Was ist Trackboxx?
Trackboxx ist eine Webanalyse-Lösung, mit der Unternehmen das Verhalten ihrer Webseitenbesucher aufzeichnen und auswerten. Das Programm stellt dabei unter anderem Daten zu Besucherzahlen, Seitenaufrufen, Verweildauer, Absprungraten, Live-Besuchern, verwendetem Browser, Endgeräten, Herkunft der User, UTM-Tracking und Conversion-Keywords bereit. Um die Daten für Dritte übersichtlich aufzubereiten, bietet Trackboxx zudem die Möglichkeit, ein öffentliches Dashboard zu erstellen. Auf diese Weise sind Unternehmen in der Lage, die Performance ihrer Webseiten mit Dritten zu teilen. Trackboxx ist eine Alternative zu Google Analytics. Was müssen Seitenbetreiber datenschutzrechtlich beachten, wenn sie das Tool verwenden?
Ihre Nutzer müssen in Ihrer Datenschutzerklärung bei Verwendung dieses Dienstes informiert werden.
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Ist die Nutzung von Trackboxx zulässig?
Verwenden Sie ein Tool oder Programm, das personenbezogene Daten verarbeitet, werden diese Daten an den Dienstanbieter des Tools übermittelt. Je nachdem, in welchem Land der Dienstanbieter sitzt (Sitz des Datenempfängers), kann diese Datenübermittlung problematisch sein.
Denn: Übertragen Sie personenbezogene Daten aus der EU in ein Drittland, ist dies nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Und zwar dann, wenn das Schutzniveau für die Datenübermittlung in ein Drittland mit dem der EU der Sache nach gleichwertig ist. Bietet das Drittland ein angemessenes Datenschutzniveau, verabschiedet die EU-Kommission einen Angemessenheitsbeschluss.
Trackboxx hat seinen Sitz in Deutschland und damit im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). Es werden also keine Daten in ein datenschutzrechtlich unsicheres Drittland übermittelt. Die Datenübertragung innerhalb des EWR ist rechtlich ohne zusätzliche Maßnahmen möglich, da das Schutzniveau für die Datenübermittlung in diesen Ländern einheitlich geregelt ist.
Die Datenübermittlung mit Trackboxx ist zulässig.
Wichtig: Nur weil die Datenübertragung mit diesem Tool rechtlich zulässig ist, bedeutet dies nicht, dass das Programm automatisch datenschutzkonform ist. Damit Sie nicht gegen den deutschen Datenschutz verstoßen, müssen Sie zusätzliche Pflichten erfüllen. Welche das sind, lesen Sie hier.
Das ist bei Trackboxx datenschutzrechtlich relevant?
Unternehmen sammeln über Trackboxx Userdaten. Das Tool speichert jedoch keine personenbezogenen Daten.
Denn: Trackboxx arbeitet ohne Cookies. Das bedeutet auch: Unternehmen müssen keinen Consent Banner auf ihrer Webseite verwenden, um die Einwilligung der Nutzer einzuholen.
In der Praxis funktioniert die Datenverarbeitung so: Die Software nutzt einmalig die IP-Adresse und andere, nicht-personenbezogenen Daten der Webseitenbesucher und erstellt daraus einen Hash. Auf diese Weise ist Trackboxx in der Lage, den Besucher auf der Webseite zu „verfolgen“. Das Tool speichert den Hash maximal 24 Stunden lang und löscht ihn dann. Eine nachträgliche Wiedererkennung der User ist daher nicht möglich.
Um das Tool DSGVO-konform zu verwenden, müssen Unternehmen jedoch die folgenden Vorgaben aus dem deutschen Gesetz beachten:
So nutzen Sie Trackboxx datenschutzkonform
Um Trackboxx gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG (ehemals TTDSG)) zu nutzen, müssen Seitenbetreiber diese gesetzlichen Pflichten berücksichtigen:
Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung abschließen
Erheben Unternehmen personenbezogene Daten von Nutzern, wie zum Beispiel die IP-Adresse, und geben sie diese an einen Dritten weiter, um die Daten weisungsgebunden verarbeiten zu lassen, müssen sie gemäß Art. 28 DSGVO mit dem Dritten einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AV-Vertrag) abschließen. Das bedeutet für die Praxis: Unternehmen müssen für den Einsatz von Trackboxx auf ihrer Seite einen AV-Vertrag abschließen.
- welche Userdaten Trackboxx speichert,
- wie lange Trackboxx die Nutzerdaten speichert,
- zu welchem Zweck Trackboxx die Daten verarbeitet und
- welche sonstigen Rechte und Pflichten beide Parteien haben.
Datenschutzerklärung anpassen
Unternehmen, die das Nutzerverhalten auf ihrer Website über Trackboxx aufzeichnen, müssen in ihrer Datenschutzerklärung über die Datenverarbeitung und Datenübertragung des Tools informieren.
- dass sie über Trackboxx personenbezogene Daten erheben,
- welche personenbezogenen Daten genau sie sammeln,
- warum sie diese Daten sammeln,
- was sie mit den Daten machen,
- wie lange sie diese Daten speichern,
- welche Rechtsgrundlage ihnen das erlaubt (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO),
- dass sie für die Datenweitergabe mit Trackboxx einen AV-Vertrag geschlossen haben und
- dass Nutzer der Datenerhebung jederzeit widersprechen können.
Eine rechtssichere Datenschutzerklärung können Sie jetzt schnell und kostenfrei mit unserem Datenschutz-Generator erstellen.
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