Datenschutzerklärung für Complianz

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Complianz ist eine Datenschutz-Suite für WordPress. Unternehmen können mit dem Plugin zum Beispiel Cookies in Gruppen einteilen, den Cookie-Banner für ihre Webseite gestalten und Datenschutzerklärung und Impressum generieren. In der Praxis nutzen rund 200.000 Unternehmen Complianz, vor allem als Cookie-Consent-Tool. Complianz gehört zum gleichnamigen Anbieter aus den Niederlanden. Welchen datenschutzrechtlichen Vorgaben müssen Unternehmen beachten, wenn sie das WordPress-Plugin verwenden?

Der Punkt "Complianz" muss Bestandteil Ihrer Datenschutz­erklärung sein!

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Warum ist Complianz datenschutzrechtlich relevant?

Seitenbetreiber erheben über Complianz Daten zur Einwilligung der User in die Cookie-Nutzung. Dazu gehören unter anderem Daten wie 

  • Time Stamp,
  • ControllerID,
  • ProzessorID und
  • verwendeter Browser der User.

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG (ehemals TTDSG)) schützen diese Daten besonders. Seitenbetreiber müssen daher verschiedene datenschutzrechtliche Pflichten beachten, wenn sie Complianz für WordPress verwenden.

So können Seitenbetreiber Complianz datenschutzkonform verwenden

Unternehmen können das WordPress-Plugin Complianz datenschutzkonform verwenden, wenn sie auf diese Vorgaben achten:

Datenschutzerklärung aktualisieren

Erheben Unternehmen Nutzerdaten, müssen sie in ihrer Datenschutzerklärung darauf hinweisen. Dabei sollten sie aufführen,

  • warum sie über das Cookie-Consent-Tool Complianz Nutzerdaten erheben,
  • wie lange sie die Daten speichern und
  • welche Rechtsgrundlage das erlaubt (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO).

Unternehmen sollten Nutzern zudem erklären, dass sie das Setzen von Cookies über eine Einstellung im Browser verhindern können.

Kein Vertrag zur Auftragsverarbeitung notwendig

Ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AV-Vertrag) mit Complianz ist nicht notwendig. Denn: Seitenbetreiber nutzen die Anwendung lokal auf ihrem eigenen Server. Complianz erhält so keine Daten von Webseitenbesuchern. Damit ist Complianz kein Verarbeiter oder Dienstanbieter.

Rechtsprechung zu Complianz

Bisher liegt – soweit ersichtlich – keine Rechtsprechung zu Complianz vor.

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