Was ist Bunny.net CDN?
Bunny.net, früher bekannt als BunnyCDN, ist ein Content Delivery Network (CDN). Unternehmen nutzen dies, um ihre Webseiten schnell und zuverlässig zu hosten. Dabei erstellt das CDN statische Kopien einer Webseite und verteilt diese überall dort, wie Nutzer auf Webseiteninhalte zugreifen. Auf diese Weise beschleunigen Unternehmen die Auslieferung ihrer Seite. Bunny.net ist ein Angebot des slowenischen Unternehmens BunnyWay d.o.o. mit Sitz in Ljubljana. Es verfügt über 40 Points of Presence (PoPs) auf 6 Kontinenten. Bunny.net hat mehr als 40.000 Kunden. Was müssen Unternehmen datenschutzrechtlich beachten, wenn sie das CDN von Bunny.net verwenden?
Ihre Nutzer müssen in Ihrer Datenschutzerklärung bei Verwendung dieses Dienstes informiert werden.
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Ist die Nutzung von Bunney.net CDN zulässig?
Verwenden Sie ein Tool oder Programm, das personenbezogene Daten verarbeitet, werden diese Daten an den Dienstanbieter des Tools übermittelt. Je nachdem, in welchem Land der Dienstanbieter sitzt (hier: Slowenien), kann diese Datenübermittlung problematisch sein.
Denn: Übertragen Sie personenbezogene Daten aus der EU in ein Drittland, ist dies nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Und zwar dann, wenn das Schutzniveau für die Datenübermittlung in ein Drittland mit dem der EU der Sache nach gleichwertig ist. Bietet das Drittland ein angemessenes Datenschutzniveau, verabschiedet die EU-Kommission einen Angemessenheitsbeschluss.
Der Diensteanbieter von Bunny.net ist BunnyWay d.o.o. Dieses Unternehmen hat seinen Sitz im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), zu dem die 27 EU-Mitgliedstaaten, Norwegen, Island und Liechtenstein gehören. Es werden also keine Daten in ein datenschutzrechtlich unsicheres Drittland übermittelt. Die Datenübertragung innerhalb des EWR ist rechtlich ohne zusätzliche Maßnahmen möglich, da das Schutzniveau für die Datenübermittlung in diesen Ländern einheitlich geregelt ist. Die Datenübermittlung mit diesem Tool ist zulässig.
Wichtig:
Nur weil die Datenübertragung mit diesem Tool rechtlich zulässig ist, bedeutet dies nicht, dass das Programm automatisch datenschutzkonform ist. Damit Sie nicht gegen den deutschen Datenschutz verstoßen, müssen Sie zusätzliche Pflichten erfüllen. Welche das sind, lesen Sie hier.
Das ist bei Bunny.net CDN datenschutzrechtlich relevant
Nutzen Unternehmen das CDN von Bunny.net, kann der Anbieter des Dienstes auf den Datenverkehr zwischen Unternehmen und Webseitenbesuchern zugreifen.
Dabei erhebt BunnyWay d.o.o. vor allem technische Verbindungsdaten wie
- IP-Adresse,
- aufgerufene Website,
- Referrer-URL,
- verwendetes Betriebssystem und
- verwendeten Browser.
Das bedeutet: Der Anbieter erhebt zum Teil personenbezogene Daten und speichert diese auf seinen Servern. Dafür müssen Unternehmen unter anderem Vorgaben aus der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO, engl. GDPR) und dem Telekommunikations-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TDDDG (ehemals TTDSG)) beachten.
Bunny.net CDN Datenschutz: Worauf müssen Unternehmen achten?
Um die Nutzung von Bunny.net datenschutzkonform zu gestalten, müssen Unternehmen folgende Pflichten aus dem Gesetz erfüllen:
Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung abschließen
Immer, wenn Unternehmen personenbezogene Daten wie IP-Adressen oder E-Mail-Adressen erheben und an Dritte zur weisungsgebundenen Verarbeitung weitergeben, müssen sie mit diesen einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AV-Vertrag) abschließen. Das ergibt sich aus Art. 28 DSGVO.
Das heißt: Unternehmen müssen mit BunnyWay d.o.o. einen AV-Vertrag eingehen.
- welche Userdaten BunnyWay d.o.o. speichert,
- wie lange BunnyWay d.o.o. die Nutzerdaten speichert,
- zu welchem Zweck BunnyWay d.o.o. die Daten verarbeitet und
- welche sonstigen Rechte und Pflichten beide Parteien haben.
Datenschutzerklärung anpassen
Erheben Unternehmen über den Einsatz von Bunny.net Nutzerdaten, müssen sie in ihrer Datenschutzerklärung darauf hinweisen. Dabei sollten sie ausführlich erklären, wie der Dienstleister BunnyWay d.o.o die Daten verarbeitet.
- dass Unternehmen über das Bunny.net Content Delivery Network personenbezogene Daten erheben,
- welche personenbezogenen Daten sie sammeln,
- warum sie diese Daten sammeln,
- was sie mit den Daten machen,
- wie lange sie diese Daten speichern,
- welche Rechtsgrundlage ihnen das erlaubt (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, eine Einwilligung der Nutzer ist nicht notwendig),
- dass sie für die Datenweitergabe mit BunnyWay d.o.o einen AV-Vertrag geschlossen haben und
- dass User der Datenerhebung und -verarbeitung jederzeit widersprechen können.
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