Welche Verstöße sollen vorliegen?
Die Beschwerden kritisieren, dass Schulen E-Mails mit personenbezogenen Daten unverschlüsselt versendet und Mails mit offenem Verteiler verschickt haben. Zudem beanstanden sie, wie Schulen verschiedene Videokonferenzsysteme, Lernplattformen und Messenger-Dienste eingesetzt haben. Und: Einige Schulen sollen Videoaufnahmen einzelner Schüler hochgeladen haben. Diese sollen dann öffentlich einsehbar gewesen sein. Lehrer sollen sich nicht falsch verhalten haben, so die Datenschutzbehörde.
So will die Datenschutzbehörde vorgehen
Die Datenschutzbehörde gab an, den Beschwerden nachzugehen. In einigen Fällen müsse sie eine Stellungnahme der Schule abwarten. Erst dann könne sie einen Sachverhalt datenschutzrechtlich beurteilen. Bei besonders schwerwiegenden oder langanhaltenden Verstößen seien Bußgelder nicht ausgeschlossen. Dabei wolle die Behörde die konkrete Verantwortlichkeit beurteilen.
Was sagt die Bildungsministerin dazu?
Die Bildungsministerin Brandenburgs, Britta Ernst, gab an, hinter den Lehrkräften zu stehen. Diese hätten bei außergewöhnlichen Rahmenbedingungen mit hohem Einsatz Unterricht gemacht. Der Datenschutz sei wichtig. Die Schul-Cloud gebe dabei bereits viel Sicherheit. Sollte es Datenschutzbedenken geben, wolle sie das mit der Datenschutzbeauftragten klären.
Lehrer vor Bußgeldern schützen
Brandenburgs Landeschef der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), Günther Fuchs, forderte: Das Ministerium müsse klarstellen, dass Lehrer, die digitale Medien nutzen und nicht vorsätzlich gegen den Datenschutz oder Urheberrechte verstoßen, durch das Land abgesichert sind. Versäumnisse der Vergangenheit dürften nicht auf die Lehrer übertragen werden. Und: Fuchs forderte vom Bildungsministerium eindeutige Regeln zum Einsatz digitaler Medien.
Fazit
Thüringens Datenschutzbeauftragter Lutz Hasse hatte Lehrern mit Bußgeldern in Höhe von 1.000 Euro gedroht, wenn sie im Homeschooling gegen den Datenschutz verstießen. Dafür erhielt er viel Kritik von den Lehrergewerkschaften.
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