Datenschutzerklärung für Microsoft Clarity

(39 Bewertungen, 3.33 von 5)

Was ist Microsoft Clarity?

Microsoft Clarity ist ein Tool, mit dem Unternehmen die Usability ihrer Webseite überprüfen können. Dazu zeichnet Microsoft Clarity ausgewählte Sitzungen von Nutzern auf. Unternehmen können die Sitzungen dann auswerten. Das Tool liefert dafür Messwerte, die auf eventuelle Probleme bei der Usability hinweisen. Worauf müssen Unternehmen datenschutzrechtlich achten, wenn sie die Software verwenden?

Der Punkt "Microsoft Clarity" muss Bestandteil Ihrer Datenschutz­erklärung sein!

Ihre Nutzer müssen in Ihrer Datenschutz­erklärung bei Verwendung dieses Dienstes informiert werden.

Datenschutz­erklärung kostenlos erstellen

Mit dem eRecht24 Datenschutz-Generator erstellen Sie im Handumdrehen eine DSGVO-konforme Datenschutz­erklärung.

 

Ist die Nutzung von Microsoft Clarity zulässig?

Verwenden Sie ein Tool oder Programm, das personenbezogene Daten verarbeitet, werden diese Daten an den Dienstanbieter des Tools übermittelt. Je nachdem, in welchem Land der Dienstanbieter sitzt (Sitz des Datenempfängers), kann diese Datenübermittlung problematisch sein.

Denn: Übertragen Sie personenbezogene Daten aus der EU in ein Drittland, ist dies nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Und zwar dann, wenn das Schutzniveau für die Datenübermittlung in ein Drittland mit dem der EU der Sache nach gleichwertig ist. Bietet das Drittland ein angemessenes Datenschutzniveau, verabschiedet die EU-Kommission einen Angemessenheitsbeschluss. 

Der Diensteanbieter von Microsoft Clarity ist die Microsoft Ireland Operations Limited. Es können jedoch auch personenbezogene Daten an das Mutterunternehmen Microsoft übertragen werden. Dieses Unternehmen hat seinen Sitz in den USA. Es gibt einen Angemessenheitsbeschluss für die Datenübermittlung in die USA. Zusätzlich ist die Datenübertragung in die USA rechtlich aber erst dann zulässig, wenn der Datenempfänger außerdem nach dem Datenschutzabkommen EU-USA (Data Privacy Framework) zertifiziert ist.

Microsoft ist DPF-zertifiziert. Die Nutzung des Tools Microsoft Clarity ist zulässig.

[Stand: 02.02.2024]

Wichtig:

Nur weil die Datenübertragung mit diesem Tool rechtlich zulässig ist, bedeutet dies nicht, dass das Programm automatisch datenschutzkonform ist. Damit Sie nicht gegen den deutschen Datenschutz verstoßen, müssen Sie zusätzliche Pflichten erfüllen. Welche das sind, lesen Sie hier.

Mehr zum Thema Datenübertragung in die USA finden Sie in unserem Artikel "Privacy Shield 2.0: Datentransfer in die USA".

Warum ist Microsoft Clarity datenschutzrechtlich relevant?

Microsoft Clarity sammelt Nutzerdaten wie beispielsweise

  • Zugriffszeiten,
  • IP-Adressen und
  • Cursor- und Scroll-Bewegungen.

Dabei handelt es sich zum Teil um personenbezogene Daten. Unternehmen müssen daher Verpflichtungen aus der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG (ehemals TTDSG)) beachten.

So nutzen Sie Microsoft Clarity DSGVO-konform

Um Microsoft Clarity datenschutzkonform einzusetzen, müssen Unternehmen diese Vorgaben beachten:

Eingabefelder in Microsoft Clarity maskieren

Microsoft Clarity gibt selbst an, sensible Daten zu maskieren, bevor es diese an Microsoft weiterleitet. Das erkennen Unternehmen daran, dass in den Screen-Recordings Texte auf der Webseite samt der Eingaben in Formularen durch ein „X“ ersetzt sind. Um sicherzugehen, dass das Tool tatsächlich alle Daten anonymisiert, sollten Unternehmen zusätzlich HTML-Elemente auf der Webseite, die Daten von Nutzern erfassen, per Attribut maskieren. Dazu müssen sie lediglich das Attribut data-clarity-mask="true" in einen beliebigen Tag einfügen.

