Journalistische oder redaktionelle Inhalte?
Selbst wenn keine Werbung auf dem Blog angezeigt wird, können Blogbetreiber auch aus einem anderen Grund verpflichtet sein, ein Impressum online zu stellen. Das Telemediengesetz (DDG (ehemals TMG)) regelt lediglich die notwendigen Informationen für Betreiber kommerzieller Seiten. Soweit aber journalistische oder redaktionelle Inhalte angeboten werden, kommt zusätzlich § 55 Rundfunkstaatsvertrag zur Anwendung. Danach müssen Anbieter von "Telemedien mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten" Angaben zum Verantwortlichen mit Angabe des Namens und der Anschrift machen. Die Frage ist, welche der unzähligen Blogs journalistische Inhalte anbieten und wer dies letztendlich entscheiden soll. Zumindest aus rechtlicher Sicht sollte jeder Blogger mit nennenswerter Anzahl an Veröffentlichungen und entsprechender Bekanntheit über ein Impressum verfügen.
Notwendig ist, dass dieser Verantwortliche seinen ständigen Aufenthalt im Inland hat, wie es § 55 Rundfunkstaatsvertrag vorschreibt. Hinzu kommen die notwendigen Kontaktdaten wie E-Mail, Fax und Telefon.
Unternehmens-Blogs
Werden Blogs von Unternehmen betrieben, müssen zusätzlich sämtliche Angaben hinterlegt werden, die für das jeweilige Unternehmen (GmbH, GbR, AG usw.) notwendig wären, also etwa Rechtsform, Vertretungsberechtigter, Umsatzsteuer-ID und Kotaktdaten.
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