Datenschutzerklärung für Google Cloud CDN

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Was ist Google Cloud CDN?

Google Cloud CDN ist ein Content Delivery Network von Google. Ein Content Delivery Network ist ein Netzwerk aus leistungsfähigen Servern, die Inhalte an verschiedenen Orten auf der Welt zwischenspeichern. Es stellt so Content von Webseiten in kürzester Zeit bereit und entlastet gleichzeitig den Web-Host, indem der Datenverkehr auf verschiedene Cache-Server verteilt wird. In der Praxis können User so ohne lange Wartezeit auf Webseiteninhalte zugreifen. Worauf müssen Unternehmen datenschutzrechtlich achten, wenn sie Google Cloud CDN verwenden?

Der Punkt "Google Cloud CDN" muss Bestandteil Ihrer Datenschutz­erklärung sein!

Ihre Nutzer müssen in Ihrer Datenschutz­erklärung bei Verwendung dieses Dienstes informiert werden.

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Ist die Nutzung von Google Cloud CDN zulässig?

Verwenden Sie ein Tool oder Programm, das personenbezogene Daten verarbeitet, werden diese Daten an den Dienstanbieter des Tools übermittelt. Je nachdem, in welchem Land der Dienstanbieter sitzt (Sitz des Datenempfängers), kann diese Datenübermittlung problematisch sein.

Denn: Übertragen Sie personenbezogene Daten aus der EU in ein Drittland, ist dies nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Und zwar dann, wenn das Schutzniveau für die Datenübermittlung in ein Drittland mit dem der EU der Sache nach gleichwertig ist. Bietet das Drittland ein angemessenes Datenschutzniveau, verabschiedet die EU-Kommission einen Angemessenheitsbeschluss.

Der Diensteanbieter von Google Cloud CDN ist Google Ireland Limited. Es können jedoch auch personenbezogene Daten an das Mutterunternehmen Google LLC übertragen werden. Dieses Unternehmen hat seinen Sitz in den USA. Es gibt einen Angemessenheitsbeschluss für die Datenübermittlung in die USA. Zusätzlich ist die Datenübertragung in die USA rechtlich aber erst dann zulässig, wenn der Datenempfänger außerdem nach dem Datenschutzabkommen EU-USA (Data Privacy Framework) zertifiziert ist.

Google LLC ist DPF-zertifiziert. Die Nutzung des Tools Google Cloud CDN ist zulässig.
[Stand: 15.01.2024]

Wichtig:
Nur weil die Datenübertragung mit diesem Tool rechtlich zulässig ist, bedeutet dies nicht, dass das Programm automatisch datenschutzkonform ist. Damit Sie nicht gegen den deutschen Datenschutz verstoßen, müssen Sie zusätzliche Pflichten erfüllen. Welche das sind, lesen Sie hier.

Mehr zum Thema Datenübertragung in die USA finden Sie in unserem Artikel "Privacy Shield 2.0: Datentransfer in die USA".

Darum ist Google Cloud CDN datenschutzrechtlich relevant

Google erhält über sein Content Delivery Network vollen Zugriff auf den Datenverkehr zwischen seinen Kunden und deren Webseitenbesuchern. Dabei erhebt Google unter anderem Daten zu

  • dem verwendeten Betriebssystem,
  • dem verwendeten Browser,
  • der Referrer-URL,
  • der aufgerufenen Webseite und
  • der IP-Adresse

der Nutzer. Auf diese Weise erhebt Google auch personenbezogene Daten und speichert diese auf seinen Servern in den USA. Unternehmen, die Google Cloud CDN verwenden, müssen daher besondere Datenschutzpflichten erfüllen.

So nutzen Sie Google Cloud CDN datenschutzkonform

Um Google Cloud CDN gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG (ehemals TTDSG)) zu verwenden, müssen Seitenbetreiber diese Pflichten erfüllen:

Nutzer-Einwilligung in Cookies einholen

Google erfasst über seinen Dienst Cloud CDN Nutzerdaten, indem es einen Cookie im Browser von Usern platziert. Nach aktuellem Stand ist nicht klar, welche Daten Google darüber genau sammelt. Es könnte sein, dass Unternehmen für die Datenerhebung eine Einwilligung der Nutzer benötigen. Sie sollten diese daher sicherheitshalber einholen. Rechtssicher möglich ist das über ein Cookie Consent Tool. Dies fragt über einen Cookie Banner die User-Präferenzen in die Datenerhebung ab und passt diese dann entsprechend an.

Vertrag zur Auftragsverarbeitung abschließen

Geben Unternehmen personenbezogene Kundendaten zur weisungsgebundenen Verarbeitung an Dritte weiter, müssen sie mit diesen einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AV-Vertrag) abschließen. Das schreibt Artikel 28 DSGVO vor.

Das bedeutet für die Praxis: Nutzen Seitenbetreiber Google Cloud CDN, müssen sie mit Google einen entsprechenden Vertrag eingehen.

Checkliste
Darin sollten sie aufführen,
  • welche Kundendaten Google speichert,
  • wie lange es die Kundendaten speichert,
  • warum Google die Daten verarbeitet und
  • welche Rechte und Pflichten die Verantwortliche haben.

Standardvertragsklauseln abschließen  

Die DSGVO verbietet die Verarbeitung personenbezogener Daten außerhalb der EU, wenn in den Drittländern kein angemessenes Datenschutzniveau gegeben ist. 

Auch wenn eine Datenübertragung an das Mutterunternehmen durch DPF-Zertifizierung zulässig ist, empfehlen wir Ihnen nach Möglichkeit den Abschluss von Standardvertragsklauseln sowie eine Datentransfer-Folgenabschätzung vorzunehmen.

Datenschutzerklärung anpassen

Haben Seitenbetreiber mit Google einen AV-Vertrag geschlossen, sollten sie das in ihrer Datenschutzerklärung aufführen. Sie sollten dabei erwähnen,

  • warum sie die oben genannten Daten erheben,
  • wie lange sie diese speichern wollen,
  • welche Rechtsgrundlage das erlaubt (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) und
  • dass Nutzer der Datenerhebung und -verarbeitung widersprechen können.

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