Datenschutzerklärung für Twitter (jetzt X)

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Was macht Twitter?

Twitter (seit Juli 2023 "X") ist ein Microblogging-Dienst, über den Nutzer SMS-ähnliche Textnachrichten mit einer Länge von bis zu 280 Zeichen veröffentlichen können. Private User, Politiker und Unternehmen verwenden die Plattform, um ihre Gedanken und Meinungen online zu stellen. Twitter hat weltweit 336 Millionen monatlich aktive Nutzer.

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Darum ist Twitter datenschutzrechtlich bedenklich

User, die sich bei Twitter anmelden wollen, müssen einen Usernamen und eine E-Mail-Adresse oder Telefonnummer angeben. Diese personenbezogenen Daten schickt das Netzwerk automatisch an seinen Hauptsitz in den USA und/oder an den europäischen Nebensitz in Irland.

AUFGEPASST

Twitter heißt seit Juli 2023 X. Das Unternehmen X Corp. hat den Microblogging-Dienst im Rahmen einer Markenerneuerung umbenannt. Aufgrund des Bekanntheitsgrades bleiben wir in diesem Artikel allerdings bei der Bezeichnung "Twitter".

Nach der Registrierung zeichnet Twitter dann jede Aktivität, die User im Netzwerk vornehmen, auf. Das können Tweets, Kommentare, Likes und Interaktionen mit anderen Nutzern sein. Darüber hinaus sammelt Twitter Daten zum verwendeten Browser, Endgerät und zur IP-Adresse. Der Microblogging-Dienst speichert diese Informationen für mindestens 10 Tage. Twitter nutzt die gewonnenen Daten, um Usern maßgeschneiderte Feed-Vorschläge zu machen und personalisierte Werbung zu schalten.

Am 18. Juni 2017 hat der Dienst neue Datenschutzregeln eingeführt. Nutzer haben seitdem mehr Kontrolle über ihre Daten. Sie können nun selbst entscheiden, ob geschaltete Werbung auf sie zugeschnitten sein soll. Zudem können sie seitdem frei wählen, ob der Dienst ihren Standort auswerten und zu Werbezwecken verwenden darf. Datenschützer kritisieren jedoch, dass Nutzer der Erhebung ihrer Daten nicht widersprechen können.

Implementieren Unternehmen das Social Plugin von Twitter auf ihrer Webseite, sammelt dies automatisch Daten zu den Seitenbesuchern. Das bedeutet: Unternehmen geben personenbezogene Daten an Twitter weiter. Dafür müssen sie verschiedene Voraussetzungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes (TDDDG (ehemals TTDSG)) beachten.

So können Seitenbetreiber Twitter datenschutzkonform nutzen

Für Twitter müssen Unternehmen diese datenschutzrechtlichen Vorgaben beachten:

Link zu Datenschutzhinweis und Impressum auf Twitter-Seite einfügen

Das Twitter-Profil muss einen Link zum Datenschutz und Impressum der Social-Media-Präsenz aufweisen. Der Bundesgerichtshof (BGH) gab hierzu an, dass die Informationen mit höchstens zwei Klicks für den User erreichbar sein müssen. Was Unternehmen dabei sonst noch beachten müssen, zeigt unser Beitrag „Impressum und Datenschutz auf Social Media einfügen“.

Einwilligung für Datenerhebung einholen

Das Social Plugin von Twitter erhebt personenbezogene Daten von Webseitenbesuchern und sendet diese an das soziale Netzwerk. Dafür benötigen Unternehmen die Einwilligung der User. Sie können diese über einen entsprechend angepassten Cookie Banner einholen. Rechtssicher können sie diesen mit einem Cookie Consent Tool auf ihrer Webseite integrieren.

Datenschutzerklärung aktualisieren

Unternehmen müssen in ihrer Datenschutzerklärung aufführen,

  • wie sie Twitter auf ihrer Webseite nutzen,
  • welche Userdaten sie darüber erheben,
  • wie sie die Daten verarbeiten und
  • warum sie die Nutzerdaten sammeln und an Twitter weitergeben.

Standardvertragsklauseln prüfen

Unternehmen erheben über das Social Plugin von Twitter personenbezogene Daten und übermitteln diese in die USA – dort hat Twitter seinen Hauptsitz. Rechtlich sicher geht das derzeit nur mit den Standardvertragsklauseln der EU-Kommission. Sollten Unternehmen die Klauseln mit Twitter bereits abgeschlossen haben, müssen sie überprüfen, ob es sich dabei um die aktuellen Klauseln der EU-Kommission handelt. Ist das nicht der Fall, haben Unternehmen bis zum 27. Dezember 2022 Zeit, die neuen Standardvertragsklauseln abzuschließen.

Was Unternehmen beim Einsatz von Twitter noch berücksichtigen müssen, zeigt unser Ratgeber „Twitter und Recht: Was Sie beim Twittern beachten sollten“. Welche Guidelines sie grundsätzlich bei sozialen Netzwerken beachten sollten, erklären wir in unserem Leitfaden zur Social-Media-Nutzung.

Rechtsprechung zu Twitter

Für Twitter ist diese Rechtsprechung relevant:

Landgericht Düsseldorf zu Facebook

Das Landgericht (LG) Düsseldorf hat am 09.03.2016 entschieden, dass der auf Webseiten implementierte Facebook-Like-Button gegen den deutschen Datenschutz verstößt (Az. 12 O 151/15). Diese Entscheidung lässt sich auf alle weiteren Social Plugins, die ungefragt Userdaten erheben und weiterleiten, übertragen. Damit ist das Urteil des LG Düsseldorf auch für Twitter relevant.

Oberlandesgericht Düsseldorf / Europäischer Gerichtshof zu Facebook

Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) die Frage vorgelegt, ob der Like-Button von Facebook datenschutzkonform ist (Beschluss vom 19.01.2017, Az. I-20 U 40/16). Der EuGH kam am 29.07.2019 zu dem Ergebnis: Seitenbetreiber benötigen die Erlaubnis der User, um ihre Daten über den Like-Button an Facebook zu senden. Denn: Zusammen mit Facebook sind sie für die Datenübermittlung verantwortlich (C-40/17). Das Urteil gilt damit auch für Pinterest.

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