Worum geht's?
Apps - jeder kennt und nutzt sie. Nachdem der Begriff App erstmals 2008 im Sprachgebrauch aufgetaucht ist, ist die Softwareanwendung nicht mehr wegzudenken. Whatsapp, Google Maps und Insta benutzen die meisten inzwischen im App-Format. Betreiber sehen die Vorteile im einfachen Zugriff, verbesserter Kundenansprache und dem Aufbau einer stärkeren Marke. Was viele an dieser Stelle schnell vergessen: Auch für Apps gelten rechtliche Vorgaben. Welche das sind, wie Sie diese rechtssicher umsetzen, was Sie vertraglich regeln müssen und vieles mehr, zeigen wir Ihnen in diesem Artikel.
1. Apps und personenbezogene Daten
Wer bei dem Begriff App nur an Dienste wie Whatsapp, Google Maps oder Zalando denkt, liegt falsch. Schon auf älteren Smartphone-Versionen waren Apps wie der Taschenrechner und die Weckfunktion im Einsatz. Mittlerweile existieren Millionen von Apps, die für Android aus dem Play Store und im App Store für iOS Geräte heruntergeladen werden können. Sie haben bereits eine eigene App entwickelt oder ein Business-Konzept im Kopf, das Sie via App umsetzen wollen? Egal, ob es um die neue Fitness-App oder eine App für Outdoor-Liebhaber geht, jede Application Software muss bestimmte rechtliche Anforderungen umsetzen - unabhängig von ihrem Inhalt. Das wissen viele allerdings nicht.
Bei einer kürzlich durchgeführten Untersuchung des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht wurden nicht nur Websites, sondern auch Apps von bayerischen Betreibern unter die Lupe genommen. Dabei wurde festgestellt, dass viele von diesen personenbezogene Daten ohne die erforderliche Einwilligung ihrer Nutzer verarbeiteten.
Relevanz rechtlicher Aspekte
Verarbeiten Sie als App-Anbieter personenbezogene Daten Ihrer Nutzer, müssen Sie die Anforderungen der Datenschutzbestimmungen umsetzen. Dies ist unabhängig davon, ob Sie einen regulären Online-Shop betreiben, eine mobile Ansicht Ihrer Website anbieten oder eine App zum Download zur Verfügung stellen.
AUFGEPASST
Die DSGVO findet Anwendung, wenn Sie personenbezogene Daten wie eine IP-Adresse ganz oder teilweise automatisiert verarbeiten. Erfüllen Sie die Vorschriften der DSGVO nicht, drohen Abmahnungen und Bußgelder.
2. App-Betreiber und App-Entwickler in der Pflicht: Rechtliche Anforderungen an Apps
Sie fragen sich nun, welche rechtlichen Voraussetzungen Sie konkret erfüllen müssen? Wir zeigen, welche rechtlichen Vorgaben bestehen und welche Anforderungen Sie darüber hinaus berücksichtigen müssen.
Datenschutzerklärung für Apps
Datenschutz macht auch bei Apps keine Ausnahmen, also müssen auch App-Entwickler und -Betreiber die Vorgaben der DSGVO beachten.
Das heißt vor allem: Sie müssen Ihre Nutzer umfassend über die Verarbeitung Ihrer Daten aufklären. Dies bedeutet, dass Sie darlegen sollten, warum personenbezogene Daten erhoben werden, welche Tools zum Einsatz kommen, wofür Sie die Daten verwenden und wie lange Sie diese speichern. Diese Informationen müssen Sie dem Nutzer dann in einer Datenschutzerklärung zur Verfügung stellen.
Da sich die Rechtslage beständig ändert, ist einmal Erstellen, Einpflegen und nicht mehr anfassen nicht ausreichend. Denn: Die Datenschutzerklärung muss aktuell gehalten werden. Fehler und Ungenauigkeiten können ebenso abgemahnt werden wie eine gänzlich fehlende Datenschutzerklärung.
