Was ist Google Maps?
Google Maps ist ein Online-Kartendienst, über den Nutzer Straßenkarten sowie Luft- und Satellitenbilder aufrufen können. Gleichzeitig können sie darüber Routen planen und durch die Freigabe ihres Standortes ihre eigene Position ermitteln und Dritten anzeigen. Webseitenbetreiber nutzen Google Maps, um Usern Unternehmensinformationen wie Sitz, Telefonnummer, E-Mail und Bewertungen anzuzeigen.
Ihre Nutzer müssen in Ihrer Datenschutzerklärung bei Verwendung dieses Dienstes informiert werden.
Datenschutzerklärung kostenlos erstellenDas ist bei Google Maps datenschutzrechtlich relevant
Google erfasst jede Aktivität, die User über Maps vornehmen. Das können bestimmte Orte, berechnete Routen, Geschäfte und Institutionen sein, die sich Nutzer über Maps anschauen. Diese Daten erhebt, speichert und verarbeitet Google. Das nimmt Google auch vor, wenn User nicht direkt auf Google Maps unterwegs sind, sondern auf einer Webseite, die Google Maps über eine API eingebunden hat. Auch hier sammelt und verwendet Google alle Daten der Funktionen von Google Maps, auf die User zurückgreifen. Um die Daten zu erheben, setzt Google einen Cookie in den Browser von Seitenbetreibern.
Welche Daten genau Google erhebt, ist nicht eindeutig bestimmbar. Die Datenschutzbestimmungen von Google geben nur einen kleinen Einblick in den Umgang mit Userdaten. Sie zeigen nicht konkret, welche Daten Google über Maps erhebt und verarbeitet.
Sicher ist jedoch: Webseitenbetreiber, die Google Maps auf ihrer Seite eingebunden haben, geben Daten an Google in den USA weiter. Darunter sind auch personenbezogene Daten. Dafür müssen Seitenbetreiber datenschutzrechtliche Pflichten aus der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG (ehemals TTDSG)) beachten.
Ist die Nutzung von Google Maps zulässig?
Verwenden Sie ein Tool oder Programm, das personenbezogene Daten verarbeitet, werden diese Daten an den Dienstanbieter des Tools übermittelt. Je nachdem, in welchem Land der Dienstanbieter sitzt (Sitz des Datenempfängers), kann diese Datenübermittlung problematisch sein.
Denn: Übertragen Sie personenbezogene Daten aus der EU in ein Drittland, ist dies nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Und zwar dann, wenn das Schutzniveau für die Datenübermittlung in ein Drittland mit dem der EU der Sache nach gleichwertig ist. Bietet das Drittland ein angemessenes Datenschutzniveau, verabschiedet die EU-Kommission einen Angemessenheitsbeschluss.
Der Diensteanbieter von Google Maps ist Google Ireland Limited. Es können auch personenbezogene Daten an das Mutterunternehmen Google LLC übermittelt werden. Dieses Unternehmen hat seinen Sitz in den USA. Es gibt einen Angemessenheitsbeschluss für die Datenübermittlung in die USA. Zusätzlich ist die Datenübertragung in die USA rechtlich aber erst dann zulässig, wenn der Datenempfänger außerdem nach dem Datenschutzabkommen EU-USA (Data Privacy Framework) zertifiziert ist.
Google LLC ist DPF-zertifiziert. Die Nutzung des Tools Google Maps ist zulässig.
[Stand: 05.01.2024]
Wichtig: Nur weil die Datenübertragung mit diesem Tool rechtlich zulässig ist, bedeutet dies nicht, dass das Programm automatisch datenschutzkonform ist. Damit Sie nicht gegen den deutschen Datenschutz verstoßen, müssen Sie zusätzliche Pflichten erfüllen.
Mehr zum Thema Datenübertragung in die USA finden Sie in unserem Artikel "Privacy Shield 2.0: Datentransfer in die USA".
So nutzen Sie Google Maps datenschutzkonform
Um Google Maps rechtssicher zu verwenden, müssen Seitenbetreiber diese Pflichten beachten:
Nutzer-Einwilligung einholen
Um über Google Maps personenbezogene Daten erheben und an Google versenden zu dürfen, benötigen Seitenbetreiber die Zustimmung der User. Diese müssen ausdrücklich einwilligen. Rechtssicher einholen können Unternehmen die Einwilligung über ein Cookie Consent Tool. Dies fragt Nutzer nach ihrer Zustimmung in die Datenerhebung und Datenweitergabe und passt dann ihre Präferenzen beim Datenstrom entsprechend an.
Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung abschließen
Unternehmen erheben über Google Maps personenbezogene Daten. Das heißt: Sie erfassen Userdaten und geben sie an Google zur Verarbeitung weiter. Dafür müssen sie mit der Suchmaschine einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AV-Vertrag) schließen. Diese Pflicht ergibt sich aus Art. 28 DSGVO. Sie können den Vertrag in der Google Cloud abschließen. Seitenbetreiber sollten dabei prüfen, ob der Vertrag aufführt,
- welche Userdaten Google über Maps speichert,
- wie lange Google die Nutzerdaten speichert,
- zu welchem Zweck Google die Daten verarbeitet und
- welche sonstigen Rechte und Pflichten beide Parteien haben.
Datenschutzerklärung aktualisieren
Unternehmen müssen in ihrer Datenschutzerklärung über die Verwendung von Google Maps auf ihrer Seite informieren. Dabei sollten sie angeben,
- welche Daten sie über Google Maps erheben,
- warum sie diese Daten erheben,
- warum sie die Daten an Google weitergeben,
- welche Rechtsgrundlage ihnen die Datenweitergabe erlaubt (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) und
- dass User der Datenerhebung und Datenweitergabe jederzeit widersprechen können.
Standardvertragsklauseln abschließen
Auch wenn eine Datenübertragung an den Mutterkonzern durch DPF-Zertifizierung zulässig ist, empfehlen wir Ihnen nach Möglichkeit den Abschluss von Standardvertragsklauseln sowie eine Datentransfer-Folgenabschätzung vorzunehmen.
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