Datenschutzerklärung zum Verarbeiten von Kunden- und Vertragsdaten

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Was müssen Sie zum Verarbeiten von Kunden- und Vertragsdaten wissen?

Eine Datenschutzerklärung zeigt, wie und warum Webseitenbetreiber, Unternehmen und Behörden personenbezogene Daten wie E-Mail-Adresse, Browsertyp und IP-Adresse sammeln, speichern und verarbeiten. Kunden- und Vertragsdaten beinhalten in der Regel sensible Informationen wie Namen, Adresse, Telefonnummer und Kontodaten. Dabei handelt es sich ebenfalls um personenbezogene Daten. Webseitenbetreiber sind daher verpflichtet, die Erhebung und Verarbeitung dieser in der Datenschutzerklärung anzusprechen.

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Vorgaben der Datenschutzerklärung für Kunden- und Vertragsdaten

Damit die Datenschutzerklärung den gesetzlichen Bestimmungen entspricht, müssen Webseitenbetreiber darin über den Umgang mit den Kunden- und Vertragsdaten aufklären. Dazu müssen sie aufführen,

  • welche Kunden- und Vertragsdaten sie sammeln,
  • warum sie diese Informationen sammeln,
  • was sie mit diesen Daten machen,
  • wie und warum sie diese Daten gegebenenfalls an Dritte weitergeben und
  • dass sie die Verantwortung übernehmen, die Daten der Kunden zu schützen.

Das heißt im Umkehrschluss: Unternehmen, Behörden und Webseitenbetreiber dürfen keine Kunden- und Vertragsdaten sammeln und verarbeiten, wenn sie dies nicht in der Datenschutzerklärung ansprechen.

Voraussetzungen für die Verwendung von Kunden- und Vertragsdaten

Damit Unternehmen und Webseitenbetreiber Kunden- und Vertragsdaten erheben dürfen, muss ihnen dies gesetzlich erlaubt sein. Nach dem Gesetz ist die Erhebung von Daten zulässig, wenn sie für die Begründung, Durchführung oder Beendigung eines rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnisses mit dem Betroffenen erforderlich ist. Das heißt für die Praxis: Schließen Unternehmen und Kunden einen Vertrag, dürfen Unternehmen die personenbezogenen Daten erheben, die für den Vertragsschluss und die Vertragserfüllung notwendig sind. Dabei handelt es sich in der Regel um Informationen wie Namen, Anschrift und Kontoverbindung.

Was passiert mit den Kundendaten nach Vertragserfüllung?

Ist der Vertrag zwischen beiden Parteien erfüllt, müssen Unternehmen sicherstellen, dass die Kundendaten vor weiteren Zugriffen geschützt sind. Das bedeutet in der Praxis meist, dass sie die Daten löschen müssen.

Wollen Unternehmen die Daten über ihren eigentlichen Zweck hinaus speichern, verwenden oder an Dritte weitergeben, benötigen sie eine eindeutige und freiwillige Einwilligung der Betroffenen. Diese sollte unzweifelhaft nachweisen, wie Unternehmen die Daten jetzt nutzen bzw. an wen und warum sie diese weitergeben. Auch das sollten Unternehmen in der Datenschutzerklärung festhalten.

Rechtsprechung zur Verarbeitung von Kunden- und Vertragsdaten

Zur Verarbeitung von Kunden- und Vertragsdaten liegt diese Rechtsprechung vor:

Landgericht Hamburg zur Verarbeitung von Patientendaten

Das Landgericht (LG) Hamburg hat am 02.03.2017 entschieden: Die Verarbeitung von Patientendaten ohne deren Zustimmung stellt einen Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) dar (Az. 327 O 148/16). Dieses Urteil bestätigte das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg am 25.10.2018 (Az. 3 U 66/17).

Landgericht Düsseldorf zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten

Das LG Düsseldorf entschied am 20.02.2017: Personenbezogene Daten dürfen nicht ohne Einwilligung an Dritte übergeben werden dürfen (Az. 5 O 400/16). Das gilt auch im privaten Bereich.

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