Sie überlegen nun, warum Sie nicht eines der zahlreichen Muster oder Generatoren im Internet nutzen sollten? Hier ist Vorsicht geboten, denn diese erstellen regelmäßig nur eine Datenschutzerklärung für eine Website, nicht jedoch für eine App. Da Apps andere Tools einsetzen und besondere Funktionen- wie den Zugriff auf Mikrofon oder Kamera - haben, können Sie die Datenschutzerklärung Ihrer Website keinesfalls für Ihre App übernehmen. In unserem Artikel “Warum die Datenschutzerklärung für Webseiten nicht gleichzeitig für Ihre Apps geeignet ist” finden Sie viele weitere spannende Informationen zum Thema.
AUFGEPASST
Für die Einbindung der Datenschutzerklärung in Ihre App gelten dieselben Regeln wie für die Einbindung auf Ihrer Website. Sie sollte von jeder Unterseite mit einem Klick leicht erreichbar und ständig verfügbar sein.
Üblich ist eine Einbindung innerhalb der App im Menü mit der Bezeichnung “Datenschutzerklärung”.
Um die rechtlichen Hürden im heutigen Zeitalter vor der Veröffentlichung Ihrer Software zu meistern, können Sie sich fachkundige Unterstützung holen. Spezialisierte Rechtsanwälte der Kanzlei Siebert Lexow Lang unterstützen Sie bei der App Erstellung in sämtlichen rechtlichen Aspekten.
Einwilligung in die Datenverarbeitung
Mit der Datenschutzerklärung ist es noch nicht getan, denn die DSGVO hält noch weitere Anforderungen bereit. Wollen Sie personenbezogene Daten verarbeiten, brauchen Sie eine Rechtsgrundlage. Ist die Verarbeitung nicht zur Erfüllung eines Vertrages oder zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich, benötigen Sie eine Einwilligung. Diese muss vom App-Nutzer freiwillig erteilt werden.
Gängige Praxis ist die Verwendung eines Cookie Consent Tools. Der Nutzer kann an dieser Stelle auswählen, ob er nur notwendige Cookies zulässt oder ob auch andere Cookies wie Werbe- und Tracking-Cookies aktiv werden dürfen. Die Consent-Management-Plattform speichert die Auswahl. Denn Sie als Betreiber sind auch in der Pflicht, die Einwilligung der Nutzer bei Kontrollen durch die Datenschutzbehörden nachweisen zu können.
Da Sie als Betreiber der App für den Nachweis der Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung verantwortlich sind, ist im App-Paket die Beratung zur korrekten Formulierung und Einbindung der Einwilligung enthalten.
Wollen Sie im Rahmen Ihrer Marketing Kampagnen Newsletter versenden, brauchen Sie auch hierfür eine Einwilligung Ihrer Nutzer. Diese müssen Sie genau protokollieren, indem Sie Daten wie Zeitpunkt, IP-Adresse, Inhalt der Bestätigungs-E-Mail und Zeitpunkt und IP-Adresse des Klicks auf den Link festhalten.
SCHON GEWUSST?
Wollen Sie Newsletter an Ihre App-Nutzer versenden, brauchen Sie laut DSGVO eine ausdrückliche Einwilligung. Diese sollte per Double-Opt-In-Verfahren eingeholt werden. Hierfür müssen Sie nach der Anmeldung zum Newsletter einen gesonderten Bestätigungs-Link per E-Mail an den Nutzer versenden. Erst mit dem Klick auf den Link ist das Abonnement abgeschlossen.
Impressum für Apps
Damit Ihre App-Nutzer wissen, wer als Verantwortlicher hinter Ihrer App steckt, sind Sie nach § 5 DDG (ehemals TMG) verpflichtet, ein Impressum bereitzuhalten. Mehr Informationen zur Impressumspflicht in Apps finden Sie in unserem Artikel “Achtung App Anbieter: Fehlendes Impressum in App Stores wird abgemahnt”.
Bei der Einbindung sollten Sie die Zwei-Klick-Rechtsprechung beachten. Bedeutet, dass das Impressum mit zwei Klicks im App Store oder in der App erreichbar sein sollte. Üblich ist eine Verlinkung des Impressums im Menü, sodass das Impressum von jeder Unterseite leicht erreicht werden kann. Wichtig: Das Impressum sollte auch im Offline-Modus verfügbar sein.
PRAXIS-TIPP
App-Nutzer sollten schon vor dem Download der App auf Ihr Impressum und Ihre Datenschutzerklärung zugreifen können. Bieten Sie den Download der App auf Ihrer Website an, sollten beide Rechtstexte neben dem Download Link lesbar sein. Zusätzlich sollten Sie beide Rechtstexte in den jeweiligen App Stores hinterlegen.
