Artikel 63 der Datenschutzgrundverordnung
Um zur einheitlichen Anwendung dieser Verordnung in der gesamten Union beizutragen, arbeiten die Aufsichtsbehörden im Rahmen des in diesem Abschnitt beschriebenen Kohärenzverfahrens untereinander und gegebenenfalls mit der Kommission zusammen.
Zur Übersicht aller Artikel des DSGVO Gesetzestextes
Mehr Details zur Datenschutzgrundverordnung - DSGVO
Report absenden