Was sind Google Signale?
Google Signale sind Sitzungsdaten von Webseiten und Apps, die die Suchmaschine mit Usern verknüpft, die in ihrem Google-Konto angemeldet sind und personalisierte Werbung erlaubt haben. Seitenbetreiber können mit diesen Daten das Verhalten potenzieller Kunden über verschiedene Geräte hinweg verfolgen. Google Signale befindet sich innerhalb von Google Analytics. Was müssen Unternehmen datenschutzrechtlich beachten, wenn sie Google Signale verwenden?
Ihre Nutzer müssen in Ihrer Datenschutzerklärung bei Verwendung dieses Dienstes informiert werden.
Datenschutzerklärung kostenlos erstellenWarum ist Google Signale datenschutzrechtlich relevant?
Haben Nutzer personalisierter Werbung zugestimmt und sind sie in ihrem Google-Profil – zum Beispiel im Browser oder bei YouTube – eingeloggt, sammelt die Suchmaschine Daten zu ihrem Verhalten im Web. Auf diese Weise erhebt Google personenbezogene Daten. Seitenbetreiber erhalten jedoch nur anonymisierte Berichte von Google. Dennoch müssen sie dabei datenschutzrechtliche Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes (TDDDG (ehemals TTDSG)) beachten.
Google Signale datenschutzkonform nutzen
Um Google Signale datenschutzkonform zu verwenden, müssen Seitenbetreiber ihre Datenschutzerklärung anpassen. Dabei sollten sie transparent darauf hinweisen, dass sie Google Signale in Analytics aktiviert haben und dies nutzen.
Dieser einfache Hinweis in der Datenschutzerklärung reicht nur aus, wenn Seitenbetreiber alle rechtlich notwendigen Angaben zur Verwendung von Google Analytics bereits vorgenommen haben. So müssen sie Nutzer in ihrer Datenschutzerklärung darauf hinweisen, dass sie
- ihre Daten mit Google Analytics erheben, verarbeiten und speichern,
- dafür mit Google einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung geschlossen haben und
- dass User der Datenerhebung jederzeit widersprechen können.
Rechtsprechung zu Google Signale
Für Google Signale ist diese Rechtsprechung relevant:
Landgericht Hamburg zu Google Analytics
Im März 2016 entschied das Landgericht (LG) Hamburg in einem Beschluss: Seitenbetreiber dürfen Google Analytics – und damit auch die Ergänzung Google Signale – nur verwenden, wenn sie in ihrer Datenschutzerklärung transparent darüber informieren. Dabei müssen sie einfach verständlich erklären, wie sie mit Google Analytics Nutzerdaten erheben und speichern (312 O 127/16).
Im August 2016 bestätigte das LG seinen Beschluss mit einem Urteil: Klären Seitenbetreiber Nutzer nicht über die Datenerhebung mit Google Analytics auf, verstoßen sie gegen den deutschen Datenschutz (Az. 406 HKO 120/16).
Aktuelles zu Google Analytics
Derzeit liegen zwei aktuelle Entscheidungen zu Google Analytics vor, die auch für den Einsatz von Google Signale relevant sind:
Datenschutzbehörde Österreich zu Google Analytics
Google Analytics ist rechtswidrig. Seitenbetreiber können das Analytics-Tool in der EU nicht verwenden, ohne gegen die DSGVO zu verstoßen. Zu diesem Schluss kam die österreichische Datenschutzbehörde im Januar 2022. Sie erklärte: Mit Google Analytics verschicken Seitenbetreiber personenbezogene Daten in die USA. Dort herrscht jedoch kein Datenschutzniveau, das dem der DSGVO entspricht. Die Entscheidung der Datenschutzbehörde hat zwar keine direkten Auswirkungen auf den Einsatz von Google Analytics in Deutschland. Es ist jedoch wahrscheinlich, dass deutsche Datenschutzbehörden und Gerichte zum gleichen Ergebnis kommen werden.
Datenschutzbehörde Frankreich zu Google Analytics
Die französische Datenschutzbehörde CNIL stellte im Februar 2022 fest: Google Analytics versendet personenbezogene Daten in die USA. Dort herrscht jedoch kein angemessenes Datenschutzniveau. Seitenbetreiber, die Google Analytics nutzen, verstoßen daher gegen die DSGVO. Die Behörde erklärte: Zwar verwendet Google Standardvertragsklauseln, um den Datentransfer auf eine rechtliche Grundlage zu stellen. Diese reicht jedoch nicht aus. Denn: US-Behörden können auch trotz Standardvertragsklauseln jederzeit auf Nutzerdaten zugreifen. Wie die Entscheidung der österreichischen Datenschutzbehörde hat auch das Urteil der französischen Datenschutzbehörde keine direkten Auswirkungen auf den Einsatz von Google Analytics in Deutschland. Ähnliche Einschätzungen sind hierzulande aber zu erwarten.