Was macht Alfahosting?
Alfahosting ist ein Full-Service-Provider für Webhosting, Shop-Hosting, Reseller-Lösungen und Domains sowie für Dedicated- und Cloud-Server. Das Unternehmen sitzt in Halle an der Saale. Es hat rund 200.000 Kunden. Was müssen Seitenbetreiber datenschutzrechtlich beachten, wenn sie Dienste von Alfahosting in Anspruch nehmen?
Ihre Nutzer müssen in Ihrer Datenschutzerklärung bei Verwendung dieses Dienstes informiert werden.
Datenschutzerklärung kostenlos erstellenWarum ist Alfahosting datenschutzrechtlich relevant?
Je nachdem, welche Leistung Unternehmen bei Alfahosting buchen, erhebt der Anbieter andere Daten. Nutzen Unternehmen beispielsweise ein Hosting oder einen Cloud-Server, sammelt Alfahosting sensible Kundendaten. Das können zum Beispiel personenbezogene Daten wie
- Namen,
- Adressen,
- E-Mails und
- Telefonnummern
sein. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG (ehemals TTDSG)) schreiben Unternehmen dafür verschiedene Pflichten vor.
Alfahosting datenschutzkonform nutzen
Um Leistungen von Alfahosting datenschutzkonform zu nutzen, müssen Seitenbetreiber grundsätzlich auf diese Vorgaben achten:
Vertrag zur Auftragsverarbeitung schließen
Unternehmen geben bei der Nutzung von Hosting und Cloud-Servern Kundendaten an Alfahosting weiter, um diese verarbeiten zu lassen. Auf diese Weise kann ein Dritter auf sensible Daten zugreifen. Dafür müssen Unternehmen einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AV-Vertrag) mit Alfahosting schließen. Sie können den AV-Vertrag online im Kundencenter anfordern. Sie müssen den Vertrag innerhalb von 14 Tagen per Mail an Alfahosting zurückschicken. Dabei sollten Unternehmen prüfen, ob der Vertrag festhält,
- welche Daten sie an Alfahosting übergeben,
- wie lange Alfahosting die Daten speichert,
- warum Alfahosting die Daten speichert und
- welche Rechte und Pflichten die Verantwortlichen haben.
Datenschutzerklärung aktualisieren
Unternehmen müssen die Nutzung von Alfahosting in ihrer Datenschutzerklärung ansprechen. Dabei sollten sie erwähnen,
- dass sie Alfahosting als Dienstleister nutzen,
- warum Alfahosting dabei personenbezogene Daten erhält,
- welche Rechtsgrundlage das erlaubt,
- dass sie für die Datenweitergabe einen AV-Vertrag mit Alfahosting geschlossen haben und
- dass Nutzer ihre Einwilligung in die Datenweitergabe jederzeit widerrufen können.
Diese Pflichten ergeben sich aus Art. 13 DSGVO. Damit User besser verstehen, warum und wie Alfahosting ihre Daten verarbeitet, sollten Seitenbetreiber auf die Datenschutzbestimmungen und Nutzungsbedingungen von Alfahosting verweisen. User können sich dann selbst ein Bild machen, was mit ihren Daten bei dem Diensteanbieter passiert.
Rechtsprechung zu Alfahosting
Für den Diensteanbieter Alfahosting ist diese Rechtsprechung relevant:
Datenschutzbehörde Baden-Württemberg zum AV-Vertrag
Unternehmen droht eine Strafe von bis zu 10 Millionen Euro oder 2 Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes, wenn sie mit Dritten keinen AV-Vertrag schließen. Das gibt Art. 83 Abs. 4 lit. a DSGVO vor. Der Fußball-Bundesligaclub VfB Stuttgart musste daher im März 2021 ein Bußgeld von 300.000 Euro zahlen. Der Verein hatte zwischen 2016 und 2018 wiederholt mehrere zehntausend Mitgliederdaten an Dritte zur weisungsgebundenen Verarbeitung weitergegeben. Einen AV-Vertrag hatte der Verein dafür jedoch nicht abgeschlossen. Daraufhin sprach die Datenschutzbehörde Baden-Württemberg die Strafe aus.
Datenschutzbehörde Hamburg zum AV-Vertrag
Ein deutsches Versandunternehmen musste ein Bußgeld in Höhe von 5.000 Euro zahlen. Es hatte personenbezogene Daten zur weisungsgebundenen Verarbeitung an einen spanischen Postdienstleister weitergegeben – ohne mit diesem einen AV-Vertrag zu schließen. Das stufte die Datenschutzbehörde Hamburg als einen Verstoß gegen die DSGVO ein. Sie verhängte daher die Strafe.