Was macht MyFonts?
MyFonts stellt lizensierte Schriftarten zur Verfügung, die Unternehmen auf ihrer Webseite einbinden können. MyFonts verfügt über mehr als 100.000 Einzelfonts. Damit ist der Anbieter einer der größten Schriften-Webshops der Welt. Er führt unter anderem Schriften namhafter Schrifthersteller sowie von unabhängigen Schriftgestaltern. Was müssen Unternehmen datenschutzrechtlich beachten, wenn sie MyFonts für ihre Webseite verwenden?
Ihre Nutzer müssen in Ihrer Datenschutzerklärung bei Verwendung dieses Dienstes informiert werden.
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Warum ist MyFonts datenschutzrechtlich relevant?
MyFonts verpflichtet seine Kunden dazu, ein Page-View-Tracking durchzuführen. Unternehmen müssen dazu die Aufrufe ihrer Webseite zählen und diese an den MyFonts-Server in den USA weiterleiten. Dabei erfährt MyFonts unter anderem die IP-Adresse und technische Daten des Endgeräts der Webseitenbesucher.
Dabei handelt es sich zum Teil um personenbezogene Daten. Um diese erheben, speichern und weitergeben zu dürfen, müssen Seitenbetreiber verschiedene Pflichten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes (TDDDG (ehemals TTDSG)) beachten.
MyFonts datenschutzkonform verwenden
Je nachdem, wie Unternehmen MyFonts hosten, müssen sie unterschiedliche datenschutzrechtliche Bestimmungen beachten:
1) MyFonts lokal einbinden
Um über MyFonts keine Nutzerdaten in den USA zu versenden, müssen Seitenbetreiber die Schriftarten lokal auf einem eigenen Server einbinden. Sie erhalten vom Anbieter dabei ein vorgefertigtes Paket mit Webfonts in verschiedenen Formaten. Seitenbetreiber können diese zudem ihren eigenen Bedürfnissen nach anpassen. Dafür können sie beispielsweise den Webfonts Kit Builder nutzen.
Darüber hinaus müssen Unternehmen in ihrer Datenschutzerklärung aufführen, dass sie MyFonts auf ihrer Seite verwenden. Sie müssen festhalten,
- warum sie über MyFonts personenbezogene Daten erheben,
- wie lange sie diese speichern,
- welche Rechtsgrundlage das erlaubt (Art. 6 Abs. 1 DSGVO) und
- dass Nutzer der Datenerhebung jederzeit widersprechen können.
2) MyFonts über externen Dienstleister einbinden
Können Unternehmen MyFonts nicht selbst hosten, müssen sie die Schriftarten jedes Mal über eine Programmierschnittstelle anderer Dienstleister abrufen. Sie müssen dann nicht nur in ihrer Datenschutzerklärung auf die Verwendung der Schriftarten hinweisen, sondern auch sicherstellen, dass die entsprechenden Lizenzen von MyFonts vorliegen.
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