Datenschutzerklärung und das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

(4 Bewertungen, 5.00 von 5)

Was macht das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung?

Das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung ist in Artikel 18 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geregelt. Es gibt Betroffenen das Recht, ihre Daten statt löschen nur eingeschränkt verarbeiten zu lassen. Das heißt: Die Verantwortlichen dürfen dann personenbezogene Daten wie Namen, Anschrift und E-Mail nur noch bedingt verarbeiten.

Der Punkt "Recht auf Einschränkung der Verarbeitung" muss Bestandteil Ihrer Datenschutz­erklärung sein!

Ihre Nutzer müssen in Ihrer Datenschutz­erklärung bei Verwendung dieses Dienstes informiert werden.

Datenschutz­erklärung kostenlos erstellen

Mit dem eRecht24 Datenschutz-Generator erstellen Sie im Handumdrehen eine DSGVO-konforme Datenschutz­erklärung.

 

Wann ist eine Einschränkung der Verarbeitung sinnvoll?

Eine Einschränkung der Datenverarbeitung ist vor allem sinnvoll und praktikabel, wenn die Löschung von Daten nicht möglich ist oder die Betroffenen ein Interesse an einer milderen Lösung haben.

Einschränkung als Alternative zur Löschung von Daten

Artikel 18 DSGVO ist ausschließlich ein Recht der Betroffenen. Entscheiden sie sich dafür, ihre Daten nicht löschen, sondern nur noch eingeschränkt verarbeiten zu lassen, müssen die Verantwortlichen diesem Wunsch nachkommen. Betroffene sollten dabei abwägen, ob sie ihre personenbezogenen Daten alle unwiderruflich löschen lassen wollen. Artikel 18 soll Verbrauchern daher eine weniger radikale Alternative zur Löschung bieten.

Voraussetzungen für die Einschränkung der Datenverarbeitung

Damit Betroffene die Verarbeitung ihrer Daten einschränken können,  

  • müssen sie bestreiten, dass ihre personenbezogenen Daten richtig sind,
  • muss die Verarbeitung unrechtmäßig sein und Betroffene statt einer Löschung eine Einschränkung fordern,
  • der Verantwortliche die personenbezogenen Daten nicht mehr für eine Verarbeitung, aber für die Ausübung von Rechtsansprüchen benötigt oder
  • Betroffene einer Verarbeitung ihrer Daten widersprochen haben, solange noch nicht sicher ist, ob der Verantwortliche berechtigte Gründe hat, die das Interesse der Betroffenen überwiegen.

So können Betroffene die Datenverarbeitung einschränken

Liegt eine der genannten Voraussetzungen vor, müssen Betroffene zunächst fordern, dass der Verantwortliche ihre Daten löscht. Dass muss nicht ausdrücklich per Schreiben erfolgen, sondern kann sich auch aus einer Handlung erschließen.

Wollen Betroffene ein milderes Mittel wählen, können sie ihre Daten eingeschränkt verarbeiten lassen, wenn der Zweck, für den die Daten erhoben wurden, schon erfüllt ist. Das ist zum Beispiel sinnvoll, wenn Betroffene damit rechnen, dass sie die Daten bei den Verantwortlichen doch noch einmal benötigen könnten.

Wann können Verbraucher ihre Daten nicht löschen lassen?

Haben Betroffene der Verarbeitung ihrer Daten widersprochen, um keine Direktwerbung mehr zu erhalten, können sie ihre Daten nicht löschen lassen. Denn: Die Verantwortlichen benötigen die Daten weiterhin, um zum Beispiel sicherzustellen, dass sie nicht erneut Werbung an diese Daten verschicken. Das können sie beispielsweise vornehmen, indem sie die E-Mail-Adresse des Betroffenen auf eine Blacklist setzen. Betroffene können dann eine Einschränkung der Verarbeitung ihrer Daten verlangen.

Rechtsprechung zu Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Das Verwaltungsgericht Stade hat am 09.10.2018 in einem Beschluss bestimmt: Betroffene können eine Einschränkung der Verarbeitung ihrer Daten nur verlangen, wenn sie die bestehenden Daten hinreichend bestreiten und Nachweise für die korrekten Daten liefern (1 B 1918/18).

Ich möchte mit eRecht24 chatten!
Datenschutzhinweis: Ihre Daten und Ihre Chateingaben werden in unserem Chat-Tool Brevo verarbeitet, sobald Sie zustimmen, den Chat mit uns zu beginnen. Sie können Ihre Zustimmung jederzeit zurücknehmen. Details hierzu entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.
eRecht24 - Unsere praktischen Tools und hilfreichen Tutorials

mitgliederbereich teaser

Exklusiv für unsere Mitglieder

Alles was Webseitenbetreiber, Agenturen und Selbständige wirklich brauchen: Tools, Wissen, Musterverträge, Erstberatung und Live-Webinare.

Mehr Informationen

dsgvo teaser

Jetzt eRecht24 Premium Affiliate werden

Als eRecht24 Premium Affiliate Partner empfehlen Sie eine Lösung, mit der bereits mehr als 370.000 Webseiten erfolgreich rechtlich abgesichert wurden und erhalten dafür eine 25% Lifetime Provision!

Jetzt Affiliate werden

webinar teaser

Online Schulung mit RA Siebert

Die 7 häufigsten Abmahnfallen auf Webseiten und wie Sie diese einfach und ohne teuren Anwalt vermeiden. So haben Abmahner keine Chance!

Mehr Details
Datenschutzerklärung kostenlos erstellen
Erstellen Sie kostenlos eine Datenschutzerklärung für Ihre Website
  • Rechtssichere Datenschutzerklärung - in nur 3 Minuten
  • Kostenlos und anonym
Datenschutzerklärung erstellen
(6510 Bewertungen, 4.38 von 5)