen Zweck für rein steuerliche Sachverhalte. Die Steuer-ID sei bisher nur deshalb verfassungskonform.

Mit einer umfassenden Bürgernummer könnte die Regierung zum Beispiel Informationen aus dem Melderegister mit Krankenkassendaten, Angaben zur Hilfe zum Lebensunterhalt und dem Schuldnerverzeichnis abgleichen. Diese Daten könnte sie zu einem Persönlichkeitsprofil zusammenfassen, so die Warnung der DSK. Die bisher getroffenen technischen und organisatorischen Schutzvorkehrungen reichten bisher nicht aus, um das zu verhindern. Die Datenschützer sehen daher die Gefahr einer vollständigen Registrierung und Katalogisierung.

Diese Alternative schlagen die Datenschützer vor

Statt einer Bürgernummer fordern die Datenschützer sektorspezifische Personenkennziffern. Diese seien datenschutzgerecht und praxisgeeignet. Denn: Sie ermöglichten eine Identifikation, verhinderten aber einen staatlichen Abgleich.

Fazit

Die Regierung gab zu, dass eine umfassende Bürgernummer ein Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sei. Dieser sei jedoch gerechtfertigt. Denn: Die Verwaltung habe das hohe Bedürfnis, Daten der richtigen Person eindeutig zuordnen zu können. Eine sektorspezifische Kennziffer lehnte die Regierung bisher als zu komplex ab.

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Jan Schäfer
Jan Schäfer
Copywriter

Jan Schäfer hat Germanistik, Anglistik und Zivilrecht in Münster und Perth (Australien) studiert. Er schreibt seit mehr als 14 Jahren in den Bereichen Recht, Finanzen und Software. Mit seinem Detailwissen bereichert Jan Schäfer bereits seit 2016 das Redaktionsteam von eRecht24.

Guest
Bin gespannt was das BVerG dazu sagen wird :-P
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