Was ist Microsoft Advertising?
Microsoft Advertising (ehemals Bing Ads) ist eine Online-Werbeplattform, auf der Werbetreibende Gebote für Anzeigen, Serviceangebote, Videos und Produktlisten abgeben. Microsoft spielt die Pay-per-Click-Werbung dann in seinem Microsoft Search Network aus. Dies umfasst unter anderem die Suchmaschinen Bing, DuckDuckGo und Yahoo! sowie weitere Webseiten und mobile Apps. Dabei zeigt Microsoft die Ads für Produkte und Dienstleistungen neben den organischen Suchergebnissen bzw. den Webseiteninhalten an. Was müssen Werbetreibende datenschutzrechtlich beachten, wenn sie Microsoft Advertising verwenden?
Ihre Nutzer müssen in Ihrer Datenschutzerklärung bei Verwendung dieses Dienstes informiert werden.
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Ist die Nutzung von Microsoft Advertising zulässig?
Verwenden Sie ein Tool oder Programm, das personenbezogene Daten verarbeitet, werden diese Daten an den Dienstanbieter des Tools übermittelt. Je nachdem, in welchem Land der Dienstanbieter sitzt (Sitz des Datenempfängers), kann diese Datenübermittlung problematisch sein.
Denn: Übertragen Sie personenbezogene Daten aus der EU in ein Drittland, ist dies nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Und zwar dann, wenn das Schutzniveau für die Datenübermittlung in ein Drittland mit dem der EU der Sache nach gleichwertig ist. Bietet das Drittland ein angemessenes Datenschutzniveau, verabschiedet die EU-Kommission einen Angemessenheitsbeschluss.
Der Diensteanbieter von Microsoft Advertising ist Microsoft. Dieses Unternehmen hat seinen Sitz in den USA. Es gibt einen Angemessenheitsbeschluss für die Datenübermittlung in die USA. Zusätzlich ist die Datenübertragung in die USA rechtlich aber erst dann zulässig, wenn der Datenempfänger außerdem nach dem Datenschutzabkommen EU-USA (Data Privacy Framework) zertifiziert ist.
Microsoft ist DPF-zertifiziert. Die Nutzung des Werbenetzwerks Microsoft Advertising ist daher zulässig.
[Stand: 05.01.2024]
Wichtig:
Nur weil die Datenübertragung mit Microsoft Advertising rechtlich zulässig ist, bedeutet dies nicht, dass das Werbenetzwerk automatisch datenschutzkonform ist. Damit Sie nicht gegen den deutschen Datenschutz verstoßen, müssen Sie zusätzliche Pflichten erfüllen.
Mehr zum Thema Datenübertragung in die USA finden Sie in unserem Artikel "Privacy Shield 2.0: Datentransfer in die USA".
Das ist bei Microsoft Advertising datenschutzrechtlich relevant
Werbetreibende sammeln über Microsoft Advertising verschiedene Nutzerdaten. Nur so sind sie in der Lage, Leads zu verfolgen und Kunden final zum Kaufabschluss zu bringen. In der Regel erheben sie dabei personenbezogene Daten wie Vor- und Nachnamen, E-Mail-Adressen, Adressen und Telefonnummern. Darüber hinaus nutzen Werbetreibende weitere Analyse-Tools wie beispielsweise Universal Event Tracking (UET), um das Surf-Verhalten von Nutzern auf ihrer Website aufzuzeichnen. Sie sind so in der Lage, Konversionsziele und Zielgruppen über Remarketing-Listen nachzuverfolgen.
Um personenbezogene Daten rechtlich zulässig zu erheben und an Microsoft weiterzugeben, müssen Werbetreibende Pflichten aus der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG (ehemals TTDSG)) beachten.
So nutzen Sie Microsoft Advertising datenschutzkonform
Um Microsoft Advertising gemäß den deutschen Datenschutzvorgaben zu verwenden, müssen Werbetreibende diese Datenschutzbestimmungen erfüllen:
Nutzer-Einwilligung einholen
Damit Unternehmen über Microsoft Advertising Informationen wie personenbezogene Daten erheben und an Microsoft weitergeben dürfen, benötigen sie die Einwilligung der User. Sie können diese zum Beispiel über ein Cookie Consent Tool einholen. Dies fragt die Erlaubnis in die Datenverarbeitung – in der Regel über einen datenschutzkonformen Cookie-Banner – ab.
Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung abschließen
Immer wenn Unternehmen personenbezogene Daten von Nutzern – wie beispielsweise Namen oder IP-Adressen – erheben und diese an einen Dritten zur weisungsgebundenen Verarbeitung weitergeben, müssen sie dafür mit dem Dritten einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AV-Vertrag) nach Art. 28 DSGVO abschließen. Das bedeutet für die Nutzung des Werbenetzwerks Microsoft Advertising: Unternehmen müssen mit Microsoft einen AV-Vertrag abschließen. Über diesen regeln sie, dass und wie sie die Nutzerdaten an Microsoft weitergeben.
- welche Nutzerdaten Microsoft speichert,
- wie lange Microsoft die Nutzerdaten speichert,
- zu welchem Zweck Microsoft die Daten verarbeitet und
- welche sonstigen Rechte und Pflichten beide Parteien haben.
Datenschutzerklärung anpassen
Unternehmen, die Anzeigen über Microsoft Advertising schalten, müssen in ihrer Datenschutzerklärung konkret auf die Verwendung des Werbenetzwerks hinweisen.
Dazu müssen sie in verständlichen Datenschutzhinweisen erklären,
- dass sie über Microsoft Advertising personenbezogene Daten erheben,
- welche personenbezogenen Daten genau sie sammeln,
- warum sie diese Daten sammeln,
- was sie mit den Daten machen,
- wie lange sie diese Daten speichern,
- welche Rechtsgrundlage ihnen das erlaubt (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO)
- dass sie für die Datenweitergabe mit Microsoft einen AV-Vertrag geschlossen haben und
- dass User der Datenerhebung jederzeit widersprechen können.
Standardvertragsklauseln abschließen
Microsoft bietet es Unternehmen an, über das Advertising-Netzwerk erhobene Daten ausschließlich auf Servern in Deutschland zu speichern. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass Teile oder alle Daten dennoch auch an Microsofts Standort in den USA landen.
Auch wenn eine Datenübertragung durch DPF-Zertifizierung zulässig ist, empfehlen wir Ihnen nach Möglichkeit den Abschluss von Standardvertragsklauseln sowie eine Datentransfer-Folgenabschätzung vorzunehmen.
Eine rechtssichere Datenschutzerklärung können Sie jetzt schnell und kostenfrei mit unserem Datenschutz-Generator erstellen.
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