Datenschutzerklärung für Google DoubleClick

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Was ist Google DoubleClick?

Google DoubleClick ist ein Tool für Vermarkter, Werbetreibende und Werbenetzwerke, um personalisierte Werbung an User auszuspielen. DoubleClick ermöglicht es dabei, Anzeigen und Kampagnen zu planen, durchzuführen, zu verwalten und auszuwerten. Dies geschieht auf der Basis von Daten, die Google über Tracking gewinnt. Google DoubleClick ermöglicht es Unternehmen so, ihre Webseite zu monetarisieren. Worauf müssen Werbetreibende bei Google DoubleClick datenschutzrechtlich achten?

Achtung: Der Dienst Google DoubleClick wurde am 28. Juni 2018 offiziell durch die Google Marketing Platform ersetzt. Der Dienst wurde daher aus dem Datenschutz-Generator entfernt.

Der Punkt "Google DoubleClick" muss Bestandteil Ihrer Datenschutz­erklärung sein!

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Darum ist Google DoubleClick datenschutzrechtlich problematisch

Google DoubleClick setzt ein spezielles Cookie-Script ein. Dies zeichnet unter anderem

  • die Zahl von Seitenaufrufen,
  • das Surfverhalten der Nutzer auf der Seite,
  • die IP-Adresse der User,
  • zuvor besuchte Seiten und
  • für die Suche verwendete Keywords

auf. Dabei ist nicht klar, welche dieser Daten bei Google landen. Die Datenschutzbestimmungen von Google gewähren nur einen kleinen Einblick in die Datenübermittlung. Sie verraten nicht eindeutig, welche Informationen der User an Google gehen.

Klar ist: Google ordnet die gesammelten Informationen Usern zu. Wenn diese über einen Account bei Google verfügen, verknüpft die Suchmaschine die gewonnenen Daten mit den im Google-Konto verfügbaren Informationen.

Für Webseitenbetreiber heißt das: Verwenden sie Google DoubleClick, erheben sie von Nutzern personenbezogene Daten, ohne dafür ihre Zustimmung zu haben.

Und: Sie leiten diese Daten an Google in die USA weiter. Unternehmen müssen daher verschiedene datenschutzrechtliche Maßnahmen ergreifen.

Wie können Webseitenbetreiber Google DoubleClick datenschutzkonform verwenden?

Um Google DoubleClick rechtskonform zu verwenden, müssen Unternehmen auf diese datenschutzrechtlichen Pflichten achten:

User-Einwilligung einholen

DoubleClick erhebt bereits Nutzerdaten, sobald User eine Webseite betreten. Unternehmen müssen daher vorher die Einwilligung der User in die Datenerhebung einholen. Das können sie über einen Cookie-Hinweis vornehmen. Dabei darf die Einverständniserklärung nicht vorangekreuzt sein. Nutzer müssen aktiv ein Häkchen setzen können, um ihre Einwilligung in die Datenerhebung auszusprechen. Rechtssicher umsetzen können Unternehmen einen Cookie-Hinweis mit einem entsprechenden Cookie Consent Tool.

Vertrag zur Auftragsverarbeitung abschließen

Unternehmen erheben über Google DoubleClick personenbezogene Daten und geben diese an die Suchmaschine weiter. Diese verarbeitet die Daten weisungsgebunden, damit Werbetreibende zielgerichtet Anzeigen ausspielen können. Dafür müssen sie mit Google einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AV-Vertrag) abschließen. Das gibt Art. 28 DSGVO vor. Der Vertrag muss festhalten,

  • welche Userdaten Google speichert und verarbeitet,
  • wie lange die Suchmaschine die Daten speichert,
  • warum sie die Daten speichert und verarbeitet und
  • welche Rechte und Pflichten beide Seiten haben.

Datenschutzerklärung aktualisieren

Seitenbetreiber müssen in ihrer Datenschutzerklärung darauf hinweisen,

  • dass und wie sie Google DoubleClick verwenden,
  • wie Dritte – z. B. Google – Werbeanzeigen ausspielen können,
  • wie sie Cookies von DoubleClick verwenden, um Werbeanzeigen auf Basis von bisherigen Visits auszuspielen und
  • wie User den Einsatz von Cookies durch Google deaktivieren können.

Standardvertragsklauseln abschließen

Werbetreibende sammeln über Google DoubleClick personenbezogene Daten und geben diese an den Anbieter in den USA weiter. Dafür müssen sie mit Google Standardvertragsklauseln abschließen. Denn: Diese gelten als Ersatz für die derzeit fehlende gesetzliche Grundlage für den Datentransfer in die USA.

Neben den Standardvertragsklauseln müssen Werbetreibende eine Risikoabschätzung vornehmen. Das heißt: Sie müssen überprüfen und offenlegen, wie die Datenübermittlung in die USA abläuft und welche organisatorischen und technischen Maßnahmen Google für den Datenschutz ergreift. Die Risikoabschätzung sollte dabei zeigen,

  • welche Art von Daten bei dem Datentransfer betroffen sind,
  • welche Rechtsvorschriften in den USA gelten und
  • ob Werbetreibende weitere Maßnahmen ergreifen können, um Nutzerdaten zu schützen.

Was Vermarkter bei den aktuellen Standardvertragsklauseln beachten müssen, zeigen wir in unserem Beitrag „Neue Standardvertragsklauseln: Das müssen Sie jetzt tun“.

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