Datenschutzerklärung für Apple Pay

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Was macht Apple Pay?

Apple Pay ist eine Bezahlfunktion des iPhone-Herstellers Apple. User können mit Apple Pay an Bezahl-Terminals mit NFC sowie in Apps und Onlineshops ihre Ware bezahlen. Was müssen Unternehmen datenschutzrechtlich beachten, wenn sie ihren Kunden Apple Pay als Payment-Option anbieten?

Der Punkt "Apple Pay" muss Bestandteil Ihrer Datenschutz­erklärung sein!

Ihre Nutzer müssen in Ihrer Datenschutz­erklärung bei Verwendung dieses Dienstes informiert werden.

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Warum ist Apple Pay datenschutzrechtlich relevant?

Damit User Apple Pay nutzen können, benötigen sie eine Apple-ID. Diese können sie mit ihrer E-Mail-Adresse und einem Passwort anlegen. Sie können Apple Pay dann einrichten. Dazu müssen sie die Daten einer Bankkarte hinterlegen. Apple gibt an, Kartennummern nicht zu speichern. Es speichert lediglich anonymisierte Transaktionsdaten, um seine Dienste zu verbessern.

Das Geldinstitut der Bankkarte, die User für Apple Pay nutzen, speichert jedoch verschiedene Daten. Dazu zählen unter anderem 

  • Ihr Name,
  • die Rechnungsadresse,
  • Ihre Geräte-ID mit Modellnummer und
  • Ihre Telefonnummer.

Um Apple Pay datenschutzkonform zu verwenden, müssen Unternehmen daher verschiedene Pflichten aus der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) beachten.

Apple Pay datenschutzkonform verwenden

Erfüllen Unternehmen diese datenschutzrechtlichen Vorgaben, können sie Apple Pay rechtssicher verwenden:

Datenschutzerklärung aktualisieren

Unternehmen, die Kunden Apple Pay als Zahlungsmöglichkeit anbieten, müssen in ihrer Datenschutzerklärung darüber informieren. Dabei müssen sie angeben,

  • warum Apple Pay bei einer Registrierung personenbezogene Daten erhebt,
  • um welche personenbezogenen Daten es sich dabei handelt,
  • warum Apple diese an die entsprechende Bank weitergibt,
  • welche Rechtsgrundlage die Datenverwendung erlaubt (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und
  • welche Daten Apple Pay wie lange speichert.

Gebot der Datensparsamkeit beachten

Unternehmen dürfen von Usern für die Zahlung mit Apple Pay nur die Daten erheben, die sie unbedingt für die Zahlungsabwicklung benötigen. Auf diese Weise beachten sie das Gebot der Datensparsamkeit der DSGVO.

Möglichkeit zum Datenwiderspruch aufführen

Grundsätzlich können Nutzer jederzeit der Verwendung ihrer Daten widersprechen. Darauf müssen Unternehmen hinweisen. Das gilt jedoch nicht für die Daten, die Unternehmen unbedingt benötigen, um einen Kauf und damit eine Zahlung abzuwickeln.

Vertrag zur Auftragsverarbeitung abschließen?

Apple Pay wickelt Zahlungen direkt mit Kunden ab. Das bedeutet: Es liegt keine Auftragsverarbeitung vor. Unternehmen müssen mit Apple daher keinen Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AV-Vertrag) schließen.

Rechtsprechung zu Apple Pay

Bisher liegt – soweit ersichtlich – keine Rechtsprechung zu Apple Pay vor.

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