Datenschutzerklärung für SalesViewer

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Was ist SalesViewer?

SalesViewer ist ein Tool, mit dem Firmen ihre Webseitenbesucher aus dem B2B-Bereich identifizieren. Das Tool liefert wichtige Daten dazu, welche Unternehmen sich für welche Angebote interessieren. Mit diesen Informationen sind Firmen in der Lage, neue Leads zu generieren und so neue Kunden zu gewinnen. Daneben eignet sich SalesViewer auch für Dynamic Content, Recruiting und die Auswertung von Marketing-Aktivitäten. Das Tool ist ein Produkt des gleichnamigen Anbieters mit Sitz in Bochum. Was müssen Webseitenbetreiber datenschutzrechtlich beachten, wenn sie SalesViewer verwenden?

Der Punkt "SalesViewer" muss Bestandteil Ihrer Datenschutz­erklärung sein!

Ihre Nutzer müssen in Ihrer Datenschutz­erklärung bei Verwendung dieses Dienstes informiert werden.

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Ist die Nutzung von SalesViewer zulässig?

Verwenden Sie ein Tool oder Programm, das personenbezogene Daten verarbeitet, werden diese Daten an den Dienstanbieter des Tools übermittelt. Je nachdem, in welchem Land der Dienstanbieter sitzt (Deutschland), kann diese Datenübermittlung problematisch sein.

Denn: Übertragen Sie personenbezogene Daten aus der EU in ein Drittland, ist dies nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Und zwar dann, wenn das Schutzniveau für die Datenübermittlung in ein Drittland mit dem der EU der Sache nach gleichwertig ist. Bietet das Drittland ein angemessenes Datenschutzniveau, verabschiedet die EU-Kommission einen Angemessenheitsbeschluss. 

Der Diensteanbieter von SalesViewer ist die SalesViewer GmbH. Dieses Unternehmen hat seinen Sitz im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), zu dem die 27 EU-Mitgliedstaaten, Norwegen, Island und Liechtenstein gehören. Es werden also keine Daten in ein datenschutzrechtlich unsicheres Drittland übermittelt. Die Datenübertragung innerhalb des EWR ist rechtlich ohne zusätzliche Maßnahmen möglich, da das Schutzniveau für die Datenübermittlung in diesen Ländern einheitlich geregelt ist. Die Datenübermittlung mit diesem [Tool] ist zulässig.

Wichtig:

Nur weil die Datenübertragung mit diesem Tool rechtlich zulässig ist, bedeutet dies nicht, dass das Programm automatisch datenschutzkonform ist. Damit Sie nicht gegen den deutschen Datenschutz verstoßen, müssen Sie zusätzliche Pflichten erfüllen. Welche das sind, lesen Sie hier.

Das ist bei SalesViewer datenschutzrechtlich relevant

Welche Daten Unternehmen von potenziellen Kunden sammeln, hängt vom Einsatz von SalesViewer ab. In der Regel erheben sie mit dem Analyse-Tool diese Informationen:

Unternehmensdaten

SalesViewer identifiziert Unternehmen und Organisationen, die die Website besuchen, und erstellt darauf basierend ein detailliertes Profil der Interessenten.

Interaktionsdaten

SalesViewer zeichnet auf, welche Seiten Unternehmen besuchen und wie sie mit den Seiten interagieren. Dabei hält es auch fest, welche Aktionen potenzielle Kunden vornehmen. Das können zum Beispiel PDF-Downloads und Formular-Interaktionen sein.

Marketingdaten

SalesViewer zeigt an, welche Keywords und Kampagnen Nutzer auf welche Websites führen. Damit eignet sich das Tool als Integration in bestehende Marketing- und Vertriebskampagnen.

Die gesammelten Informationen können sensible Daten wie die IP-Adresse von Usern enthalten. Um dabei die Datenschutzkonformität einzuhalten, müssen Firmen verschiedene Pflichten aus der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) beachten.

SalesViewer Datenschutz: Worauf müssen Unternehmen achten?

Zwar ist SalesViewer ein Produkt made in Germany und erfüllt so automatisch zahlreiche Datenschutzvorschriften. Um dabei jedoch Tracking-Codes und Cookies zulässig einzusetzen, müssen Unternehmen diese gesetzlichen Vorgaben beachten:

Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung abschließen

Um sensible Nutzerdaten wie E-Mail-Adressen und IP-Adressen zu erheben und an SalesViewer weiterzugeben, müssen sie mit dem Anbieter einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AV-Vertrag) schließen. Diese Pflicht schreibt Art. 28 DSGVO vor.

Checkliste
Dabei sollte der Vertrag festhalten,
  • welche Userdaten SalesViewer speichert,
  • wie lange SalesViewer die Daten speichert,
  • zu welchem Zweck SalesViewer die Daten verarbeitet und
  • welche sonstigen Rechte und Pflichten beide Parteien für die Kontrolle über die Daten haben.

Datenschutzerklärung anpassen

Immer wenn Unternehmen sensible Nutzerdaten erheben, müssen sie in ihrer Datenschutzerklärung darüber informieren.

Checkliste
Für den Einsatz von SalesViewer müssen sie daher in ihrer Datenschutzerklärung festhalten,
  • dass sie über das Tool Userdaten erheben,
  • welche Daten sie sammeln,
  • warum sie diese Daten sammeln,
  • was sie mit den Daten machen,
  • wie lange sie diese Daten speichern,
  • welche Rechtsgrundlage ihnen das erlaubt (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO),
  • dass sie für die Datenweitergabe mit SalesViewer einen AV-Vertrag geschlossen haben und
  • dass Nutzer der Datenverarbeitung jederzeit widersprechen können.

 

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