Welche Inhalte müssen soziale Medien künftig melden?
Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass Anbieter unter anderem Hakenkreuz-Posts, volksverhetzende Inhalte und Morddrohungen nicht nur entfernen, sondern auch dem BKA melden müssen. Dabei müssen sie zudem die IP-Adresse und die Portnummer weitergeben. Das ermöglicht es der Behörde, die Urheber hinter den Posts zu identifizieren.
Ursprünglich sollten Anbieter auch Beleidigungen melden müssen. Das findet sich im jetzigen Gesetzesentwurf jedoch nicht mehr. Das BKA verfolgt diese also weiterhin erst dann, wenn die Betroffenen Anzeige erstatten.
Was passiert bei einer ausbleibenden Meldung?
Vernachlässigen soziale Netzwerke die neue Meldepflicht systematisch, droht ihnen ein Bußgeld.
Bundesregierung rechnet mit Flut an Meldungen
Die Bundesregierung rechnet durch die neue Regelung mit zahlreichen Meldungen durch Facebook, YouTube und Twitter. Das ist kein Wunder: Twitter verzeichnete nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz im ersten Halbjahr 470.000 Beschwerden. Dabei sperrte oder löschte der Kurznachrichtendienst rund 45.000 Tweets. YouTube kam auf 300.000 Meldungen. Ein Viertel davon entfernte das Video-Portal. Facebook kam auf eine dreistellige Zahl von Beschwerden zu 1050 Posts. Das Unternehmen löschte davon knapp 350.
Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Anklagen?
Die Bundesregierung hofft daher, die Länder mit Schwerpunktstaatsanwaltschaften für die Anklagen gegen die Hetzer betrauen zu können. Denn: Das erfordere spezialisierte Ermittler, so Niedersachsens Justizministerin Barbara Havliza (CDU).
Fazit
Der Gesetzesentwurf passt zur Einschätzung des BKA-Präsidenten Holger Münch. Dieser forderte auf der BKA-Herbsttagung in Wiesbaden, dass zwischen Meinungsfreiheit und Strafbarkeit eine klare rote Linie stehen und durchgesetzt werden müsse. Man könne wohl nicht die Einstellung der Menschen ändern, aber sie daran hindern, ihren Hass ungehindert der Öffentlichkeit aufzuzwingen.
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