Was ist Telegram?
Telegram ist ein cloud-basierter Messenger-Dienst. Unternehmen nutzen diesen für die interne Kommunikation sowie den Austausch mit Kunden. Sie können mit Telegram Textnachrichten, Fotos, Videos und Sprachnachrichten versenden sowie Anrufe tätigen. Zudem ermöglicht die Plattform das Teilen von Kontakten, Standorten und Dateien. Telegram wurde 2013 von den Brüdern Pavel und Nikolai Durov gegründet und hat weltweit über 700 Millionen aktive Nutzer. Was müssen Unternehmen datenschutzrechtlich beachten, wenn sie Telegram verwenden?
Ihre Nutzer müssen in Ihrer Datenschutzerklärung bei Verwendung dieses Dienstes informiert werden.
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Ist die Nutzung von Telegram zulässig?
Verwenden Sie ein Tool oder Programm, das personenbezogene Daten verarbeitet, werden diese Daten an den Dienstanbieter des Tools übermittelt. Je nachdem, in welchem Land der Dienstanbieter sitzt (Sitz des Datenempfängers), kann diese Datenübermittlung problematisch sein.
Denn: Übertragen Sie personenbezogene Daten aus der EU in ein Drittland, ist dies nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Und zwar dann, wenn das Schutzniveau für die Datenübermittlung in ein Drittland mit dem der EU der Sache nach gleichwertig ist. Bietet das Drittland ein angemessenes Datenschutzniveau, verabschiedet die EU-Kommission einen Angemessenheitsbeschluss.
Der Diensteanbieter von Telegram ist das gleichnamige Unternehmen. Dies hat keinen offiziellen Unternehmenssitz. Als wichtiger Standort gilt jedoch Dubai in den Vereinigten Arabischen Emiraten. Für dieses Land besteht zur Zeit kein Angemessenheitsbeschluss, es ist kein sicheres Drittland und bietet kein angemessenes Datenschutzniveau. Eine Datenübermittlung in die Vereinigte Arabische Emirate ist zwar nicht gänzlich ausgeschlossen, bedarf aber umfassender zusätzlicher datenschutzrechtlicher Garantien.
Bei der Nutzung dieses Tools gehen Sie ein rechtliches Risiko ein. Nutzen Sie wenn möglich eine Alternative, bei der die Datenübermittlung rechtlich unproblematisch ist.
Das ist bei Telegram datenschutzrechtlich relevant
Der Messenger-Dienst Telegram bietet standardmäßig keine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung für Nachrichten an. Diese ist nur in sogenannten "geheimen Chats" verfügbar.
Das bedeutet: Nachrichteninhalte werden auf den Servern von Telegram gespeichert und können theoretisch von Dritten eingesehen werden. Zudem speichert Telegram Informationen wie IP-Adressen, Namen und Gerätedetails auf begrenzte Zeit auf seinen Servern. Die Dauer variiert dabei.
Um den Anforderungen des deutschen Datenschutzes gerecht zu werden, müssen Unternehmen daher verschiedene Pflichten aus der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) berücksichtigen.
Telegram Datenschutz: Worauf müssen Unternehmen achten?
Um Messenger-Dienste wie Telegram datenschutzkonform zu verwenden, müssen Unternehmen diese Vorgaben aus dem Gesetz beachten:
User-Einwilligung einholen
Wenn Unternehmen über Telegram personenbezogene Daten sammeln, müssen sie dafür die Erlaubnis der Nutzer einholen. Und: Grundsätzlich ist es für Unternehmen nicht notwendig, die Telefonnummer von Kunden für die Kommunikation über Telegram zu erfragen. Sollten sie dies dennoch vornehmen, müssen sie das Double-Opt-In-Verfahren einhalten. Dabei fordern Unternehmen über ein Online-Formular die Telefonnummer der Kunden an und klären sie darüber auf, dass sie durch diese Angabe ihre Zustimmung geben, über Telegram kontaktiert zu werden.
Gleichzeitig sollten Unternehmen darauf hinweisen, dass Nutzer ihre Einwilligung jederzeit zurückziehen können. Anschließend teilen Unternehmen ihre Telefonnummer für den Telegram-Kontakt mit und bitten die Kunden darum, eine Nachricht an diese Nummer zu senden. Mit diesem Schritt wird der Opt-In-Prozess abgeschlossen und das Unternehmen verfügt über eine datenschutzkonforme Zustimmung.
Vertrag zur Auftragsverarbeitung abschließen?
In der Regel agiert Telegram als Plattformanbieter – und nicht als Auftragsverarbeiter. Unternehmen benötigen daher keinen Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AV-Vertrag oder AVV). Dieser wird nur relevant, wenn Unternehmen externe Dienste oder Tools auf Basis von über Telegram personalisierten Nutzerdaten (wie z.B., spezialisierte Chatbot-Dienste) verwenden. In solchen Fällen müssen sie einen AV-Vertrag mit diesen externen Anbietern schließen.
Standardvertragsklauseln abschließen
Um Telegram datenschutzkonform zu nutzen, müssen zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden. Zu den datenschutzrechtlich geeigneten Garantien zählen der Abschluss von Standardvertragsklauseln sowie eine Datentransfer-Folgenabschätzung.
Datenschutzerklärung anpassen
Erheben Unternehmen über Telegram personenbezogene Kundendaten, müssen sie das in ihrer Datenschutzerklärung erwähnen. Dabei sollten sie einfach verständlich erklären, wie der Messenger ihre Daten verarbeitet.
- dass sie über die App personenbezogene Daten erheben,
- welche Daten das sind,
- warum sie diese Daten sammeln,
- was sie mit den Daten machen,
- wie lange sie diese Daten speichern,
- welche Rechtsgrundlage ihnen das erlaubt (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) und
- dass Nutzer der Datenerhebung und -verarbeitung jederzeit widersprechen können.
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