Trotz Konzern-Kritik: Behörde warnt weiter vor Skype und MS Teams

(5 Bewertungen, 2.60 von 5)

Worum geht's?

Zwei Veröffentlichungen der Berliner Datenschutzbeauftragten sind nach kurzer Überprüfung inzwischen wieder online. In beiden Fällen handelt es sich um datenschutzrechtliche Empfehlungen bei der Nutzung von Videokonferenz-Systemen. Darin rät Maja Smoltczyk zu Vorsicht beim Einsatz von MS Teams und Skype. Auch ein kritisches Schreiben von Microsoft konnte an dieser Haltung nichts ändern.

Doch keine Abmahnung

Kritische Stimmen hatten befürchtet, die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI) könnte vor dem US-Giganten einknicken. Ende März hatte ihre Behörde Empfehlungen und eine Checkliste für kontaktlose Kommunikation in der Corona-Krise veröffentlicht. Darin fanden sich zahlreiche grundsätzliche Überlegungen zur Durchführung von Video-Konferenzen. Darüber hinaus waren drei Programme genannt, deren Nutzung möglicherweise mit Risiken verbunden sein könnte: Zoom, Skype und MS Teams. In einem Blog-Post wies Microsoft diese Aussage zurück und bezeichnete Skype for Business und Microsoft Teams als DSGVO-konform.

Umstrittene Veröffentlichungen überprüft

Mitte Mai war in den Medien sogar von einer Abmahnung der Berliner Datenschutzbeauftragten die Rede. Diese Darstellung allerdings hat Smoltczyk inzwischen zurückgewiesen. Tatsächlich sei aber ein Schreiben der Microsoft Deutschland GmbH eingegangen. Darin habe das Unternehmen die Darstellung seiner Produkte in Empfehlungen und Checkliste der BlnBDI als faktisch oder rechtlich unzutreffend bezeichnet. Smoltcyz beschloss daraufhin, die Vorwürfe zu prüfen. Vorübergehend seien die Texte deshalb offline genommen worden. Gleichzeitig habe man Microsoft telefonisch mitgeteilt, dass damit keinerlei Sach- oder Rechtspositionen anerkannt würden.

Einzelheiten sollen folgen

Inzwischen finden sich sowohl die Empfehlungen als auch die Checkliste wieder auf der Webseite der Beauftragten für Datenschutz. Wie die Behörde mitteilt, ist kein inhaltlicher Änderungsbedarf festgestellt worden. Einige Formulierungen allerdings wurden konkretisiert. So hieß es in der ursprünglichen Version, dass einige gängige Anbieter „die aufgeführten Bedingungen nicht erfüllen“. An dieser Stelle lautet die Formulierung nun „zu Redaktionsschluss (22. Mai 2020) nicht alle Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen erfüllen“. Als Beispiele werden weiterhin Zoom, Skype und Microsoft Teams genannt.

Fazit

Was genau die Behörde an den drei weit verbreiteten Programmen bemängelt, geht aus den Veröffentlichungen nicht hervor. Details zum Datenschutz bei einzelnen Anbietern sollen aber folgen. Schon bald will die Landesdatenschutzbeauftragte eine ausführliche Übersicht mit Angaben zu verschiedenen gängigen Videokonferenz-Systemen vorlegen.

eRecht24 Praxis Guide
Rechtssichere Webseiten:
Alles, was Sie wissen müssen
In unserem Guide erklären wir Ihnen in 12 Schritten, wie Sie eine Website rechtssicher erstellen - von der Wahl des Domainnamens über Impressum und Datenschutzerklärung bis hin zu E-Mail- und Newslettermarketing.
Guide jetzt kostenfrei herunterladen!

Name: Bitte Name angeben.

E-Mail-Adresse: Bitte korrekte E-Mail-Adresse angeben.

Ja, bitte senden Sie mir den kostenfreien Guide zu. Ich bin damit einverstanden, dass eRecht24 mir regelmäßig aktuelle Rechts-Updates, Praxistipps und Angebote aus den Bereichen Datenschutz und Internetrecht per E-Mail zusendet. Ich kann jederzeit form- und kostenlos widersprechen. Näheres entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.
Vielen Dank!
Wir nehmen es mit dem Schutz Ihrer Daten genau und halten uns an die rechtlichen Vorgaben des Double-Opt-In. Bitte bestätigen Sie zuerst Ihre E-Mail-Adresse. Dann stellen wir Ihnen den Guide kostenfrei zur Verfügung.
Tipp: In unseren Premium-Paketen stehen Ihnen mehr als 10 praktische Guides mit Handlungsempfehlungen und passenden Generatoren und Tools zu verschiedenen Themen (Datenschutz, Urheberrecht, Marketing & Co.) kostenfrei zur Verfügung. Die Premium Praxis Guides werden sie regelmäßig aktualisiert, damit Sie stets auf dem neuesten Stand sind.
Anke Evers
Journalistin und Texterin, freiberuflich

Anke Evers absolvierte ihr Studium in Sozial- und Kommunikationswissenschaft und hat als Redakteurin für verschiedene Radio- und Fernsehsender gearbeitet. Seit mehr als zwei Jahrzehnten arbeitet Anke Evers als freiberufliche Journalistin im Online-Bereich. Ihre umfassende Fachkenntnis bringt sie seit 2015 in das Redaktionsteam von eRecht24 ein, wo sie insbesondere für die Erstellung von News-Beiträgen verantwortlich ist.

Bernd
Berlin und Hamburg sind für die absoluten Best Practice Beispiele im Umgang mit der US Software Allmacht. Jetzt sollten vor allem die Interessensvert reter in der Wirtschaft die Notwendigkeit einer EU Tech Kompetenz betonen bzw. konkrete Lösungen für anwendende Unternehmen bieten. Das wäre eine win-win Situation sowohl für europäische Startups als auch im Hinblick auf die Etablierung einer gesamteuropäischen, Digital Politik. Da ist die USA leider 20 Jahre vor der EU.ABER: "Advantage Austria" (Service u.a. für österreichi sche Startups) hat ein Whitepaper "Österreichi sche Experten im Kampf gegen Covid-19" herausgebracht, wo gezielt auf heimische und innovative Tech Lösungen (u.a. Grape Messenger) zur Bewältigung der Corona-Krise hingewiesen wird. Ein kleiner, aber wichtiger Schritt in die richtige Richtung.
3

Ich möchte mit eRecht24 chatten!
Datenschutzhinweis: Ihre Daten und Ihre Chateingaben werden in unserem Chat-Tool Brevo verarbeitet, sobald Sie zustimmen, den Chat mit uns zu beginnen. Sie können Ihre Zustimmung jederzeit zurücknehmen. Details hierzu entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.
eRecht24 - Unsere praktischen Tools und hilfreichen Tutorials

mitgliederbereich teaser

Exklusiv für unsere Mitglieder

Alles was Webseitenbetreiber, Agenturen und Selbständige wirklich brauchen: Tools, Wissen, Musterverträge, Erstberatung und Live-Webinare.

Mehr Informationen

dsgvo teaser

Jetzt eRecht24 Premium Affiliate werden

Als eRecht24 Premium Affiliate Partner empfehlen Sie eine Lösung, mit der bereits mehr als 370.000 Webseiten erfolgreich rechtlich abgesichert wurden und erhalten dafür eine 25% Lifetime Provision!

Jetzt Affiliate werden

webinar teaser

Online Schulung mit RA Siebert

Die 7 häufigsten Abmahnfallen auf Webseiten und wie Sie diese einfach und ohne teuren Anwalt vermeiden. So haben Abmahner keine Chance!

Mehr Details