Was macht das Amazon Partnerprogramm?
Über das Amazon Partnerprogramm können Webseitenbetreiber Usern per Affiliate-Link Empfehlungen für Produkte aussprechen. Klicken Nutzer auf einen Link, gelangen sie auf die Produktseite von Amazon. Kaufen sie das Produkt, erhalten Seitenbetreiber eine Provision dafür. Was müssen Seitenbetreiber beim Amazon Partnerprogramm datenschutzrechtlich beachten?
Ihre Nutzer müssen in Ihrer Datenschutzerklärung bei Verwendung dieses Dienstes informiert werden.
Datenschutzerklärung kostenlos erstellenWarum ist das Amazon Partnerprogramm datenschutzrechtlich bedenklich?
Um Affiliate-Links auf einer Webseite platzieren zu können, benötigen Unternehmen ein entsprechendes Amazon-Plugin oder -Widget. Diese nutzen Scripte oder iFrames, die über Cookies personenbezogene Userdaten erheben und an Amazon weitergeben. Auf diese Weise landen sensible Daten wie die IP-Adresse oder der Browser-Typ auf den Servern von Amazon in den USA.
Gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) dürfen Webseitenbetreiber nur personenbezogene Daten verarbeiten und weiterleiten, wenn sie dafür vorher die Einwilligung der User eingeholt haben.
Ist die Nutzung des Amazon Partnerprogramms zulässig?
Verwenden Sie ein Tool oder Programm, das personenbezogene Daten verarbeitet, werden diese Daten an den Dienstanbieter des Tools übermittelt. Je nachdem, in welchem Land der Dienstanbieter sitzt (Sitz des Datenempfängers), kann diese Datenübermittlung problematisch sein.
Denn: Übertragen Sie personenbezogene Daten aus der EU in ein Drittland, ist dies nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Und zwar dann, wenn das Schutzniveau für die Datenübermittlung in ein Drittland mit dem der EU der Sache nach gleichwertig ist. Bietet das Drittland ein angemessenes Datenschutzniveau, verabschiedet die EU-Kommission einen Angemessenheitsbeschluss.
Der Diensteanbieter des Amazon Partnerprogramms ist Amazon Europe Core S.à.r.l. Es können jedoch auch personenbezogene Daten an das Mutterunternehmen Amazon.com Inc. übertragen werden.
Dieses Unternehmen hat seinen Sitz in den USA. Es gibt einen Angemessenheitsbeschluss für die Datenübermittlung in die USA. Zusätzlich ist die Datenübertragung in die USA rechtlich aber erst dann zulässig, wenn der Datenempfänger außerdem nach dem Datenschutzabkommen EU-USA (Data Privacy Framework) zertifiziert ist.
Amazon.com Inc. ist DPF-zertifiziert. Die Nutzung des Tools Amazon Partnerprogramm ist zulässig.
[Stand: 05.01.2024]
Wichtig:
Nur weil die Datenübertragung mit diesem Tool rechtlich zulässig ist, bedeutet dies nicht, dass das Programm automatisch datenschutzkonform ist. Damit Sie nicht gegen den deutschen Datenschutz verstoßen, müssen Sie zusätzliche Pflichten erfüllen.
Mehr zum Thema Datenübertragung in die USA finden Sie in unserem Artikel "Privacy Shield 2.0: Datentransfer in die USA".
So binden Sie das Amazon Partnerprogramm datenschutzkonform ein
Je nachdem, wie Unternehmen das Amazon Partnerprogramm nutzen, müssen sie auf unterschiedliche datenschutzrechtliche Vorgaben achten:
Direkte Nutzung des Amazon Partnerprogramms
Nutzen Seitenbetreiber das Amazon Partnerprogramm ohne ein externes Plugin, müssen sie diese Pflichten aus der DSGVO beachten:
Einwilligung in Datenerhebung einholen
Seitenbetreiber sollten die Einwilligung der User in die Datenerhebung einholen. Das können sie beispielsweise über einen entsprechenden Verweis im Cookie Banner vornehmen.
Datenschutzerklärung aktualisieren
Seitenbetreiber müssen in ihrer Datenschutzerklärung darauf hinweisen, dass sie am Amazon Partnerprogramm teilnehmen. Dazu sollten sie Nutzern ausführlich erklären,
- warum sie über das Amazon Partnerprogramm personenbezogene Daten erheben,
- wie lange sie diese speichern,
- welche Rechtsgrundlage das erlaubt (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) und
- dass Nutzer der Datenerhebung jederzeit widersprechen können.
Zudem sollten Seitenbetreiber auf die Geschäftsbedingungen und Richtlinien zur Datenverarbeitung von Amazon verweisen.
Standardvertragsklauseln prüfen
Auch wenn eine Datenübertragung an das Mutterunternehmen durch DPF-Zertifizierung zulässig ist, empfehlen wir Ihnen nach Möglichkeit den Abschluss von Standardvertragsklauseln sowie eine Datentransfer-Folgenabschätzung vorzunehmen.
Nutzung des Amazon Partnerprogramms über ein Plugin
Die datenschutzfreundlichere Variante ist es, ein externes Plugin für die Verwendung des Amazon Partnerprogramms zu nutzen. Das Amazon Affiliate WordPress Plugin (AAWP) beispielsweise sammelt keine personenbezogenen Daten der Seitenbesucher, sobald es aktiviert ist.
Ausnahme: Um den Lizenzschlüssel für das Plugin zu aktivieren oder zu deaktivieren und um das Plugin zu aktualisieren, sendet dies
- den Lizenzschlüssel,
- die verwendete AAWP-Version,
- die Version der Wordpress-Installation,
- den Namen der Webseite
- die URL der Webseite,
- die Sprache der Webseite und
- die Zeitzone
an den Lizenz-Server. Einmal aktiv, setzt das Plugin keine Cookies. Aktivieren Webseitenbetreiber die Geotargeting-Funktion, verwendet das Plugin einen begrenzten Session-Cookie, um das Herkunftsland der Seitenbesucher zwischenzuspeichern. Das ist gemäß der DSGVO jedoch nicht zulässig, da so die IP-Adresse der User ausgewertet werden kann. Seitenbetreiber sollten das Geotargeting daher nicht verwenden.
Weiterhin sollten Webseitenbetreiber auch keine von der Amazon-API bereitgestellten Produktbilder auf ihrer Seite einbinden.
Denn: Auf diese Weise kann Amazon die IP-Adresse der Webseitenbesucher auslesen. Der Hinweis in der Datenschutzerklärung auf das Amazon Partnerprogramm darf auch beim Einsatz eines externen Plugins wie dem AAWP nicht fehlen.
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