Was macht Teamviewer?
TeamViewer ist eine Fernwartungssoftware, mit der User Screens teilen, Audio- und Videokonferenzen abhalten und Dateien austauschen können. Was müssen Unternehmen datenschutzrechtlich beachten, wenn sie die Software verwenden?
Ihre Nutzer müssen in Ihrer Datenschutzerklärung bei Verwendung dieses Dienstes informiert werden.
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Ist die Nutzung von TeamViewer zulässig?
Verwenden Sie ein Tool oder Programm, das personenbezogene Daten verarbeitet, werden diese Daten an den Dienstanbieter des Tools übermittelt. Je nachdem, in welchem Land der Dienstanbieter sitzt (Sitz des Datenempfängers), kann diese Datenübermittlung problematisch sein.
Denn: Übertragen Sie personenbezogene Daten aus der EU in ein Drittland, ist dies nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Und zwar dann, wenn das Schutzniveau für die Datenübermittlung in ein Drittland mit dem der EU der Sache nach gleichwertig ist. Bietet das Drittland ein angemessenes Datenschutzniveau, verabschiedet die EU-Kommission einen Angemessenheitsbeschluss.
Der Diensteanbieter von TeamViewer ist die TeamViewer Germany GmbH mit Sitz in Deutschland. Dieses Unternehmen hat seinen Sitz im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), zu dem die 27 EU-Mitgliedstaaten, Norwegen, Island und Liechtenstein gehören. Es werden also keine Daten in ein datenschutzrechtlich unsicheres Drittland übermittelt. Die Datenübertragung innerhalb des EWR ist rechtlich ohne zusätzliche Maßnahmen möglich, da das Schutzniveau für die Datenübermittlung in diesen Ländern einheitlich geregelt ist.
Die Datenübermittlung mit dem Tool TeamViewer ist zulässig.
Wichtig:
Nur weil die Datenübertragung mit diesem Tool rechtlich zulässig ist, bedeutet dies nicht, dass das Programm automatisch datenschutzkonform ist. Damit Sie nicht gegen den deutschen Datenschutz verstoßen, müssen Sie zusätzliche Pflichten erfüllen. Welche das sind, lesen Sie hier.
Warum ist TeamViewer datenschutzrechtlich relevant?
Unternehmen, die bei TeamViewer einen Account anlegen, beispielsweise für eine kostenpflichtige Lizenz, müssen unter anderem Daten angeben wie
- Name,
- Adresse,
- E-Mail-Adresse,
- Name des Unternehmens,
- Telefonnummer,
- Land,
- gewählte Bezahlmethode und
- Steuer-ID.
Die Plattform führt die erhobenen Daten zusammen und erstellt über Profiling-Maßnahmen ein umfangreiches User-Profil. Dies soll dabei helfen, Kunden möglichst passende Produkte anbieten zu können. TeamViewer selbst gibt an, sich dabei so weit wie möglich auf pseudonymisierte Daten zu stützen.
Daneben erhebt Teamviewer Daten, die während Audio- und Videokonferenzen anfallen. So speichert der Anbieter beispielsweise Daten wie
- Usernamen,
- E-Mail-Adressen und
- IP-Adressen.
Dabei handelt es sich zum Teil um personenbezogene Daten. Diese sind durch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG (ehemals TTDSG)) besonders geschützt. Unternehmen müssen daher verschiedene datenschutzrechtliche Vorschriften beachten.
So verwenden Sie TeamViewer datenschutzkonform
Um TeamViewer datenschutzkonform einzusetzen, müssen Unternehmen diesen Pflichten nachkommen:
Vertrag zur Auftragsverarbeitung abschließen
Ob Unternehmen einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AV-Vertrag) mit Teamviewer abschließen müssen, ist von der Verwendung des Tools abhängig. In der Regel erheben sie über die Software jedoch zahlreiche personenbezogene Daten und geben sie an TeamViewer weiter. Unternehmen sollten daher sichergehen und einen AV-Vertrag mit dem dahinterstehenden Anbieter abschließen. Unternehmen, die eine individuelle Datenverarbeitungsvereinbarung benötigen, erhalten eine geeignete unterschriebene Vorlage.
- welche Userdaten TeamViewer sammelt und speichert,
- wie lange es diese Daten speichert,
- warum es diese Daten speichert und
- welche Rechte und Pflichten die Verantwortlichen haben.
Datenschutzerklärung anpassen
Unternehmen müssen in ihrer Datenschutzerklärung angeben, dass sie mit TeamViewer einen AV-Vertrag geschlossen haben.
- warum und welche Userdaten sie speichern,
- wie lange sie diese Daten speichern,
- welche Rechtsgrundlage das erlaubt (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO),
- warum sie die Daten an Teamviewer weitergeben,
- dass Nutzer der Datenerhebung und -speicherung jederzeit widersprechen können.
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