Widerrufsbelehrung
Schließen Sie in Ihrer App B2C-Verträge mit Ihren Kunden, müssen Sie auch an die Widerrufsbelehrung denken. Denn: Geht es um Vertragsbeziehungen zwischen Unternehmern und Verbrauchern, kommt das 14-tägige Widerrufsrecht ins Spiel.
Zur Erinnerung: Bei Fernabsatzverträgen und bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen haben Verbraucher gegenüber Unternehmern ein Widerrufsrecht. Ausnahmen gelten beispielsweise für Maßanfertigungen oder verderbliche Lebensmittel. Bedeutet: Haben Verbraucher hinsichtlich der Käufe in Ihrer App ein Widerrufsrecht, müssen Sie diese hierüber belehren und Ihnen ein Muster-Widerrufsformular zur Verfügung stellen.
AUFGEPASST
Auch die Widerrufsbelehrung muss korrekt eingebunden werden. Weisen Sie im Bestellprozess auf der Checkout-Seite mit klickbarem Hyperlink auf die Widerrufsbelehrung und das Widerrufsformular hin.
Aber wie sieht es mit dem Widerrufsrecht bei digitalen Gütern aus, also wenn Verbraucher App oder In-App-Käufe widerrufen wollen? Auch hier haben Verbraucher ein 14-tägiges Widerrufsrecht.
Dies kann erlöschen, wenn
- der Nutzer vor dem Kauf zustimmt, dass der Download stattfinden soll,
- der Nutzer seine Kenntnis darüber bestätigt, dass durch den Download das Widerrufsrecht erlischt und
- der Nutzer eine Bestätigung über das Erlöschen des Widerrufsrechts auf einem dauerhaften Datenträger erhält.
AV-Vertrag
Haben andere Unternehmen Zugriff auf personenbezogene Daten, die Ihr Unternehmen von App-Nutzern erhalten hat, kann der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrages erforderlich sein. Dieser Vertrag regelt die Grenzen und Rahmenbedingungen für die Verarbeitung der Daten durch den Externen und soll den Schutz der Daten gemäß den Vorgaben der DSGVO gewährleisten.
Im Paket für App-Betreiber und Entwickler ist ein individuell angepasster AV-Vertrag enthalten. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Siebert Lexow Lang prüfen, ob Sie einen AV-Vertrag benötigen, passen diesen individuell an und beraten Sie zur Einbindung.
Anforderungen der App-Stores
Neben den rechtlichen Vorgaben, denen Sie nachkommen müssen, um keine Abmahnungen von Wettbewerbern oder Bußgelder durch die Datenschutzbehörden zu kassieren, bringen die App Stores zusätzliche Vorgaben ins Spiel. So stellt der Apple App Store Mindestanforderungen an App-AGB von App-Betreibern. Verwenden Sie keine AGB im Apple App Store, gilt für iOS Apps der Standard-EULA. Dieser gibt Nutzungsbedingungen insbesondere für solche Fälle vor, in denen keine vertragliche Beziehung zum Nutzer besteht.
SCHON GEWUSST?
Der Apple App Store hat seine Anforderungen an iOS Apps in einem Richtlinienkatalog zusammengefasst. Neben inhaltlichen Beschränkungen und Jugendschutz Vorgaben finden sich auch Richtlinien zur Kompatibilität und Funktion der Apps.
3. Apps: Vertragsrechtliche Aspekte im Fokus
Neben den Anforderungen der DSGVO sind bei der App Entwicklung noch weitere rechtliche Faktoren zu berücksichtigen.
App Entwicklungsverträge
Sind App-Betreiber und App-Entwickler nicht ein und dieselbe Person, muss auch diese Beziehung vertraglich geregelt werden. Der App-Entwicklungsvertrag wird auch als Softwareerstellungsvertrag bezeichnet. Hier sind klare Absprachen notwendig, u.a. ob die Software auf einem Android oder Apple Gerät laufen soll, wie die Software aktuell gehalten wird und welche Vorgaben im jeweiligen App Store gelten.
