Datenschutzerklärung und die verantwortliche Stelle für Datenverarbeitung

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Was macht die verantwortliche Stelle für Datenverarbeitung?

Die verantwortliche Stelle für Datenverarbeitung gibt an, welche Person oder Personen darüber entscheiden, welche personenbezogenen Daten zu welchem Zweck verarbeitet werden. Dabei kann es sich um natürliche oder juristische Personen handeln.

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Darum ist die verantwortliche Stelle für Datenverarbeitung datenschutzrechtlich relevant

Erheben Webseitenbetreiber personenbezogene Daten von Usern, müssen sie die Informationspflicht erfüllen, User darüber aufzuklären, welche Daten sie warum sammeln und verarbeiten. Dabei müssen sie auch klären, wer die verantwortliche Stelle ist, die die Erhebung und Verarbeitung verantwortet. Das schreibt Artikel 13 bzw. Artikel 14 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vor.

So können Webseitenbetreiber die verantwortliche Stelle für Datenverarbeitung datenschutzkonform nennen

Webseitenbetreiber sollten im Rahmen ihrer Datenschutzerklärung auf die verantwortliche Stelle für Datenverarbeitung hinweisen. Dabei sollten sie diese Punkte nennen:

  • Name der Person oder des Unternehmens, die/das für die Datenverarbeitung verantwortlich ist
  • Anschrift des Verantwortlichen
  • Telefonnummer des Verantwortlichen
  • E-Mail des Verantwortlichen

Abschließend sollten Seitenbetreiber noch einmal genau erklären, wer die verantwortliche Stelle für die Verarbeitung der Daten generell sein kann. Dazu können sie eine ähnliche Formulierung wie diese verwenden:

„Verantwortliche Stelle ist die natürliche oder juristische Person, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (z.B. Namen, E-Mail-Adressen o. Ä.) entscheidet.“

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