Cookie-Einwilligung einholen

Um User wiederzuerkennen, setzt Microsoft Clarity einen Cookie in ihren Browser. Dieser bleibt ein Jahr lang gespeichert. Unternehmen benötigen dafür die Einwilligung der User. Sie können diese per Cookie Banner abfragen. Rechtssicher umsetzen können sie den Banner mit einem Cookie Consent Tool. Dies gestaltet den Banner so, dass Unternehmen datenschutzkonform die Erlaubnis der User einholen.

Vertrag zur Auftragsverarbeitung abschließen

Nutzen Unternehmen Microsoft Clarity, geben sie automatisch Nutzerdaten an Microsoft weiter. Zwar anonymisiert die Software einen Teil der Daten. Microsoft erhält aber nach wie vor Daten zum Userverhalten. Damit ist der Anbieter ein Auftragsverarbeiter. Unternehmen müssen mit diesem daher einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AV-Vertrag) abschließen.

Checkliste
Dieser sollte festhalten,
  • welche Nutzerdaten Microsoft Clarity erhält und speichert,
  • wie lange es die Daten speichert,
  • warum Microsoft Clarity die Daten speichert und
  • welche Rechte und Pflichten die Verantwortlichen haben.

Datenschutzerklärung anpassen

Unternehmen müssen in ihrer Datenschutzerklärung auf die Verwendung von Microsoft Clarity hinweisen. Dabei sollten sie in einer einfach verständlichen Sprache erklären,

  • warum sie über Microsoft Clarity Daten sammeln,
  • welche Daten sie sammeln,
  • wie lange sie die Daten speichern,
  • welche Rechtsgrundlage ihnen das erlaubt (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO),
  • dass sie mit Microsoft Clarity für die Datenweitergabe einen AV-Vertrag abgeschlossen haben und
  • dass User der Datenverarbeitung jederzeit widersprechen können.

Damit sich Nutzer zu der Datenerhebung durch Microsoft Clarity weiter informieren können, sollten Unternehmen auf die Datenschutzbestimmungen und Nutzungsbedingungen der Software verweisen.

Standardvertragsklauseln prüfen

Auch wenn eine Datenübertragung an das Mutterunternehmen durch DPF-Zertifizierung zulässig ist, empfehlen wir Ihnen nach Möglichkeit den Abschluss von Standardvertragsklauseln sowie eine Datentransfer-Folgenabschätzung vorzunehmen.

Eine rechtssichere Datenschutzerklärung können Sie jetzt schnell und kostenfrei mit unserem Datenschutz-Generator erstellen.

Jetzt Datenschutzerklärung erstellen

Erstellen Sie jetzt eine rechtssichere Datenschutzerklärung mit dem eRecht24 Datenschutz Generator

  • Einfache Integration in Ihre Website
  • Anwaltlich geprüfter Generator
  • Für Sie kostenfrei in wenigen Schritten
Jetzt Datenschutzerklärung erstellen
Ich möchte mit eRecht24 chatten!
Datenschutzhinweis: Ihre Daten und Ihre Chateingaben werden in unserem Chat-Tool Brevo verarbeitet, sobald Sie zustimmen, den Chat mit uns zu beginnen. Sie können Ihre Zustimmung jederzeit zurücknehmen. Details hierzu entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.
eRecht24 - Unsere praktischen Tools und hilfreichen Tutorials

mitgliederbereich teaser

Exklusiv für unsere Mitglieder

Alles was Webseitenbetreiber, Agenturen und Selbständige wirklich brauchen: Tools, Wissen, Musterverträge, Erstberatung und Live-Webinare.

Mehr Informationen

dsgvo teaser

Jetzt eRecht24 Premium Affiliate werden

Als eRecht24 Premium Affiliate Partner empfehlen Sie eine Lösung, mit der bereits mehr als 370.000 Webseiten erfolgreich rechtlich abgesichert wurden und erhalten dafür eine 25% Lifetime Provision!

Jetzt Affiliate werden

webinar teaser

Online Schulung mit RA Siebert

Die 7 häufigsten Abmahnfallen auf Webseiten und wie Sie diese einfach und ohne teuren Anwalt vermeiden. So haben Abmahner keine Chance!

Mehr Details
Datenschutzerklärung kostenlos erstellen
Erstellen Sie kostenlos eine Datenschutzerklärung für Ihre Website
  • Rechtssichere Datenschutzerklärung - in nur 3 Minuten
  • Kostenlos und anonym
Datenschutzerklärung erstellen
(6510 Bewertungen, 4.38 von 5)