Auch das Urheberrecht darf bei der Software Erstellung nicht außer Acht gelassen werden. § 69 b UrhG sieht hier, sofern nichts abweichendes vertraglich vereinbart wurde, folgendes vor: Wird ein Computerprogramm von einem Entwickler nach Weisungen des Auftraggebers geschaffen, so ist ausschließlich der Auftraggeber zur Ausübung aller vermögensrechtlichen Befugnisse berechtigt.
AGB Recht
Auch wenn es in Deutschland keine Pflicht zur Verwendung von AGB gibt, kann sich eine indirekte Pflicht aus den Vorgaben der App Stores ergeben. Werden im Apple App Store keine AGB verwendet, findet, wie bereits oben erwähnt, der Standard-EULA Anwendung. Daher kann es durchaus sinnvoll sein, eigene AGB erstellen zu lassen, um die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Nutzung Ihrer App festzulegen. Hierbei sollte insbesondere für den Nutzer deutlich werden, wer letztlich Vertragspartner wird, da Nutzer bei einem Download aus dem App Store davon ausgehen können, einen Vertrag mit dem Store Betreiber zu schließen.
Wichtig: Damit die AGB zwischen Ihnen und Ihren Nutzer gelten, müssen diese korrekt eingebunden werden. Das Gesetz fordert, dass Nutzer auf die Nutzungsbedingungen hingewiesen werden, diese einsehen und ihnen zustimmen können.
Bedeutet: Sollen Ihre AGB die Nutzung Ihrer App regeln und schon bei der ersten Nutzung der App zwischen Ihnen und dem Nutzer gelten, sollten Sie direkt nach dem Öffnen der App einen Hinweis auf die AGB einblenden. Dieser sollte die Nutzer auf die Einbeziehung der AGB hinweisen, hervorheben, zwischen wem diese gelten sollen und den Nutzer per Check-Box seine Kenntnisnahme bestätigen lassen.
Damit Ihre AGB einer rechtlichen Prüfung standhalten, sollten Sie diese keinesfalls per Copy Paste von anderen App-Entwicklern übernehmen. Gehen Sie auf Nummer sicher und lassen Ihre AGB professionell von einem Rechtsanwalt erstellen, der Sie Schritt für Schritt bei der Entwicklung Ihrer App begleitet und Ihnen bei Rechtsfragen zur Verfügung steht.
4. Recht im Wandel: Wie Sie Ihre Apps aktuell halten
Neben den Regelungen im Entwicklungsvertrag zum Aufbau und der Gestaltung der App, den Pflichten der Vertragspartner und Haftungsfragen sowie den Vorgaben der App Stores, sollten auch Überlegungen zu notwendigen Aktualisierungen getroffen werden. Der Vertrieb einer App kann nur dann erfolgreich gestaltet werden, wenn Updates vorgenommen werden, damit die App weiterhin zuverlässig arbeitet. Ob Sie einen Update Service vereinbaren oder jeweils neue Verträge abschließen, ist Ihnen letztlich freigestellt.
5. Fazit: Tipps für eine erfolgreiche App-Entwicklung
Bei der App Entwicklungen sind neben den technischen Aspekten zahlreiche rechtliche Stolperfallen zu berücksichtigen. Neben den Vorgaben, die Sie bereits von Ihrer Website Gestaltung kennen, sind jedoch auch Besonderheiten zu beachten.
Wir haben Ihnen daher nachfolgend eine Checkliste mit den wichtigsten Rechtstexten für Ihre App zusammengestellt:
- Datenschutzerklärung,
- Einholung einer Einwilligung in die Datenverarbeitung,
- Impressum,
- AGB,
- Widerrufsbelehrung,
- AV-Vertrag.
Die Datenschutzerklärung sollten Sie auf keinen Fall einfach von Ihrer Website übernehmen, da in einer App andere Tools verwendet werden als auf einer Website. Fehlen Datenverarbeitungen in Ihrer Erklärung oder werden Tools aufgeführt, die Sie in Ihrer App gar nicht verwenden, drohen Abmahnungen.
In dem Paket unserer Partnerkanzlei Siebert Lexow Lang für Ihre iOS- oder Android-App sind alle notwendigen Rechtstexte sowie eine begleitende rechtliche Beratung zum Festpreis enthalten.