Was müssen Sie zu Google Analytics Demografische Merkmale wissen?
Webseitenbetreiber können über Google Analytics viel über ihre User lernen. Das Tool zeigt ihnen, woher Nutzer kommen, was sie auf der Seite machen und wie lange sie darauf verweilen. Das Feature „Demografische Merkmale“ in Google Analytics geht dabei ins Detail: Seitenbetreiber können darüber das Alter, Geschlecht und generelle Interessen der User auslesen, speichern und bewerten.
Ihre Nutzer müssen in Ihrer Datenschutzerklärung bei Verwendung dieses Dienstes informiert werden.
Datenschutzerklärung kostenlos erstellenDatenschutzproblematik bei Google Analytics Demografische Merkmale
Google betreibt ein riesiges Werbenetzwerk: Dazu sammelt und speichert der Konzern User-Daten u. a. aus dem Google-Display-Netzwerk, aus Google Accounts, Google-Suchen und G-Mail-Konten. Daneben kauft Google Daten über Drittanbieter ein. Das Resultat: Das Unternehmen verfügt über einen umfangreichen Datensatz zu Millionen von Internetusern.
Auf einen Teil dieser Daten können Webseitenbetreiber über das Feature „Demografische Merkmale“ in Google Analytics zugreifen und daraus ein ausführliches Profil ihrer Seitenbesucher und Zielgruppen erstellen.
Zu demografischen Merkmalen zählen neben den Standards wie Alter, Geschlecht und Wohnort von Personen auch soziale Merkmale wie Beruf, Familienstand, Haushaltsgröße oder Einkommen. Im Online-Marketing können Sie durch diese Informationen Rückschlüsse auf relevante Fragen ziehen, wie zur Zielgruppendefinition zum Beispiel:
- Kaufen eher Männer oder eher Frauen meine Produkte?
- Geben ältere User mehr Geld aus?
- Welche Altersgruppe besucht meine Webseite vorwiegend?
Damit verfügen Webseitenbetreiber über personenbezogene Daten ihrer Besucher. Dafür müssen sie verschiedene datenschutzrechtliche Pflichten beachten.
Google Analytics Demografische Merkmale datenschutzkonform verwenden
Nutzen Unternehmen das Feature „Demografische Merkmale“, müssen sie die datenschutzrechtlichen Pflichten beachten, die auch bei der grundsätzlichen Verwendung von Google Analytics anfallen. Denn: Wie bei den anderen Funktionen von Google Analytics erheben sie auch bei dem Feature „Demografische Merkmale“ personenbezogene Daten und geben diese an Google in den USA weiter. Für „Demografische Merkmale“ fallen daher diese datenschutzrechtlichen Pflichten an:
Nutzer-Einwilligung einholen
Um demografische Merkmale wie Alter und Geschlecht von Nutzern erheben zu dürfen, müssen Seitenbetreiber die Erlaubnis dafür einholen. Rechtssicher geht das über ein Cookie Consent Tool. Dies fragt die Einwilligung in die Datenerhebung DSGVO-konform ab. Dabei müssen User aktiv ein Kästchen ankreuzen.
Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung abschließen
Nutzer benötigen für die Verwendung von Google Analytics und damit auch für das Feature „Demografische Merkmale“ einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AV-Vertrag) mit Google. Seitenbetreiber können diesen mit Google online abschließen. Dabei sollten sie darauf achten, dass der Vertrag führt,
- welche Nutzerdaten Google speichert,
- wie lange Google die Userdaten speichert,
- zu welchem Zweck Google die Daten verarbeitet und
- welche sonstigen Rechte und Pflichten beide Parteien haben.
IP-Anonymisierung vornehmen
Um neben Merkmalen wie Alter und Geschlecht nicht auch die Location von Nutzern zu erheben, sollten Seitenbetreiber die Funktion „anonymizeIp“ nutzen. Diese verkürzt die IP-Adresse von Nutzern. Auf diese Weise können Seitenbetreiber keinen konkreten Personenbezug mehr herstellen.
Datenschutzerklärung aktualisieren
Seitenbetreiber müssen für Google Analytics ihre Datenschutzerklärung aktualisieren. Diese sollte aufführen,
- dass sie über das Tool personenbezogene Daten erheben, speichern und verarbeiten,
- warum sie über Google Analytics Daten erheben,
- dass sie für das Feature „Demografische Merkmale“ Daten aus dem Google-Display-Netzwerk erhalten,
- dass sie für die Datenweitergabe mit Google einen AV-Vertrag geschlossen haben,
- dass sie über die Funktion „anonymizeIp“ die IPs von Nutzern anonymisiert haben und
- dass User der Datenerhebung jederzeit widersprechen können.
Unser Beitrag „Ist Google Analytics legal oder illegal: Was Webseitenbetreiber jetzt tun müssen (e-recht24.de)“ zeigt, worauf Seitenbetreiber sonst noch achten müssen.
Rechtsprechung zu Google Analytics Demografische Merkmale
Das Landgericht Hamburg hat am 09.08.2016 festgestellt: Webseitenbetreiber müssen User ausführlich darüber aufklären, wie und warum sie Daten von ihnen über Google Analytics erheben (Az. 406 HKO 120/16). Das heißt für die Praxis: Nutzen Webseitenbetreiber in Google Analytics auch das Feature „Demografische Merkmale“, müssen sie Nutzer hierzu ebenfalls informieren. Kommen sie dieser Pflicht nicht nach, ist die Datenschutzerklärung unvollständig und damit unzulässig.
Aktuelles zu Google Analytics
Zwei aktuelle Entscheidungen zeigen, dass Google Analytics nicht mit der DSGVO vereinbar sein könnte:
Datenschutzbehörde Österreich zu Google Analytics
Im Januar 2022 kam die österreichische Datenschutzbehörde zu dem Schluss: Google Analytics hält nicht die allgemeinen Grundsätze der Datenübermittlung gemäß Art. 44 DSGVO ein. Das Tool gibt personenbezogene Daten an den Anbieter in den USA weiter. Dort herrscht jedoch kein Datenschutzniveau, das dem der DSGVO entspricht. Geheimdienste können jederzeit auf die Daten zugreifen. Damit verstößt Google Analytics gegen die DSGVO. Die Entscheidung der Datenschutzbehörde bezog sich zwar nur auf einen Einzelfall in Österreich. Es ist jedoch wahrscheinlich, dass deutsche Datenschutzbehörden bald zu einem ähnlichen Ergebnis kommen.
Datenschutzbehörde Frankreich zu Google Analytics
Zu einem ähnlichen Ergebnis kam im Februar 2022 die französische Datenschutzbehörde CNIL: Google hat zwar Schutzmaßnahmen ergriffen, um die Daten zu schützen, wie beispielsweise durch die Verwendung der EU-Standardvertragsklauseln. US-Behörden können jedoch nach wie vor frei auf die Daten aus dem Tool zugreifen. Damit ist Google Analytics aus Sicht der französischen Datenschützer nicht mit der DSGVO vereinbar.